Auch nach 13 Jahren hohe Haftstrafen gegen U-Bahn-Schläger

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 06.01.2010

Der Fall zeigt, dass es schon vor 13 Jahren massive Gewalttaten in der Münchner U-Bahn gab: Die beiden Cousins hatten am 19. Juli 1996 gemeinsam mit einem schon früher verurteilten Freund einen 23 Jahre alten Schreiner niedergeprügelt und getreten, weil er auf das Rauchverbot am Bahnsteig hingewiesen hatte. Einer der Angeklagten stieß dem Opfer ein Messer zehnmal in den Oberkörper. Einen direkt aufs Herz gezielter Stoß hielt die Brieftasche des Opfers ab, das in das Gleisbett stürzte und sich nur mit letzter Kraft auf den Bahnsteig hochziehen konnte. Wochenlang schwebte der Schreiner in Lebensgefahr. Jetzt ist er zu 60% schwerbehindert.

Die beiden Angeklagten Kosovo-Albaner entkamen damals in ihre Heimat. Erst im Dezember 2008 bzw. im Herbst 2009 wurden sie in der Schweiz und in Italien festgenommen. Wegen gemeinschaftlich begangenen versuchten Mordes wurde jetzt der zur Tatzeit 18 Jahre Angeklagte zu sieben Jahren und der zur Tatzeit 19 Jahre alte Angeklagte zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Dass die jetzt angeklagten Schläger milder als die bundesweit als "U-Bahn-Schläger" bekannt gewordenen Heranwachsenden davon kamen, verdanken sie der Richterin zufolge dem Umstand, dass ihr Mittäter 1998 lediglich eine dreijährige Jugendstrafe erhalten hatte, nachdem er sich freiwillig gestellt hatte.

Die Verurteilung ist ein wichtiges Signal in der Jugendgerichtsbarkeit. Auch wenn sich Täter zunächst ihrer Strafe entziehen können, bedeutet das nicht, dass nicht später eine konsequente Sanktion erfolgt!

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