Kunduz-Affäre: Oberst Klein gibt gezielte Falschinformationen zu

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 16.01.2010

Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE geht aus dem geheimen NATO-Bericht zum Angriff auf die beiden Tanklaster bei Kunduz hervor, dass der verantwortliche Oberst Klein gegenüber den angeforderten US-Piloten gezielt die Unwahrheit gesagt habe, um sich die amerikanische Luftunterstützung zu sichern. Nach dem Bericht soll Oberst Klein gegenüber NATO-Ermittlern dies auch zugegeben haben.

Die Kunduz-Affäre wird uns - zumal auch den Bundesverteidigungsminister - also noch länger beschäftigen. Auf die strafrechtliche Aufarbeitung darf man gespannt sein.

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

3 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Das wird ja gerne thematisiert, aber spielt es fuer die Strafbarkeit des Obersten eine Rolle? Sicher nicht, denn hier geht es nur darum, wie sich der Oberst das militaerische Mittel beschafft hat, nicht um seine Einschaetzung der militaerischen Lage.

0

Sie haben recht. Am 16.1.2010 erschien mir nur die Meldung für den Blog interessant, nachdem das Thema schon andiskuitert war. Vorschlag: Wir diskutieren bei dem letzten Beitrag zu dem Thema weiter, wo Sie sich  ja bereits ausführlicher schon in die Diskussion eingebracht haben.

Sie uebrigens auch die wohl treffendste Anmerkung von Wolff Heintschel von Heinegg, The 2009 Kunduz Air Attack: the Decision of the Federal Prosecutor-General on the Dismissal of Criminal Proceedings Against Members of the German Armed Forces, in: German Yearbook of International Law (2011), 835-866.

Kommentar hinzufügen