Verschärfung des § 113 StGB wird konkretisiert

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 20.01.2010

Nach Presseberichten plant Bundesinnenminister de Maiziére eine erhebliche Verschärfung der Strafen bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das ist die Reaktion der Bundesregierung darauf, dass laut Polizeistatistik Angriffe gegen Polizeibeamte häufiger geworden sind.(vgl. schon hier im blog und hier)

Geplant sei es, künftig bis zu fünf statt wie bisher zwei Jahre Freiheitsstrafe anzudrohen, wenn auf  Polizisten Steine geworfen, sie mit Stöcken attackiert, Brandsätze geschleudert oder sonst tätlich angegriffen werden, so berichtet rp-online (Quelle).

   Hierbei handelt es sich wohl um eine Erweiterung des § 113 Abs.2.

Die Verletzung eines Polizisten in Ausübung seines Dienstes solle grundsätzlich als "besonders schwerer Fall der Körperverletzung" (!)  geahndet werden können.

   Dies kann ich nicht richtig zuordnen, soll hier neben den bisherigen Qualifikationen § 224 und § 226 StGB eine weitere Qualifikationsstufe eingeführt werden? 

Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll künftig mit maximal drei statt bisher mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht werden (§ 113 Abs. 1 StGB).

    Ich wage zu bezweifeln, dass diese Strafmaßerhöhungen die Wirklichkeit entscheidend verändern werden. Aber es kostet die Politik nicht viel und zeigt Solidarität mit der gefährdeten Berufsgruppe, bei der man eine höhere Vergütung (angesichts von Steuergeschenken an andere) sich nicht leisten zu können glaubt (vgl. hier).

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7 Kommentare

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Das kann IMO nur dann Sinn machen, wenn gleichzeitig die Strafbarkeit von Beamten für Straftaten im Amt entsprechend angepasst wird - und zwar zwingend als Verbrechen, damit sie in diesem Falle (IIRC zwingend) aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.

Das hat einen recht einfachen Hintergrund: wenn ich mir anschaue, was sich Beamten in Verfahren gegen Mitglieder ihrer Berufsgruppe den Sachverhalt schönlügen… Und erst bei Videobeweisen von ihrer urspünglichen Aussage abrücken und einen anderen Sachverhalt schildern. Und dann, nach einem weiteren Videobeweis, eine dritte Version präsentieren, der aber mit den weiteren Videoaufzeichnungen nicht in Einklang zu bringen ist…

 

 

 

 

 

 

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Diese Forderung macht mir tatsächlich etwas Angst. Schon heute ist es ja so, dass quasi fast jede Anzeige gegen polizeiliche Gewalt mit einer Gegenanzeige nach § 113 StGB beantwortet wird. Mit höherem Strafmaß werden sich viele Opfer von Polizeiübergriffe jetzt noch genauer überlegen, ob sie Anzeige stellen. Und wohl letztendlich davon Abstand nehmen, weils noch mehr daneben gehen kann.

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Ich stimme den zwei Kommentaren vor mir völlig zu. Man sollte zu aller erst das Strafmaß für Straftaten im Amt deutlich erhöhen, gleichzeitig sei an dieser Stelle die unabhängige Ermittlungsbehörde für Strafanzeigen gegen Polizeibeamte erwähnt. Aber das gehört in einen anderen Blog...

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Ich finde das auch extrem beängstigend muss ich sagen. Gerade in Zeiten, in denen darüber viel darüber diskutiert wird, wie Polizisten sich ständig gegenseitig decken und die Justiz ihnen immer wieder noch so haarsträubende Geschichten abnimmt. Da ist eine solche Strafverschärfung (die ohne Frage keinerlei Auswirkungen auf die Kriminalitätstatistiken haben wird) in meinen Augen die falsche Botschaft und Denkrichtung.

 

Erstmal eine Kennzeichnungspflicht für alle Polizeibeamten einführen wäre da denke ich wesentlich angebrachter..

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Dem schließe ich mich an, wenn überhaupt eine Verschärfung diskutiert werden sollte, dann doch hinsichtlich des Strafmaßes für Straftaten im Amt.

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Dann nutzt eure Kontakte und Netzwerke, um diese Einwände etwas prominenter darzustellen! Viele, viele Menschen mit den gleichen Bedenken haben nicht die Möglichkeit, diese in den Diskurs einzubringen! Es liegt an uns allen.

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