Verkehrsrecht aus anderen Blogs: Sinnfrei - Überliegefrist - Urkunde - Autokauf - Tankwart - Fahrerlaubnis - Zustellung - Anschnallpflicht - 1mal1
von , veröffentlicht am 31.01.2010Oh, da hat sich wieder was angesammelt, daher stark gekürzt:
Bei RA Melchior ist es sinnfrei: http://ra-melchior.blog.de/2010/01/29/sinnfrei-7896907/
In Udo Vetters Lawblog ist die Überliegefrist entschärft
Jens Ferner beschäftigt sich mit der Urkundseigenschaft von Verkehrszeichen und OLG Köln NJW 1999, 1042: http://www.jurakopf.de/das-verkehrszeichen-als-urkunde/
...und dann auch noch mit Autokaufrecht: http://www.ferner-alsdorf.de/2010/01/zur-zusicherung-einer-eigenschaft-einer-kaufsache/
RA Hoenig meint: Armer Tankwart
RA Siebers berichtet über eine weggeschlichene Fahrerlaubnis: http://strafprozess.blogspot.com/2010/01/fahrerlaubnis-weggeschlichen.html
Im VollMachtsBlog gibt`s diesmal nix zu meckern über mich: http://verteidiger.wordpress.com/2010/01/24/keine-schriftliche-vollmacht-keine-wirksame-zustellung/
Bei Schadensfix.de geht`s um die Anschnallpflicht für Tiere: http://www.schadenfixblog.de/anschnallpflicht-fur-tiere/
RA Burhoff kennt Das Kleine-Einmal-Eins des OWi-Richters
RA Schlosser dagegen: Zu schnell ist zu schnell…
RA Wolf befasst sich mit Fahrradklingeln: http://www.rechtsanwaltskanzlei-wolf.de/?p=549
PS:
Die ungewöhnliche Linksetzung bitte ich zu entschuldigen - die Verlinkungsfunktion wird bei mir gerade nicht angezeigt...
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenBert Hüttemann kommentiert am Permanenter Link
Bei RA Burhoff ist eine neue Entscheidung des OLG Hamm zu Rechtmäßigkeit der Messung mit VIDIT eingestellt.
Hier der Link: http://www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/a...
Das OLG sieht keine Rechtsgrundlage in § 100h StPO, aber auch kein Beweisverwertungsverbot. Zur Begründung wird auch auf die Voreintragungen des Betroffenen verwiesen. Das erscheint mir dogmatisch nicht haltbar.