Umgezogen und an alles gedacht?

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 04.02.2010

Bei einem Umzug, ob privat oder mit dem Unternehmen, muss man den unterschiedlichsten Stellen die Adressänderung mitteilen. Seit der GmbH-Änderung aufgrund des MoMiGs im November 2008, wird nun auch die Geschäftsanschrift eines Unternehmens im Handelsregister eingetragen. Das Registergericht hat die zuletzt dort bekannt gemachte Adresse für die schon vor November 2008 eingetragenen Unternehmen automatisch übernommen. Die IHK München weist darauf hin, dass viele Unternehmen ihre Adressänderung gegenüber dem Handelsregister nicht anmelden. Die Nichtanmeldung kann mit einem Zwangsgeld von bis zu EUR 5.000 geahndet werden. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Adresse für Ihr Unternehmen beim Handelsregister eingetragen ist, können Sie dies unter www.handelsregister.de unter Angabe der Firma oder Registernummer bei „Normale Suche“ nachprüfen. Unter „UT“ des Suchergebnisses findet man dann die beim Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift. Falls diese nicht aktuell sein sollte, muss die neue Anschrift über einen Notar beim Handelsregister angemeldet werden.

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Das größte Problem der Nichtanmelder dürfte sein, daß erfolglose Zustellversuche an die Anschrift laut Handelsregister praktisch ohne weitere Prüfung der Anschrift zur öffentlichen Zustellung führen können. Das kann dann schon im einen oder anderen Fall böse Folgen haben. Nebenbei: von der Verfahrenserleichterung bei der Zustellung dürften nicht nur die Gerichte sondern z.B. auch die Finanzämter gerne Gebrauch machen.

Treffen wird es vermutlich "die Dummen", während die Firmenbestatter, denen man das Leben schwerer machen will, ihrem Handwerk weiterhin unbeeindruckt nachgehen werden.

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