Datentransfer in die USA zu Strafverfolgungszwecken (SWIFT) bleibt heißes Eisen

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 05.02.2010

Jetzt hat sich auch US-Außenministerin Clinton in den Streit um die Zulässigkeit von Datenübermittlungen zur Strafverfolgungszwecken aus der EU in die USA eingeschaltet: Clinton rief gestern noch einmal beim EU-Parlamentspräsidenten Jerzy Buzek an, um für das Abkommen über den Austausch von Bankdaten (SWIFT) zu werben, über das hier schon mehrfach im Blog berichtet wurde: z.B. http://blog.beck.de/2009/10/16/abkommen-usaeu-datentransfers-zur-verfolgung-von-terrorismus-datenschutzrechtlich-bedenklich-0

Ob der Druck hilft oder nur Trotzreaktionen auslöst? Die US-Regierung droht jedenfalls einem Zeitungsbericht zufolge, Gespräche mit der EU über den Transfer von Bankdaten abzubrechen, sollte das EU-Parlament das vom Rat verabschiedete Interims-Abkommen in der kommenden Woche ablehnen. Stattdessen könne über die Weitergabe der vom belgischen Banken-Dienstleister SWIFT verwalteten Daten mit den 27 EU-Mitgliedsstaaten direkt verhandelt werden. In der kommenden Woche stimmt das EU-Parlament über die Anfang Februar in Kraft getretene Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten an die USA ab. Abgeordnete aller Fraktionen lehnen das zunächst auf neun Monate befristete Abkommen allerdings ab.

Wie steht die Beck-Community zu diesem Datentransfer?

Die EU Artikel 29 Arbeitsgruppe hat übrigens gerade vor einigen Tagen eine

Konsultation über das künftige Über­ein­kommen zwi­schen der Euro­päischen Union (EU) und den Ver­einigten Staaten von Amerika (US) über den Schutz personen­bezogener Daten und Informa­tions­austausch zu Straf­verfolgungszwecken

eingeleitet.

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