Landgericht Köln und Strassenfotos

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 09.02.2010

Das Landgericht Köln hatte über www.bilderbuch-koeln.de zu befinden. Dort wird Google Maps eingesetzt;

die Fotos stammen von diversen Nutzern. Das Gericht befand mit Urteil vom 13. Januar 2010 (28 O 578/09):

1. Wer im Netz Fotos von Strassenzügen mit Informationen zu Hintergründen von Stadtgeschichte oder Architektur
verbindet, kann sich auf das Medienprivileg des § 41 BDSG berufen.

2. Losgelöst davon ist eine Verwendung des Bildmaterials nach § 29 Abs. 2 BDSG unter Berücksichtigung der insoweit vorrangigen
Kommunikationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) zulässig.

 

Ein m.E. wichtiges Urteil im Streit um Google Streetview.

 

Volltext unter

http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/982-LG-Koeln-Az-28-...

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7 Kommentare

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Das Gutachten ist von 2009! Was zeigt, dass die Argumente schon länger auf dem Tisch liegen.

Das blödsinnige Einbrecher-Argument hat mich gestern so aufgeregt, dass ich dazu mal die Polizei befragt habe - mit den (zugegeben) gewünschten Ergebnissen: http://bit.ly/boKAHS

 

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