Neues zur Verwertbarkeit von Messvideos: Provida, VKS 3.0 und ViBrAM-BAMAS
von , veröffentlicht am 12.02.2010Rechtsgebiete: OrdnungswidrigkeitenProvidaOLG HammVKSOLG StuttgartVideomessungenAG BrandenburgViBrAM-BAMASVerkehrsrecht2|6922 Aufrufe
Es finden sich einige neue und durchaus interessante Entscheidungen zu der Frage der Verwertbarkeit von Messfotos bzw. Messvideos und der in Frage kommenden Ermächtigungsgrundlage im Netz:
- Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 14.12.2009 – 24 OWi 4103 Js – Owi 60037/09 (631/09): Privida-Verfahren wurde eingestellt nach § 47 OWiG. Man findet die Entscheidung hier bei schadenfix.
- OLG Hamm, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09: Das OLG hat bei VKS 3.0 Version 3.1. in § 100h StPO keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage gesehen. Die Aufzeichnung blieb aber gleichwohl verwertbar aufgrund der vorzunehmenden Abwägung. Wesentlich hierbei war die geringe Eingriffsintensität und die Sicherheit des Straßenverkehrs als gegenläufiges Schutzgut.
- OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.1.2010 - 4 Ss 1525/09: ViBrAM-BAMAS-Messvideo ist verwertbar. Ermächtigungsgrundlage ist § 100h StPO i.V.m. § 46 OWiG.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenBert Hüttemann kommentiert am Permanenter Link
Das OLG Düsseldorf kommt in einer aktuellen Entscheidung über ViBrAM zu einem Beweisverwertungsverbot mangels Rechtsgrundlage. Die Entscheidung ist hier zu finden: http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/auch-das-olg-duesseldorf-kommt-...
H.W. kommentiert am Permanenter Link
Kurz darauf entschied ein anderer Senat des OLG Düsseldorf genau konträr und schloss sich der Mehrheit der anderen OLG an.