BGH: Keine zu hohen Anforderungen an die außergerichtliche Erledigungsbesprechung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 13.02.2010

Ob ein Telefonat eine Terminsgebühr in der Entstehungsvariante der außergerichtlichen Erledigungsbesprechung auslöst, ist eine die Rechtsprechung immer wieder beschäftigende Frage. Mit ihr hat sich auch der BGH im Beschluss vom 21.1.2010 - I ZB 14/09 - befasst und sich in dieser Entscheidung auf den zutreffenden Standpunkt gestellt, dass keine zu hohen Anforderungen an den Inhalt des Gesprächs gestellt werden dürfen. Ausreichend war im konkreten Fall ein Telefonat mit der Anwältin, die die Sache vertretungsweise bearbeitete, und die dem Beklagten im Telefonat anheimgestellt hatte, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, und erklärte, falls der Unterlassungsanspruch des Klägers damit erfüllt sei, werde dieser den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären.

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