OLG Köln: Pflichtteilsverzicht von Behinderten zu Lasten des Sozialhilfeträgers nicht sittenwidrig

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 15.02.2010
Rechtsgebiete: sittenwidrigBehindertentestamentErbrecht|3824 Aufrufe

Einige Stunden vor dem Tod ihrer Mutter verzichtete die behinderte Tochter durch einen notariellen Verzicht auf ihren Pflichtteil nach ihrer Mutter. Der Sozialhilfeträger übernahm monatliche Kosten der lernbehinderten Tochter der Verstorbenen in Höhe von 3.000 €; insgesamt wendete er bislang etwa 400.000 € auf. Ziel des Verzichts der Tochter war es, dass der Sozialhilfeträger nicht den grundsätzlich bestehenden Pflichtteilsanspruch der Tochter nach ihrer Mutter für sich einziehen konnte. Auch wenn dieser Verzicht zu Lasten Dritter, also dem Sozialhilfeträger geht, sei dieser nicht zu beanstanden (OLG Köln, Urteil vom 09.12.2009 - 2 U 46/09).

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen