PoliScan Speed: Wieder mal das AG Mannheim!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 17.02.2010

PolisScan Speed war schon mehrfach als Thema im Blog vertreten. Bislang war das System sehr kritisch beäugt worden. Nun hat sich das AG Mannheim, Beschluss v. 23. 12. 2009 - 21 OWi 506 Js 19870/09 - 445/09 vorgewagt und das System, insbesondere auch die Messwertbidlung als zuverlässig angesehen. Den Beschluss findet man HIER bei www.burhoff.de. Ich tippe mal: Es liegt nahe, dass über kurz oder lang auch ein OLG einmal was hierzu schreiben wird und warhrscheinlich PoliScan Speed - wie auch die sonstigen Lasermessverfahren - als standardisiertes Messverfahren anerkennen wird.

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9 Kommentare

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Ich hatte diesen Monat eine HV beim AG Tiergarten. Es ging um besagtes Messgerät, das Gericht hatte auf meinen im Vorfeld gestellten Beweisantrag einen SV geladen. Der hat mir dann in der HV "die Welt erklärt". Zusammenfassend ist das demnach ein super Messgerät, meine Zweifel am Zustandekommen der Messung seien unbegründet. Damit ist das Thema hier in Berlin dann wohl auch erledigt.

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Hatte am 19.02. auf dem AG Idstein Verhandlung. Mein dunkelroter PKW war auf dem Foro weiß , das KZ war nur teilweise erkennbar und von dem Fahrzeuglenker nur die untere Gesichtspartie undeutlich erkenbar. Das reichte dem Richter als Beweis. Merkwürdigerweise fallen immer mehr Fälle auf die mit 82km/h abzüglich Toleranz gemessen wurden.

Ich habe Rechtsbeschwerde eingelegt und gehe aufs OLG, da das Meßgerät der Firma Vitronic einen mehr als fragwürdigen Ruf hat und durch PTB eigentlich noch gar nicht freigegeben wurde. Am meisten ärgert mich das ich nie so schnell an der Stelle fahre und trotzdem bestraft werde. 

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so einfach geht das nicht. Das Meßgerät wurde in einem Auffangtatbestandt der  PTB-A Richtlinie 18.11 zugelassen.

 

Die PTB-A schreibt vor, daß die Meßsituation darzustellen ist.  Über den Auffangtatbestand erhielt das Meßgerät die Zulassung. Allerdings verlangt in diesen Fall die PTB -A 18.11 die Dokumentation der Meßwertbildung in der Bauartzulassung. Diese fehlt bisher, weil bekanntlich Vitronic nicht die Karten auf den Tisch legt. Mit einem Sachverständigen läßt sich das Problem nur dann lösen, wenn die Meßwertbildung bekannt wird. Diese wird jedoch nicht dargestellt.

 

 

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Hatte am 19.02.10 Verhandlung.Lt. Aussage der Ordnungsbehörde ist das Gerät perfekt. Was ich bezweifelte weil: Auf dem SW-Foto wird die Farbe des PKW verändert.Dunkelrot wird weiß.Das KZ ist nicht exakt zu erkennen C ,G oder O.Das Fahrerbild zeigt nur die untere Gesichtspartie.Zur Beweisaufnahme gab es keine Bilder die Kenzeichen ,PKW, Fahrer sowie gefahrene Geschwindigkeit zeigten. Desweiteren erfolgt bei diesem eineNachbearbeitung bzw. Speierung auf dem Laptop. Ich bin selbst IT-Spezialist und INformatiker und weiß das ich als Admin(POB) somit alles verändern kann. Für mich ist dieses Gerät ein Verkausfschlager der Firma Vitronic aber technisch fragwürdig.Rechtsbeschwerde und OLG.

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@Claus

Rotlichtblitz bei rotem Fahrzeug uns SW-Kamera ergibt auf dem Foto weis, oder? SW-Kamera kann nicht Farbe, sollte IT-Spezialist und Informatiker wissen.

Der Datensatz wird verschlüsselt und digital signiert unveränderlich auf dem Laptop gespeichert. Ohne Token (Dongle) können Sie nicht mal den Datensatz öffnen. Auch wenn er berechtigt geöffnet werden kann, bleibt er unveränderlich. Sie können lediglich anzweifeln, ob z. B. ein Ausdruck manipuliert worden sei. Zum Beweis einfach verschlüsselten Original-Datensatz bei Gericht vorlegen lassen. Viel Glück.

Was bedeutet "eigentlich nicht freigegeben"? Wurde dem Gericht keine Zulassung vorgelegt? Wie erfolgte die Eichung ohne Zulassung der PTB? Zweifel zu haben, steht jedem frei. Gerüchte werden aber nicht helfen.

Ich würde mir für eine erfolgversprechende Strategie besser recherchierte Argumente suchen, ggf. einen Anwalt der sich mit der Materie auskennt.

Die Erkennbarkeit unterliegt der richterlichen Beweiswürdigung. Ohne entsprechende Begründung ist das natürlich anfechtbar.

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Da ich mehrfach am Tag diese Strecke fahre und garantiert nicht mt der gemessenen Geschwindigkeit von 85kmh bezweifle ich trotzdem das Messergebnis .Zumal ich nicht der einzige ALfa-Fahrer im Ort bin.Das Kennzeichen war ebenfalls nicht eindeutig erkennbar. Die wichtigste Frage stellt sich aber noch:

Die Messung erfolgte in weniger wie 90-100 m Entfernung von zwei Hochspannungsleitungen. Ist die Messung oder das Messergebnis ventuell beeinflusst, da der Abstand des Messgerätes zur Basis  10-15 m betraf .Ist durch die bestehenden elktromagnetischen Energiefelder eine Beeinflussung möglich? Kompass Fahrradnavi und Pulsfrequenzmesser funktionieren auf jeden Fall nicht mehr richtig.Zudem besteht bei längerem Aufenthalt im Abstand von 100 Metern zur Hochspannungsleitung ein gesundheitliches Risiko.

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Dass das Messgerät PoliScan Speed einen zweifelhaften Ruf geniessen soll, mag je unter den "Erwischten" ja sein, allerdings hat das System seit dem Jahre 2007 sehr wohl eine PTB Zulassung.

„Mit Freisprüchen sollte nicht mehr gerechnet werden“, das verkündete das Amtsgericht Mannheim auf einer Pressekonferenz vom 10. Februar 2010. Grundlage ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (IV-5 Ss-OWI 206/09-(OWi) 178-09 I): PoliScanspeed ist ein standardisiertes und somit gerichtsfestes Geschwindigkeitsmessverfahren. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dem entsprechend entschieden.

Die Rechtslage ist mit diesem Urteil zudem nun ziemlich deutlich, da sich weitere Gerichte diesem Urteil anschließen. Entsprechend kann man sich einen Gang zum OLG damit schenken.

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Die EMV-Prüfung ist jedenfalls Bestandteil der Zulassung durch die PTB. Die Störanfälligkeit eines Fahrradcomputers mit einer Vitronic-Anlage zu vergleichen ist schon etwas suspekt.

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