Mediation bei Immobiliarzwangsvollstreckung in USA

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 18.02.2010

Eine Auswirkung der Immobilienkrise in den USA ist eine Vielzahl von Hauseigentümern, die ihre Kredite nicht mehr bedienen können. Im Ergebnis führt dies zu einer großen Zahl von Vollstreckungen, die die Gerichte überfordern. Es mehren sich Beschwerden über die lange Verfahrensdauer und sogar Nachbarn beschweren sich, dass die Häuser nicht mehr bewohnt werden, aber auch nicht veräußert werden.

Eine Task Force des Florida Supreme Court ermittelte dramatische Zahlen zu den anhängigen Verfahren. Die Lösung des Florida Supreme Court besteht nun nach einem aktuellen Bericht darin, in solchen Fällen eine Mediation zwischen den Beteiligten anzuordnen und nur solche Fälle vor Gericht zu behandeln, die nicht in der Mediation gelöst werden konnten.

Dabei ist interessant, dass die Richter nicht sich selbst als Mediatoren vorschlagen. Vielmehr sollen die Richter weiter ihrer Tätigkeit als Richter nachgehen und die verbleibenden Fälle bearbeiten.

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3 Kommentare

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Wenn es speziell darum geht, der Überlastung der Gerichte entgegenzuwirken, wäre eine gerichtsinterne Mediation ja wohl auch ziemlich unsinnig.

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Danke für den Hinweis, Herr Kollege Lapp. Bleibt hinzuzufügen, dass das Wegdelegieren vom Richter hier bei uns in den USA häufiger vorkommt - das gilt z.B. in vielen Scheidungsprozessen, denen ein Pflichtverfahren auf gütliche Einigung vorgeschaltet ist, das nicht vom Richter, sondern von einem "Special Master" (das ist ein vom Gericht benannter Beauftragter mit speziellen Rechtskenntnissen) geleitet wird. Kommte es zum Ergebnis, wird die Sache dem Richter zur Absegnung vorgelegt.  Es komt aber auf das Prozessrecht in den einzelnen Bundesstaaten an.

Hm hm.. that's interessting but actually i have a hard time visualizing it... wonder what others have to say..

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