Keine Streitwertherabsetzung von Amts wegen nach unzulässiger Streitwertbeschwerde

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 19.03.2010

Bei einer unzulässigen Streitwertbeschwerde besteht für das Beschwerdegericht keine Möglichkeit, den Streitwert gemäß § 68 III GKG von Amts wegen herabzusetzen so zutreffend das OVG Hamburg im Beschluss vom 07.12.2009 - 5 So 192/09 -.  Auch eine mangels Erreichen des Beschwerdewertes unzulässige Beschwerde schwebe zwar wegen der Entscheidung über den Streitwert in der Rechtsmittelinstanz. § 63 III 1 GKG sei jedoch im Lichte und unter Berücksichtigung von § 68 I 1 GKG auszulegen mit der Folge, dass eine Änderung des Streitwerts von Amts wegen auf eine unzulässige Beschwerde hin nicht möglich ist.

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