OLG Bamberg: Fotos mit ESO und MU VR 6F sind verwertbar
von , veröffentlicht am 22.03.2010RiOLG Dr. Gieg hat mir mal wieder eine Entscheidung zur Problematik des Beweisverwertungsverbotes und der Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung von Fahrern auf Fotos /Videos zugemailt. In dem Beschluss OLG Bamberg, Beschl. v. 25. 2. 2010 - 3 Ss OWi 206/10 heißt es als Leitsatz:
§ 100 h I 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 I OWiG bildet (auch) für den Einsatz des zur polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung in Bayern verwendeten Radarmessgeräts ‚Multanova VR 6F’ sowie den zum gleichen Zweck eingesetzten sog. Einseitensensor des Typs ‚ES1.0’ und für die hierbei jeweils nur bei Erreichen eines bestimmten Grenzwertes ausgelöste fotografische Erfassung Betroffener eine hinreichende gesetzliche Rechtsgrundlage für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein strafprozessuales Beweisverwertungsverbot besteht nicht (Anschluss an OLG Bamberg NJW 2010, 100 f. = DAR 2010, 26 ff. = VRR 2009, 468 ff. = StRR 2009, 475 ff. = zfs 2010, 50 ff.)
Vielen Dank an Herr Dr. Gieg!
Lesetipps dazu:
brandaktuell: Elsner, DAR 2010, 164
und in Kürze in meiner 2. Aufl. meines Buchs "Fahrverbot in Bußgeldsachen", 2. Aufl. 2010, § 5.
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