Datenschützer beanstanden Bluttests bei Daimler

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 30.03.2010

Die baden-württembergische Datenschutzbehörde, die im Sommer 2009 schon dem AGG-Archiv Auskünfte über AGG-Hopper untersagt hatte (dazu schon BeckBlog vom 9.8.2008; Schlussbilanz des AGG-Archivs bei Diller/Kern/Zeh, NZA 2009, 1386 ff.), hat jetzt auch Daimler die Durchführung von Bluttests im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen untersagt. Von der Verhängung eines Bußgeldes wurde aber abgesehen.

Das Stuttgarter Unternehmen hatte im Rahmen der Bewerbungsverfahren Blutproben nehmen lassen und die dabei gewonnen Daten elektronisch gespeichert. Nachdem dies im vergangenen Jahr öffentlich geworden und auf große Kritik gestoßen war, hatte das Unternehmen diese Praxis nach Berichten von Spiegel Online teilweise geändert. Bewerber für kaufmännische Stellen wurden seitdem nicht mehr entsprechend untersucht, Anwärter auf Jobs in der Produktion aber weiterhin.

Das ging dem Innenministerium aber nicht weit genug. Die Behörde forderte Daimler jetzt auf, die Untersuchungen zu verändern. Vor allem Blut- und Urinuntersuchungen dürften nur gemacht werden, um Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Im Abschlussbericht der Datenschützer heißt es, Daimler habe die Tests über einen langen Zeitraum hinweg guten Gewissens und in der Überzeugung praktiziert, im Einklang mit dem geltenden Recht zu handeln. Offensichtlich habe aber das Bewusstsein gefehlt, dass bei den medizinischen Untersuchungen auch sensible personenbezogene Daten erhoben wurden.

Ob das Unternehmen der Aufforderung widerspruchslos nachkommt oder ob es rechtliche Schritte gegen das Verbot unternehmen wird, ließ eine Sprecherin von Daimler offen.

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Die gleiche Praktik ist bei e.on Bayern auch an der Tagesordnung. Auch bei Angestellten in der Finanzbuchführung. Weiß ich aus erster Hand.

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