Österreichische Halterhaftung ausgebremst...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 30.03.2010

...kann man gerade hier bei Beck-Aktuell nachlesen. Es ging um einen deutschen Fzg-Halter, der per Straferkenntnis 350 Euro zahlen sollte, weil er den Fahrer seines Fahrzeugs nicht nennen wollte.

Das FG Hamburg, Beschluss vom 30.03.2010 - 1 V 289/09 hat hierzu entschieden (Leitsatz laut Beck-Aktuell):

Nennt ein deutscher Fahrzeughalter nicht den Namen der Person, der er sein Kfz überlassen hat und die in Österreich mehrfach falsch geparkt hat, kann ein österreichisches Straferkenntnis gegen den Halter nicht in Deutschland vollstreckt werden. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren am 30.03.2010 entschieden (Az.:1 V 289/09).

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5 Kommentare

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Dann können die sich wohl bald auch das Blitzen von hinten sparen, was sie so gerne auf den Hauptstraßen nach/von Österreich für die deutschen Urlauber aufführen.

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http://www.kostenlose-urteile.de/FG-Hamburg-Keine-Vollstreckung-oesterre...

 

"Deshalb ersuchte der Magistrat der Stadt Wien die Finanzbehörde Hamburg, im Wege der Amts- und Rechtshilfe das Straferkenntnis gegenüber dem Antragsteller zu vollstrecken."

 

"Der Antragsteller wandte sich zunächst an das Verwaltungsgericht Hamburg, das sich allerdings für nicht zuständig hielt und den Rechtsstreit an das Finanzgericht Hamburg verwies."

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