Die gerichtliche Drohung mit Mediation

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 02.04.2010

Die zunehmende Verbreitung von Mediation bei deutschen Gerichten stellt uns Anwälte häufig vor die Situation, dass Gerichte mehr oder weniger freundlich auf die Möglichkeit hinweisen, einen gerichtlich anhängigen Streit durch Mediation zu lösen. Mediatoren werden in der Regel im Vorfeld versucht haben, meditionsgeeignete Fälle mit Mediation zu lösen. Manchmal ist dies am fehlenden Einverständnis der Parteien oder an der zu spät erfolgten Beauftragung, manchmal an der fehlenden Mediationseignung gescheitert. In diesem Fall sehen wir uns, wie auch andere Kollegen, vor der Frage, wie auf die gerichtliche Anfrage zu reagieren ist, wie dese mit dem Mandanten zu besprechen ist.

Die Überlegungen in dieser Situation wollen wir beim Deutschen Anwaltstag in Aachen bei der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Mediation erörtern. Die Veranstaltung richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die gerichtliche Mediationen erfahren haben, aber auch an solche, denen das vielleicht noch bevorsteht. Im Vordergrund soll der Erfahrungsaustausch stehen.

13.5.2010 von 9:00 bis 11:00 DAT in Aachen, Raum Lissabon 1

 

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