Rarität: Umgangsstreit vor dem Verwaltungsgericht

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 07.04.2010
Rechtsgebiete: UmgangsrechtVerwaltungsrechtFamilienrecht|3476 Aufrufe

Mit dem seltenen Fall eines Umgangsrechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht hatte sich kürzlich das VG Aachen auseinanderzusetzen:

Der Mutter war von dem FamG die Alleinsorge für den Sohn zugesprochen worden. Der Vater hat ein Umgangsrecht von Freitagnachmittag bis Montagmorgen.

An einem Montagmittag wollte der Vater das Kind von der Schule abholen um mit ihm einen Computerkurs zu besuchen und einen gelebten Familientag verbringen. Die anwesende Mutter war dagegen, es kam zum Streit, die Mutter alarmierte die Polizei.

Diese sprach einen Platzverweis gegen den Vater aus und drohte eine Ingewahrsamnahme an.

Dagegen wandte sich der Vater vor dem Verwaltungsgericht mit dem Antrag, dass die Polizei nicht mehr in unser Familienleben eingreift und … nicht versucht, dieses mit Gewalt zu regeln.

Der Antrag wurde abgelehnt. Die Polizei sei an die Entscheidung des FamG gebunden. Der Gefahr eines Eingriffs in das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter habe die Polizei durch ihr Eingreifen abwehren dürfen. Das Einschreiten sei nicht unverhältnismäßig gewesen, denn mildere Mittel seien nicht ersichtlich, um die konkrete Konfliktsituation, die durch das montägliche Abholen des Sohnes von der Schule entstehe, effektiv zu bewältigen.

VG Aachen Beschluss  vom 14.01.2010 - 6 L 533/09 = BeckRS 2010, 46935

 

 

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