Revisionsverhandlung in Sachen "Emmely" am 10.06.2010

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 07.04.2010

Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Revisionsverhandlung in Sachen "Emmely" (2 AZR 541/09) auf Donnerstag, den 10.06.2010, 11.30 Uhr terminiert. In der Berufungsinstanz hatte das LAG Berlin-Brandenburg die Kündigungsschutzklage einer Supermarkt-Kassiererin, der die Unterschlagung zweier Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro vorgeworfen wird, abgewiesen (Urteil vom 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08, dazu BeckBlog vom 24.02.2009). Die vom LAG nicht zugelassene Revision war später vom Dritten Senat des BAG zugelassen worden (Beschluss vom 28.07.2009 - 3 AZN 224/09, NZA 2009, 859). Über die Revision verhandelt jetzt der für Bestandsschutzsachen zuständige Zweite Senat.

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