Tageszulassung und Abwrackprämie

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.04.2010

Irgendwie musste man ja damit rechnen, dass die Abwrackprämie auch nach ihrem eigentlichen Ende einen juristischen Rattenschwanz nach sich zieht. Hierzu interessant etwa die Meldung bei Beck-Aktuell über VG Frankfurt a. M., Urteil vom 12.04.2010 - 1 K 3847/09.F. Das Gericht musste sich damit befassen, wie häufig ein Fahrzeug schon zugelassen worden sein durfte, um noch zur Abwrackprämie führen zu können. Aus der Beck-Aktuell-Meldung:

"...Die Abwrackprämie steht unter der Bedingung einer nur einmaligen Vorzulassung des neu erworbenen Kraftfahrzeugs. Als Zulassung in diesem Sinn zählen auch so genannte Registrier- oder Tageszulassungen. Hierauf weist das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hin. Die Klage eines Autokäufers, dem die Prämie aufgrund zu vieler Vorzulassungen versagt worden war, war daher erfolglos..."

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