Im Doppelpack: BGH zum Autokauf

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 15.04.2010

Kurzer Hinweis auf zwei BGH-Entscheidungen zum Autokauf, über die Beck-Aktuell berichtet:

  • Zu Nutzungsausfallschaden und Rücktritt vom Kaufvertrag: Ein Käufer hat trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfallschadens, wenn er ein gekauftes Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann. Mit Urteil vom 14.04.2010 hat der Bundesgerichtshof seine entsprechende Rechtsprechung bestätigt. Nach Auffassung der Richter gibt es allerdings Grenzen: Der Käufer sei im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken - BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09. Weiterer Bericht bei Beck-Aktuell hier.
  • Zur formularmäßigen Schadenspauschalierung in Kaufverträgen: Eine formularmäßige Schadenspauschalierung in Autokaufverträgen verstößt nicht gegen das Klauselverbot in § 309 Nr. 5b BGB, wenn sie dem anderen Vertragsteil das Recht vorbehält, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.04.2010 entschieden. Es genüge, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit des Gegenbeweises einem rechtsunkundigen Vertragspartner ohne weiteres deutlich mache, dass darin die Möglichkeit des Nachweises, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden, eingeschlossen sei. Eine wörtliche Wiedergabe des Gesetzestextes sei nicht erforderlich. Der Hinweis auf die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen, erfülle diese Voraussetzung - BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 123/09. Weiterer Bericht bei Beck-Aktuell hier.

 

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