Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA-Abkommen) und Netzneutralität

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 22.04.2010

Die Debatte um die Netzneutralität gewinnt auch auf internationaler Ebene an Fahrt:

"Am gestrigen Tag hat die Europäische Kommission den vorläufigen Entwurf des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA-Abkommen) veröffentlicht. Ziel des ACTA-Abkommens ist die Eindämmung von Produktpiraterie und Verletzungen von weiterer Schutzrechte geistigen Eigentums. Im Zentrum stehen hierbei die zwischenstaatliche Kooperation sowie Gesetzesvollzug und die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmen für die Durchsetzung von Rechten aus geistigem Eigentum. Aus deutscher Sicht ist an diesem Entwurf besonders bemerkenswert, sich für das Prinzip der Netzneutralität entschieden und von abgestuften Verfahren, wie dem französischen "Three strikes"-Model, und der Einbindung von Internet-Service-Providern in den Schutzmechanismen abgewendet wurde."

Gibt es Anmerkungen aus der Beck-Community hierzu?

Link zum Abkommen: http://trade.ec.europa.eu/doclib/html/146029.htm,

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1 Kommentar

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Ohne den konsolidierten Vertragstext gelesen zu haben:

Die Aussage, die Parteien bekannten sich zu Netzneutralität, passt nicht recht in das Bild, das diese Meldungen entwerfen:

1. http://www.internet-law.de/2010/04/internetregulierung-nach-dem-acta-entwurf.html

2. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Piraterie-Abkommen-ACTA-Verhandlungstext-veroeffentlicht-982636.html

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