"Online-Scheidung" und Versorgungsausgleich

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 24.04.2010

Meine Meinung zur sogenannten "Online-Scheidung" hatte ich bereits hier kundgetan.

Interessant zu erfahren wäre, wie die „Online-Anwälte“ wohl mit dem neuen Versorgungsausgleich umgehen.

Wird „online“ zu folgenden drängenden Fragen beraten?

  • Soll ich bei kurzer Ehezeit einen Antrag nach § 3 III VersAusglG stellen?
  • Soll ich eine externe Teilung nach § 14 II Nr. 1 VersAusglG verlangen?
  • Was geschieht, wenn der Versorgungsträger nach § 14 II Nr. 2 VersAusglG eine externe Teilung verlangt?
  • Soll ich eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich nach § 6 VersAusglG schließen?

Fragen über Fragen.

Die einschlägigen Seiten der „Online-Anwälte“ schweigen dazu.

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15 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Burschel,

glauben Sie, dass die Anwaltschaft die Fragen 2 und 3 beantworten kann ?

Ich würde mich an die gar nicht trauen. Die Frage wäre nur, wer kann Sie beantworten. Vllt. die neue Versorgungsausgleichskasse ? Hier ist noch einiges im Entwicklungsstadium.

gruß

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Anna schrieb:

 

glauben Sie, dass die Anwaltschaft die Fragen 2 und 3 beantworten kann ?

 

Ich denke, Sie wird es müssen.

Guten Morgen Herr Bal..., ähm Burschel,

alle Fragen, die man in einem persönlichen Gespräch klären kann, lassen sich auch telefonisch oder via E-Mail erörtern. Sie können von der Online-Scheidung halten, was Sie wollen. Fakt ist, dass mittlerweile eine ganz beträchtliche Anzahl Scheidungswilliger diesen Weg geht und ich selbst noch keinen, wirklich keinen Mandanten erleben durfte, der auch nur ansatzweise unzufrieden gewesen wäre.

Viele Grüße aus Jena

RA Christian Kah

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RA Christian Kah schrieb:

 ich selbst noch keinen, wirklich keinen Mandanten erleben durfte, der auch nur ansatzweise unzufrieden gewesen wäre

ach Herr Kah,

die Haftungsfälle zum neuen Versorgungsausgleich kommen schon noch ....

Herr Burschel,

Sie haben schon Recht.

Mit den neuen Regelungen sind noch nicht jeder Anwalt aber auch nicht jedes Gericht hinreichend vertraut.
Ich gehe aber davon aus, dass die Lernphase schnell abgeschlossen sein wird.
Haftungsfälle sehe ich nicht, da alle Mandanten auch über die neuen Regelungen informiert werden.
Im Übrigen wünschen die meisten Mandanten den Ausschluss des VA und schließen diesen im Vorfeld wirksam aus.

Viele Grüße

Christian Kah
RA

Kanzlei Kah schrieb:

Haftungsfälle sehe ich nicht, da alle Mandanten auch über die neuen Regelungen informiert werden.

In der mir zugänglichen Literatur zum Versorgungsausgleich haben Sie mit dieser Auffassung ein Alleinstellungsmerkmal

Kanzlei Kah schrieb:

Im Übrigen wünschen die meisten Mandanten den Ausschluss des VA und schließen diesen im Vorfeld wirksam aus.

Womit sich das Thema „online“ schon erledigt hat.

Im Übrigen: Ist das tatsächlich so und wenn ja, warum?

Welches „Vorfeld“ meinen Sie?

Die allermeisten Menschen die ich kenne haben bei der Heirat keinen Ehevertrag mit Ausschluss des VA geschlossen,

Der  Drang auf Ausschluss des VA entsteht doch regelmäßig erst in der Trennungsphase mit dem blindmachenden Wunsch auf eine schnelle Scheidung.

Und wer macht dann die Erstberatung?

In Thüringen (und allen anderen Bundesländern ohne Anwaltsnotar):  Der Rechtsanwalt

Am Telefon? Per Email? Ohne Kenntnis  der  wechselseitig erworbenen Anwartschaften?

Sorry, aber das halte ich für unseriös

Sie haben wieder Recht aber wer kennt schon die erworbenen Anwartschaften?
Diese werden in den Scheidungsverfahren zumeist erst nach Erteilung der entsprechenden Auskünfte der Rententräger den Parteien bekannt. Im Osten handelt es sich zumeist um eher geringe Ausgleichsbeträge.

Ich nehme die Problematik wirklich ernst, es nervt nur, dass bei Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich sowohl den Mandanten, als auch den RA oft an den Rand der Verzweiflung bringt und am Ende ein Betrag von 2,50€ ausgeglichen wird.

Wir, und damit meine ich auch Sie, als "Kämpfer an der Front", wissen doch, dass nicht ohne Grund eine Reform in Gang gesetzt wurde. Leider wissen die meisten Betroffenen (leider auch Gerichte) damit wenig anzufangen.

Als unseriös kann ich meine anwaltliche Beratung (manchmal bis spät in die Nacht ) nun wirklich nicht erachten.

Nun mal Tacheles! Was ist der Unterschied zwischen einer telefonischen Beratung und einer Beratung im Büro?
Ich sehe keinen.

Viele Grüße

Christian Kah
RA

Ach eh ich es vergesse: Ich bin seit 02.02.2010 Vater eines mittlerweile recht agielen Sohnes namens Maximilian Theodor Peter Paul Kah. Deshalb erfolgen meine Online-Rechtsberatung unter xxx und die Betreuung der Online-Scheidung unter xxx  jetzt im 24-Stunden-Service. Ich schreibe gerade am Roman "Für eine Hand voll Nuckel" und werde diesen demnächst veröffentlichen.

Meinen herzlichsten Glückwunsch!

Und wenn der Kleine mal krankt ist, suchen sie dann eine Arztpraxis auf oder lassen Sie und die Mutter sich telefonisch oder "online" beraten?

Nein, Ich schreibe, und das ist kein Witz, zunächst eine Mail an meine Ärztin (ist Familienmitglied) und danach an meine Apothekerin (ist befreundet). Ich weiß schon, dass diese Lösung nicht Allen zur Verfügung steht, aber eine schnelle Beratung auch zur "Unzeit" ist viele Mandanten wichtig. Ich biete diese auf meinem Gebiet und es wird geschätzt. Übrigens finde ich Ihre Aktivitäten als Richter auch sehr lobenswert, trotz der Kritik an meiner Person.

Viele Grüße

Christian Kah
RA

 

 

Sehr geehrter Herr Burschel,
Sie sprechen m.E. richtigerweise die möglichen Gefahren der "Online-Scheidungen" an. Wobei ich den Begriff für falsch halte, denn eine "Online - Scheidung" gibt es weder gesetzlich noch tatsächlich. Ich habe bereits hier über die "Irrtümer und Wahrheiten über die Online-Scheidungen" geschrieben.

Die Frage, die Sie stellen kann man abstrakt - d.h. sowohl pauschal als auch nicht fallbezogen - beantworten. Doch für den Mandanten ist dies unbrauchbar. Er kann meist nicht überblicken, ob bestimmte Regelungen / Maßnahmen zu ergreifen sind bzw. was sie konkret bedeuten. Hier muß der Anwalt ran. Ich bin dafür, daß eine persönliche Beratung durchgeführt wird. Denn Telefonate sind meist "flüchtiger".
Einige Mandanten wollten in der Tat -ohne Kenntnis der Auswirkungen - "schnell, schnell" eine Vereinbarung schließen und alles ausschließen. Wenn sich hier der Anwalt nicht selbst absichert, ist er ggf. der "Dumme".

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht.

 

 

Sehr geehrter Herr Burschel,

 

Danke für Ihre Ausführungen. Hoffentlich lesen es viele Scheidungswillige und ziehen dann die individuelle Beratung vor Ort vor.

 

 

Sehr geehrter Herr Kollege Kah,

als Verfechter der Online-Scheidung kann ich Ihre Kommentare zwar noch verstehen, vermute aber, dass Sie mittels online nur Zeit gewinnen wollen, sich über die aktuelle Rechtslage kundig zu machen.

 

Sicherlich kann man ERSTberatungen online machen, keine Frage. Aber spätestens wenn es tatsächlich in ein Scheidungsmandat übergehen soll, sind sicherlich Gespräche in ruhiger Runde notwendig, da so ein Verfahren das restliche Leben des Mandanten beeinflussen kann.

 

MfG

 

 

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Hu,

 

Scheidung ohne ausführliche Beratung, was einem alles so zustehen könnte, welche Ansrpüche man haben könnte, wo man ausgleichen könnte, auch nach sehr kurzer Ehedauer.... Man stelle sich vor, verheiratet und selbstverantwortlich... und... eine Scheidung ohne Krieg, weil keiner was vom anderen will. Das geht natürlich gar nicht und muss durch den geneigten Anwalt ausgeredet werden, da verdient ja keiner dran...

 

 

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@Gast

Gut beobachtet und formuliert, genauso ist es. Wer eine Scheidung ohne Streit möchte, kann auf ausführliche Beratung verzichten. Oft wird ein Streit zwischen den Eheleuten durch beratende Anwälte/innen erst provoziert. Die ständig steigende Zahl der Menschen, die den Weg der "Online-Scheidung" beschreiten, spricht für sich.

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