Die Akzeptanz der deutschen Corporate Governance-Regeln

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 05.05.2010

82 Empfehlungen und 16 Anregungen zur Unternehmensführung börsennotierter Gesellschaften enthält die aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodexes (DCGK). Zwar handelt es sich hierbei nicht um gesetzlich verbindliche Regelungen. Jedoch müssen Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG erklären, ob den 82 Empfehlungen entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Dagegen kann von den 16 Anregungen des DCGK ohne Offenlegung abgewichen werden. Das Berlin Center of Corporate Governance führt jährlich im Auftrag der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine Studie durch, um die Akzeptanz der Regelungen des DCGK zu überprüfen. (Zur Konzeption der Untersuchung des Kodex Reports 2010, s. v. Werder/Talaulicar, DB 2010, 853 ff.)

Als Ergebnis des Kodex Reports 2010 ist laut der Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu verzeichnen:

  • DAX-Unternehmen: Akzeptanz der Kodex-Empfehlungen leicht angestiegen
  • Befolgungsquote der Anregungen stabil auf hohem Niveau
  • Neue Empfehlungen werden mehrheitlich gut angenommen
  • Künftig größerer Fokus auf praktische Umsetzung der Regeln

Wichtiger Punkt ist sicherlich der letztgenannte, dass bei künftigen Untersuchungen mehr berücksichtigt werden soll, ob der DCGK auch tatsächlich „gelebt“ wird.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen