BGH: Verfahrensverbindung gebührenrechtlich wie Klageerweiterung zu behandeln

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 08.05.2010

Im Beschluss vom 14.04.2010 – IV ZB 6/09  – hat der BGH mehrere umstrittene Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Verfahrensverbindung entschieden, nämlich die Frage, welche Terminsgebühr anfällt, wenn in einem Verfahren mündlich verhandelt wird und dieses Verfahren sodann mit einem anderen Verfahren verbunden wird, in dem bisher noch nicht mündlich verhandelt worden ist, und die Frage, welche Auswirkungen es auf die Verfahrensgebühr hat, wenn zwei Verfahren verbunden werden und sich sodann der Streitwert im verbundenen Verfahren noch erhöht. In beiden Fällen hat sich der BGH für die vergütungsunfreundlichere Variante entschieden, wobei meiner Auffassung nach nicht hinreichend berücksichtigt wurde, dass es sich bei miteinander verbundenen Verfahren ursprünglich um zwei verschiedene Angelegenheiten gehandelt hat, während bei einer Klageerweiterung stets immer nur eine Angelegenheit gegeben ist.

 

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