EuGH: Wann wird eine Internetadresse bösgläubig erworben?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 03.06.2010

Interessanter Artikel auf faz.net heute morgen zu einem neuen EuGH Urteil -www.reifen.eu“ -- (Az: C-569/08):

Zitat: "Eine österreichische Firma muss den Domainnamen „www.reifen.eu“ wohl wieder abgeben, weil sie die begehrte Internetadresse unrechtmäßig beantragt hat. In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof jetzt vier Kriterien aufgestellt, die auf eine „Bösgläubigkeit“ hindeuten: [...]

Der EuGH stellte nun vier Kriterien auf, die auf eine „Bösgläubigkeit“ hindeuten: Erstens die Absicht, die ursprüngliche Marke, hier also „&R&E&I&F&E&N&“, gar nicht zu nutzen, zweitens eine unübliche oder gar sprachlich widersinnige Gestaltung mit Sonderzeichen, drittens Massenanträge auf EU-Domains sowie viertens die Eintragung der ursprünglichen Marke erst kurz vor Beginn der ersten Registrierungsphase."

Link: http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E10470165C5AC4F8981BF9452C8F92FC9~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Gibt es Anmerkungen aus der Praxis hierzu?

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Danke für das Link.  Ich bin sicher, die Beck Community "bespricht" das Urteil hier viel besser als die FAZ. Comments are welcome.

Kommentar hinzufügen