Nur 2-wöchige Beschwerdefrist für die Prozesskostenhilfe vor dem Verwaltungsgericht
von , veröffentlicht am 05.06.2010Rechtsgebiete: ProzesskostenhilfeBeschwerdefristVerwaltungsgerichtVergütungs- und Kostenrecht|5036 Aufrufe
Das OVG Lüneburg hat im Beschluss vom 25.05.2010- 7 Pa 36/10 -nochmals festgehalten, dass für die Prozesskostenhilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die 2-wöchtige Frist des
§ 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO und nicht die 1-monatige Beschwerdefrist des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt.
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