Was sind geschäftsschädigende Äußerungen wert?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 12.06.2010

Die Bewertung eines Unterlassungsantrags, den ein Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer geltend machte auf Unterlassung von rufschädigenden Äußerungen, die geeignet sind, wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen, hatte das LAG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 17.5.2010 -1 Ta 58/10 - vorzunehmen. Nach dem LAG Rheinland-Pfalz kann der Wert nicht mit dem wirtschaftlichen Wert des Unternehmens des Arbeitgebers gleichgesetzt werden, jedenfalls dann nicht, wenn das Verhalten, dessen Unterlassung begehrt wird, nicht unmittelbar eine völlige Substanzzerschlagung bis zur Wertlosigkeit des Unternehmens des Arbeitgebers befürchten lässt. Im vom LAG Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall erstrebte der Verfahrensbevollmächtigte des Arbeitgebers einen Streitwert von über 2.800.000 €, letztlich festgesetzt wurden von dem LAG Rheinland-Pfalz 8333 € (25.000 € im Ausgangspunkt, weil es sich um ein einstweiliges  Verfügungsverfahren handelte, hiervon nur ein Drittel)

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