PKH - Ratenberechnung muss nachvollziehbar sein
von , veröffentlicht am 21.06.2010Mit einer zu kursorischen Begründung einer PKH-Ratenfestsetzung hatte sich das OLG Saarbrücken im Beschluss vom 13.4.2010 - 9 WF 35/10 - zu beschäftigen. Nach dem OLG Saarbrücken ist die Ratenfestsetzung und die Berechnung des der Ratenfestsetzung zugrunde liegenden einsetzbaren Vermögensteils nachvollziehbar zu begründen. Fehlt einem Beschluss die gebotene nachvollziehbare Begründung und wird diese auch nicht im Rahmen der Nichtabhilfeentscheidung nachgeholt, liegt nach dem OLG Saarbrücken ein Verfahrensmangel vor, der eine Zurückverweisung der Sache nach § 572 Abs. 3 ZPO an die Vorinstanz rechtfertigt.
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