Ermittlungen im Unternehmen – non-compliant durch Compliance?

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 30.06.2010

Ein wichtiges Element der Compliance-Organisation im Unternehmen ist die Kontrolle, also die Überprüfung, ob die Vorgaben (aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder interner Regelungen) auch tatsächlich eingehalten werden. Deshalb führen viele Unternehmen unternehmensinterne Ermittlungen durch. Für den Bereich des Strafrechts ergibt sich hierbei ein durchaus relevantes Spannungsfeld: Einerseits besteht für einen Mitarbeiter die arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Mitwirkung und Auskunft. Andererseits gilt im Strafverfahren der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit. Der Konflikt wird dann bedeutsam, wenn die unternehmensintern ermittelten Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. Es stellt sich dann die Frage, ob die „privat“ erlangten Ermittlungsergebnisse verwertbar sind. Informativ hierzu ist der Aufsatz von Knauer/Buhlmann: „Unternehmensinterne (Vor-) Ermittlungen – was bleibt von nemo-tenetur und fair-trail“, nachzulesen im Anwaltsblatt 6/2010 S. 387 ff. Die Fragestellung wird hier am Fall Siemens beispielhaft untersucht. Im Ergebnis wird durch die Autoren ein Verstoß gegen das Gebot der Selbstbelastungsfreiheit verneint, jedoch ein Verstoß gegen das Fairnessgebot und ein daraus folgendes Beweisverwertungsverbot angenommen.

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