Mal wieder Police-Pilot

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 03.07.2010
Rechtsgebiete: UrteilOLG CellePolice-PilotVerkehrsrecht|3252 Aufrufe

Eine schön zu lesende Entscheidung zu Police-Pilot hat das OLG Celle, Beschl. v. 10.06.2010 - 322 SsBs 161/10 veröffentlicht. Sie enthält zwar nichts Neues zu dem System, zeigt aber einmal gut auf, welche tatsächlichen Feststellungen der Tatrichter in seinem Urteil treffen muss, um rechtsfehlerfrei die seinem Urteil zugrundegelegte Geschwindigkeit darlegen zu können:

"...Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem als standardisiertes Messverfahren anerkannten Police-Pilot-System entspricht es der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h ein Toleranzabzug von 5 %, bei Geschwindigkeiten von weniger als 100 km/h ein solcher von 5 km/h ausreicht, um sämtliche Fehlerquellen zu berücksichtigen (siehe die Rechtsprechungsnachweise bei Beck/Berr, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 5. Aufl. 2006, Rdnr. 403 a Fn. 939; Senatsbeschluss vom 17.02.2004, 222 Ss 25/04). Will das Tatgericht von diesen Toleranzwerten zu Lasten des Betroffenen abweichen, bedarf es eingehender Darlegungen, warum im konkreten Fall ausnahmsweise ein geringerer Toleranzabzug ausreichend erscheint. Unabhängig davon bedarf es in jedem Fall auch der Angabe, welche Messeinstellung („man" oder „auto 2") im konkreten Fall verwendet worden ist (Senatsbeschlüsse vom 21.08.2009, 322 SsBs 177/09, und vom 19.10.2009, 322 SsBs 273/09; auch OLG Jena VRS 111, 211 ff.; OLG Hamm DAR 2006, 697 f.). Auch daran fehlt es hier, zumal die Beschreibung der Messung im Urteil durch den Verweis auf den gleichbleibenden Abstand einerseits auf eine Messung in der Stellung „auto 2", andererseits auf, eine solche in der Stellung „man" hindeutet, weil die Geschwindigkeit mittels Wegstrecken- und Zeitzähler errechnet worden ist..."

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