Equal pay in der Zeitarbeitsbranche bald Realität?

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 13.07.2010

Die Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition über die rechtlichen Standards bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern scheinen in einem wichtigen Punkt beigelegt zu sein. Mehrere maßgebliche FDP-Politiker haben zu erkennen gegeben, dass sie jetzt bereit seien, Leiharbeitnehmer nach einer gewissen Frist den Stammbeschäftigten in der Bezahlung gleichzustellen. Damit nähert sich die FDP der Position der CDU an. Eigentlich gilt der Equal-Pay-Grundsatz schon heute. Allerdings sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Tariföffnungsklausel vor, von der in der Praxis fast immer Gebrauch gemacht wird. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Heinrich Kolb, sagte hierzu jetzt, die Klausel habe „zu einer Umkehrung des Regel-Ausnahmeverhältnisses geführt.“ Weiter sagte Kolb: „Wir wollen den Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit stärken.“ Eine faire Entlohnung sei Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz und damit für die Zukunft der Zeitarbeit als einem der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Ferner deutet Kolb an, dass man über eine Einarbeitungsfrist von 12 Wochen nachdenken könne, mit der man in Großbritannien gute Erfahrung gemacht habe. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach begrüßte das Vorhaben ausdrücklich, forderte jedoch, dass das Gebot „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ möglichst sofort nach der Einstellung greifen müsse und nicht erst nach einer Frist. Hart bleibt die FDP allerdings weiterhin beim Thema Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche, den sie strikt ablehnt.

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51 Kommentare

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Dann liege ich wohl doch nicht allzu falsch damit, wenn ich sage, dass die gesetzliche Festschreibung eines Mindestlohns vor allem notwendig war, um niedrigere Tarifverträge zu vermeiden.

 

Wo sind wir da bloß hingekommen? Wer hätte sich das vor einigen Jahrzehnten vorstellen können?

Das führt die Idee einer Arbeitnehmervertretung und die Idee der Tarifautonomie ad absurdum.

 

Wäre es nicht sinnvoll, um Vorgehensweisen wie bei der CGZP zukünftig zu verhindern, einige gesetzliche Regelungen als Hürde vor die Möglichkeit zu stellen, Tarifverträge auszuhandeln, damit in einem ähnlichen Fall nicht wieder derart lange Prozesse geführt werden müssen?

Ich kenne mich allerdings auf diesem Gebiet nicht hinreichend aus. Freilich gibt es ganz offensichtlich Handlungsbedarf. Es ist auch nicht im Sinne der Politik, wenn die Tarifautonomie nicht mehr funktioniert.

 

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