Es ist allgemein bekannt, dass das berufliche Schicksal von Schauspielern in aller erster Linie von ihrem beruflichen Können abhängt...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 18.07.2010

...so das OLG Hamm, Beschluss v. 29.6.2010 - III-3 RBs 120/10. Gemeint ist die Schauspielerin Simone Thomalla, die im Raum Bielefeld mit 141 km/h statt erlaubter 100 km/h unterwegs war. Das OLG Hamm hat im Wege der eigenen Sachentscheidung nach § 79 Abs. 6 OWiG das (Regel-)Fahrverbot festgesetzt, von dem das AG absehen wollte. Hier die Entscheidung, die der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung zu beruflichen Härten entspricht.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen