Mediationsgesetz

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 19.07.2010

Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass heute der lange erwartete Referentenentwurf für ein Mediationsgesetz durch das Bundesjustizministerium der Öffentlichkeit vorgestellt werden wird. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt dazu Christian Bommarius in  der Frankfurter Rundschau, dass die Mediation einen "wichtigen Beitrag zu einer Kultur der eigenverantwortlichen und nachhaltigen Streitbeilegung" leiste.
Der Entwurf soll vorschreiben, dass künftig bereits in der Klageschrift anzugeben sei, ob eine Mediation vorausgegangen ist. Auch die Möglichkeit für die Gerichte, den Parteien eine Mediation vorzuschlagen, soll gestärkt werden. Als besonders bedeutsam wird herausgestellt, dass Mediationsvereinbarungen auf Antrag der Parteien künftig für vollstreckbar erklärt werden können. Das neue Gesetz soll auch Rechte und Pflichten des Mediators explizit regeln. Insbesondere die Unabhängigkeit und Verschwiegenheit des Mediators sollen durch das Gesetz geschützt werden. Die Voraussetzungen für die Tätigkeit des Mediators wird das Gesetz nicht regeln. Geplant ist jedoch, ein privates Zertifizierungssystem zu unterstützen, wie es etwa vom Deutschen Forum für Mediation DFfM e. V. vorgeschlagen wird.
Die Umsetzung der europäischen Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen wird damit zum Anlass für eine gesetzliche Regelung der Mediation genommen. Das Gesetz soll Anreize für eine einverständliche Streitbeilegung schaffen und die Mediation sowohl im Bewusstsein der Bevölkerung als auch in der Rechtspflege stärker verankern.

 

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