SWIFT (EU /US Datenaustausch zur Terroristenverfolgung) - Auskunftsanspruch?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 19.07.2010

Das Thema hatten wir schon mehrmals im Blog, aber es wirft immer wieder neue rechtliche Fragen auf. Das neue SWIFT Abkommen ist vor einigen Tagen vom EU Parlament gebilligt worden (z.B. http://www.tagesspiegel.de/politik/us-fahnder-duerfen-wieder-europaeische-bankdaten-einsehen/1878516.html . Die Mitgliedstaaten hatten die Vereinbarung bereits einstimmig angenommen. Sie gilt fünf Jahre.

Das Abkommen legalisiert eine seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bestehende Praxis. Der Vertrag erlaubt den US-Geheimdiensten, Daten des belgischen Finanzdienstleisters Swift - nach dem der Vertrag benannt ist - auszuwerten.U-Bürger sollen laut dem Abkommen Auskunftsrechte übe die gespeicherten EU-Banktransfersdaten (Terrorist Financial Tracking Programm, TFTP) erhalten.

In der Praxis scheint dieses Auskunfsverlangen ins Leere zu gehen. Heise berichtet heute, das US-Ministerium bedauere, keine weiteren Informationen zu den Auskunftsverfahren, etwaigen Kosten und Fristen erteilen zu können. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Praktisch-keine-Auskuenfte-fuer-EU-Buerger-ueber-ihre-in-den-USA-gespeicherten-Finanzdaten-1039937.html

Allerdings tritt das neue Abkommen erst am 1. August inkraft. Heises Nachfrage beim EU-Rat  ergab, dass die Auskunftsrechte der Bürger möglicherweise nur sehr beschränkt bestehen  Laut dem zuständigen Sprecher des Rats werden sich nämlich die Auskunftsrechte nicht auf die Daten erstrecken, die zwar als Teil der ganzen Datenpakete übertragen, aber von US-Filtern dann nicht als wichtig erachtet und somit nicht dem US-Finanzbehörden weitergeleitet wurden. Was in den so genannten "non-extracted data" vorliege, davon hätten ja auch die US-Behörden keine Kenntnis. Diese Daten werden aber nicht sofort gelöscht, sondern können bis zu fünf Jahren gespeichert werden. Auf den einschlägigen Privacy Act der USA, der Bürgern erlaubt, über sich bei Behörden gespeicherte Daten abzufragen, können sich EU-Bürger ohne Wohnsitz in den USA wohl nicht berufen, um Auskünft verlangen.

Wie steht die Beck Community zu diesen Problem? Welche Rechtsmittel sind erfolgversprechend?

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Jedem, der sich näher mit der Sache befassen will, kann ich nur raten, die auf jahrelanger Recherchearbeit der Starjournalistin Dana Priest beruhende Artikelserie Top Secret America in der Washington Post zu lesen:

http://projects.washingtonpost.com/top-secret-america/articles/national-security-inc/

"What started as a temporary fix in response to the 9/11 terrorist attacks has turned into a dependency that calls into question whether the federal workforce includes too many people obligated to shareholders rather than the public interest -- and whether the government is still in control of its most sensitive activities. [...]  To ensure that the country's most sensitive duties are carried out only by people loyal above all to the nation's interest, federal rules say contractors may not perform what are called "inherently government functions." But they do, all the time and in every intelligence and counterterrorism agency, according to a two-year investigation by The Washington Post."

Kommentar hinzufügen