OWi-Basiswissen: Eichdauer der Atemalkoholmessgeräte

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 21.07.2010

Das AAK-Messgerät (derzeit nur: Dräger Alcotest 7110 Evidential, Typ MK III) muss gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 EichO geeicht sein. Die Eichgültigkeitsdauer für derartige Messgeräte beträgt nur ein halbes Jahr (vgl Nr. 18.5, Anhang B zu § 12 EichO) – sie ergibt sich natürlich aus dem Eichschein, der immer angefordert/verlangt werden sollte. Die Eichgültigkeit beginnt mit dem Tage der Eichung und endet mit Ablauf des sechsten Monats, welcher auf den Monat der Eichung folgt (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 25.1.2008 - Ss (OWi) 706/07).

Also beispielsweise:

Eichung: 15.1.

Fristablauf: 31.7.

 

 

Vorsicht (Eigen-)Werbung:

Ausführlich zur AAK-Messung: Hentschel/Krumm, Fahrerlaubnis und Alkohol, 5. Aufl. 2010, Rn. 380 ff.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen