Love Parade - wie wurde die Katastrophe verursacht? Ein Zwischenfazit (mit updates)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 28.07.2010

Viele der derzeit bekannt gewordenen Fakten zum Love Parade-Unglück sind für die Todesfälle nicht bedeutsam, da sie zwar möglicherweise pflichtwidrige Handlungen belegen, nicht aber einen unmittelbaren Zusammenhang mit den Todesfällen - so hat die Festellung, das Gelände sei zum Zeitpunkt der Katastrophe nicht überfüllt gewesen, gar keine Bedeutung, denn es ging um ein lokales Gedränge (eine so gen. Massenturbulenz) auf der Zugangsrampe, nicht um ein Gedränge auf dem Gelände. Auch ist es unerheblich, ob, wann und  in welcher Breite Fluchtwege vom Gelände genehmigt wurden bzw. ein ausreichendes Brandschutzkonzept für das Gelände vorlag, denn diese haben bei der Katastrophe überhaupt keine Rolle gespielt. Auch der Zeitpunkt der Genehmigung ist unerheblich.

Klarstellender Hinweis (am 14.09.2010 eingefügt): es geht hier um eine strafrechtliche Sichtweise, d.h. es geht nicht darum, welche Institution haftet bzw. zum Schadenersatz verpflichtet ist. Die strafrechtliche Sichtweise ist nicht die einzige, sie muss zur Bewertung der Love Parade  nicht einmal die entscheidende sein. Andere rechtliche Aspekte (Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Zivilrecht) werden hier nur am Rande verhandelt, wenn sie einen strafrechtlichen Bezug haben. Leider bin ich nicht in allem Experte. Meine hier geäußerten Statements sind vorläufiger Natur. Ich habe mit keinem der Akteure irgendetwas zu tun, stehe auch nicht mit einem von ihnen in Kontakt.

Wir wissen nun, dass es weder zu einer "Massenpanik im Tunnel" oder eienr "stampede"gekommen ist noch tödliche Verletzungen direkt bei Stürzen von Treppe, Mast oder Mauer  entstanden (update: allerdings gab es Menschen, die rücksichtslos über andere am Boden liegende kletterten, um schneller zur Treppe zu kommen (vgl. hier) und es gab Stürze in die Menge, wie auf Videos belegt ist, siehe ODEM blog). Möglicherweise wurde an dieser Stelle auch ein zuvor umgekippter Bauzaun zur Stolperfalle und einige stürzten darüber, andere wieder über die zuvor gestürzten. Die meisten Opfer wurden in dem Gedränge zerdrückt und erstickten. Unmittelbare Ursache waren wohl v.a. die auf einigen Videos beobachtbaren vorherigen Schockwellen. In einer Massenturbulenz (Crowd Turbulence) treten solche Wellen auf, die es schwer machen, sich auf den Beinen zu halten. Wenn dann Menschen stürzen, wälzt sich unvermeidbar die Menge über sie. Keiner in dem Gedränge kann mehr seine Bewegungen steuern, er wird geschoben und hin- und hergeworfen (Quelle).
Daher sind vor allem diejenigen Umstände strafrechtlich (für § 222 und § 229 StGB) bedeutsam, die - vorhersehbar - dieses Gedränge verursachten. Im Folgenden geht es nicht um eine Zuweisung persönlicher Verantwortlichkeiten, auch nicht um eine Vorverurteilung Einzelner. Die persönlichen Verantwortlichkeiten und subjektiven Sorgfaltspflichtverletzungen sind von der Staatsanwaltschaft zu klären. Es sollen hier aber diejenigen Umstände herausgehoben werden, die als Kausalfaktoren für das Unglück in Betracht zu ziehen sind. Meine vorläufige Einschätzung beruht dabei auf den im Internet veröffentlichten Augenzeugenberichten, Fotos und Videos, aber auch auf den Stellungnahmen der Polizei, der Veranstalter und der Stadt Duisburg.
Versucht man eine nüchterne Analyse, dann zeigt sich, welche Sorgfaltspflichtverletzungen überhaupt nur in Betracht kommen, die das Unglück mit verursacht haben können.

1. Einige Fakten

Die Todesfälle ereigneten sich alle am unteren Ende der Rampe zwischen ca. 16.45 und 17.05 Uhr (nach den recherchen auf loveparade2010doku präziser zwischen 16.55 und 17.01 Uhr), nachdem sich an dieser Stelle aus beiden Tunnels Ströme von Menschen trafen, die dann von dort auf die Rampe zum Geländeeingang abbiegen sollten. Zudem trafen sie auf viele Besucher, die die Love Parde wieder verlassen wollten und ebenfalls diesen Weg nehmen mussten. Es kam hier  schon ab ca. 16.15 Uhr zu Stockungen, die lokal zu so dichtem Gedränge führten, dass die Menschen nach Auswegen suchten bzw. suchen mussten. Sie sahen drei Möglichkeiten, nämlich einen Mast, einen Container und die Treppe. Als sie sehen konnten, dass es offenbar dort einigen Personen (ab ca. 16.25 über Mast und Treppe, über den Container erst später) gelang, dort auf das Gelände zu kommen, versuchten viele, zu einem dieser drei Punkte zu gelangen und so verstärkte sich das Gedränge noch, insbesondere in Richtung der Treppe, vor der sich später das tödliche Menschenknäuel ereignete. Dass aber der eigentliche Weg auf das Gelände, nämlich über die Rampe selbst offenbar von viel weniger Menschen wahrgenommen und benutzt wurde bzw. werden konnte, hatte m.E. folgende Gründe:,

a) dort installierte durch Gitter geschaffene, oder schon zuvor existierende, siehe hier - Engstellen (update: inzwischen ist klar, dass ab 16.00 Uhr eine  Sperre existierte, die nach Angaben der Polizei um 16.40, nach Augenzeugen gegen 16.30 Uhr aufgehoben wurde, vgl. hier - mit Polizeifotos). So gab es für mind. 30 Minuten keinen Weg nach oben, bzw. dieser hatte zu geringen Durchfluss, so dass nicht viele (schon gar nicht mehrere tausend Personen pro Stunde)  passieren konnten. Diese Engstelle wurde  zu spät entfernt, um den schon entstandenen Stau sofort aufzulösen, vielmehr trafen nun zunächst die von unten und die von oben kommenden direkt aufeinander. Es ergab sich also kein Strom nach oben, dem sich die Menschen am unteren Ende der Rampe hätten anschließen können. Es gab auch keinerlei Hinweisschilder oder Durchsagen, die den aus dem Tunnel kommenden weitergeholfen hätten. So dachten sie wohl, es bestünde (weiterhin) gar keine Möglichkeit dort auf das Gelände zu kommen bzw. dem Gedränge zu entkommen und wendeten sich weiter nur den für sie sichtbaren Auswegen (Treppe, Container, Mast) zu. 

b) Menschen, die das Gelände verlassen wollten, gingen in Gegenrichtung über die Rampe nach unten, weitere verstopften bis gegen 17 Uhr am oberen Ende der Rampe etwa die Hälfte der Rampenbreite auf der von unten gesehen linken Seite (siehe hier, Foto von 16.43, nur rechts gehen einige nach oben, die Personen links/Mitte  gehen nach unten bzw. warten dort darauf, nach unten gehen zu können.

c) Einige Breitenmeter der Rampe wurden durch (hinter Absperrgittern) geparkte Polizeifahrzeuge blockiert (von unten gesehen auf der rechten Seite - hier zu erkennen). Zudem war mitten auf der Rampe eine Brezlbude (rotes Dach, dahinter querstehender Bauzaun) aufgebaut!

d) Das Gedränge wurde von hinten dadurch verstärkt, dass offenbar an den Eingängen der Tunnels wesentlich  mehr Menschen hineingelassen wurden (ab ca. 16.15 wurden die dortigen Sperren aufgehoben), als auf der Rampe in Richtung des Geländes durchkommen konnten.

e) Schon theoretisch war der Zugang durch die zwei Tunnels und die eine Rampe auf eine Durchgangsmenge ausgelegt, die es einer großen Zahl der nach Duisburg kommenden Besucher unmöglich machte, das Gelände zu erreichen. Schon theoretisch (und bei optimalen Einlassbedingungen) hätte es viele Stunden gedauert, bis das Gelände gefüllt worden wäre. Zudem rechnete man mit weit mehr Menschen als auf dem Gelände Platz hatten. Stauungen auf den Zugangswegen auch über Stunden hinweg wurden also in Kauf genommen.

2. Mögliche Pflichtverletzungen und Verantwortlichkeiten:

Die folgende Darstellung geht davon aus, dass für die Sicherheit auf dem Gelände samt der Zugangsrampe und den Tunnels der Veranstalter zuständig war, die Polizei für die Sperren auf den Zugangsstraßen, die Stadt Duisburg für die Genehmigung der Gesamtveranstaltung auf dem Gelände mit dem vorgesehenen Ein- und Ausgang.

zu a) Für die Verteilung der Besucher auf dem Gelände war der Veranstalter verantwortlich und es war vorhersehbar, dass sich ein Rückstau bis in die Tunnels bilden würde, wenn man hier keine ausreichende Durchlasskapazität erreichen konnte. Ebenso fahrlässig und kausal für die Todesfälle war aber die dann von der Polizei durchgeführte Sperrung auf der Rampe zwischen ca. 16.00 und 16.30/16.40 Uhr; gut eine halbe Stunde ließ man die Leute im Gedränge stehen - ohne Informationen. Hätte man ab 16.40 Uhr die Treppe gesperrt und die Besucher per Durchsagen informiert, dass sie jetzt über die Rampe auf das Gelände gehen können, wäre die Katstrophe vielleicht noch vermieden worden (update: es wären dazu möglicherweise noch wenige Minuten Zeit gewesen, die exakten Zeitangaben für das Entstehen des tödlichen "Knäuels" bzw. dafür, ab wann es zu den Todesfällen kam, sind aber noch ungesichert). Da hier Ordner des Veranstalters und der Polizei zusammen agierten, wird man beiden Seiten auch einen Teil der Verantwortung geben können. Hier kommt es nicht, wie das Innenministerium meint, darauf an, dass der Veranstalter auf der Rampe eigentlich "zuständig" war. Wenn Polizeibeamte selbst Aktionen durchführen sind sie dafür auch strafrechtlich verantwortlich, selbst wenn sie zuvor um Hilfe ersucht wurden.

zu b) Dafür, dass es keinen getrennten Ausgang gab, sind Veranstalter und Genehmigungsbehörde verantwortlich, die eine so unzureichende Zu- und Abgangssituation nicht hätten organisieren bzw.  genehmigen dürfen. Es war war im Konzept des Veranstalters vorgesehen, dass ein Teil derjenigen, die bereits am späten Vormittag  auf dem Gelände waren, nachmittags wieder das Gelände verlassen sollten. Der Veranstalter rechnete man mit knapp 500.000 Menschen, die eben über den Tag verteilt auf dem für knapp 250.000 Menschen bestimmten Gelände sein würden (nicht gleichzeitig). Das hätte aber zwingend erfordert, dass gleichzeitig ein größerer Strom von Menschen das Gelände verlassen und betreten konnte, was durch den einzigen Zu- und Ausgang gar nicht möglich war. Diese Unmöglichkeit trat zwischen 16 und 17 Uhr ein, denn viele Menschen wollten das Gelände zu dieser Zeit verlassen, trafen aber auf die Ankommenden, die nach mehrstündigem Warten an diversen Sperren zwischen Hbf und Tunnel endlich auf das Gelände wollten. Die beiden Ströme blockierten sich. Für diese Gegenströmung war offenbar keinerlei ausreichende Vorsorge getroffen worden - das immer wieder erwähnte "Sicherheitskonzept" war diesbezüglich völlig unzureichend oder schwieg dazu. Es gab zwar Versuche, durch Sperren der Situation irgendwie Herr zu werden, aber diese Versuche führten nur zur Verschärfung der Blockade, s.o..

zu c) Dass in dem einzigen Zu- und Abgang auch noch wesentliche Breitenmeter von Polizeifahrzeugen hinter Absperrgittern blockiert wurden, dafür kann wohl nur der Polizei die Verantwortung gegeben werden. Jeder verkehrsbehindernde Falschparker würde abgeschleppt werden von eben den Polizeikräften, die hier ihre Fahrzeuge mitten in den Zugangsstrom abstellten, der aus den beiden Tunnels kommen sollte. Die Genehmigung, die der Lopavent für die Love Paade erteilt wurde, enthielt die Auflage, dass  "die Fluchtwege an keiner Stelle durch Einbauten oder sonstige Hindernisse beschränkt werden".Zwar ist  der Veranstalter zuständig für die Einhaltung der Auflage, aber es ist wohl kaum zumutbar, dass der Veranstalter die Polizei auffordert, die Fahrzeuge dort wegzufahren. Derjenige, der den Beamten erlaubte bzw. gebot, die Fahrzeuge gerade dort abzustellen, hat sorgfaltspflichtwidrig gehandelt und hat möglicherweise mit zum tödlichen Verlauf beigetragen. Zur Zeit der Todesfälle (ca. 16.50 bis 17.00 Uhr) fuhr außerdem ein einzelner Polizeitransporter aus dem Tunnel kommend mitten durch das Gedränge am Fuß der Rampe. Dieser Transporter hat das Gedränge verschärft, allerdings bei seiner späteren Fahrt nach oben dann einen "Sog" geschaffen, in dem sich ein Strom nach oben bewegen konnte.
Für die Brezelbude und die ungesicherten Bauzäune mitten auf der Rampe, für die nur noch das Wort "hirnrissig" angemessen ist, wird man den Veranstalter verantwortlich machen können.

Als eine unmittelbare Ursache, die in dieses Bild einer ungeheuren und skandalösen Schlamperei passt, kann seit September (durch Internetrecherchen ermittelt) der nur mit einem darauf liegenden Bauzaun völlig ungeeignet "gesicherte" offene Gulli und ein großes Schlagloch angesehen werden. Genau dort sind Menschen im Gedränge gestolpert und konnten sich wegen der Enge nicht mehr selbst befreien und würden dann von der Masse erdrückt. Möglicherweise hätten sie überlebt, wenn diese Stolperfallen nicht existiert hätten. Verantwortlich ist hierfür ganz maßgeblich  der Veranstalter, der sicherzustellen hatte, dass die Zugangswege frei von Hindernissen sind.

zu d) Der Zugang zu den Tunnels wurde durch Sperren auf den Zugangsstraßen reguliert, für die nach Angaben der Veranstalter die Polizei verantwortlich war (update 21.00 Uhr: nach Angaben der Polizei war dafür ebenfalls der Veranstalter verantwortlich, der dies aber mangels ausreichender Anzahl der Ordner nicht bewältigt habe; hier steht derzeit Aussage gegen Aussage weiteres update - Information aus dem Spiegel vom 2.8. - Für die Regulierung des Zu- und Abstroms war ein crowd-Manager zuständig, der die Lage mit Videokameras überwachte, er saß in eben dem Container an der Stirnseite der Rampe, der von den Besuchern später ebenfalls als Zugang benutzt wurde - offenbar war er aber überfordert damit, die "crowd" zu managen; der an seiner Seite sitzende Polizist soll kein Funkgerät gehabt haben, was die Polizei bestreitet, ab 16.00 Uhr, so der Spiegel, habe dieser crowd Manager seine Aufgabe an die Polizei abgegeben). Außerdem wurden in den Tunnels Sperren eingerichtet, die den Nachschub auf die Rampe verhindern sollten, eigentlich eine gute Idee. Diese Sperren wurden aber ca 16.15 Uhr wieder aufgehoben bzw. waren nicht mehr effektiv. Möglicherweise haben hier Polizeibeamte oder Ordner einen Fehler gemacht, aber dies ist keineswegs zwingend anzunehmen. Denn möglicherweise ist schon an dieser Sperre (bzw. mehreren Sperren) ein unerträglicher Druck und Gedränge entstanden, so dass man sie aufheben musste, um an dieser Stelle Druck herauszunehmen und Verletzungen der Besucher zu vermeiden. Möglicherweise - so einzelne Berichte - wurden Sperren auf dem Weg zum Tunnel sogar buchstäblich "überrannt". War es aber keine bewusste und gewollte Entscheidung, die Sperren aufzuheben, dann ergibt sich wiederum eine Verantwortung derjenigen, die Tunnel und Rampe als einzigen Zu- und Abgang genehmigten und denen zudem bewusst war, dass gar nicht alle, die nach Duisburg kommen würden, überhaupt Platz auf dem Gelände hätten finden können. Wenn man in Kauf nahm, dass einige 100.000 Menschen nicht zum Gelände durchkommen können, diesen aber auch keine Ausweichalternative geboten wurde, dann hätte man vorhersehen können, dass diese sich an den Sperren stauen und dass schon dort Situationen entstehen, die es gebieten würde, sie durchzulassen zum Tunnel bzw. eine solche Menge einfach nicht aufzuhalten ist. Hierfür wäre die Stadt Duisburg selbst maßgeblich verantwortlich - spätestens als man nur 250.000 Menschen für das Gelände genehmigte, aber damit rechnete, dass wesentlich mehr Menschen nach Duisburg kommen würden, war der Konflikt absehbar. Eine so große Anzahl von Menschen lässt sich nicht über Stunden hinter Gittern oder in einem tunnelartigen Zugang einsperren.  Gerade für den Bereich, in dem es zum Unglück kam, hat das Sicherheistkonzept eien Lücke (vgl. hier): Niemand ist zuständig, niemand weiß, was er zu tun hat, wenn es im Tunnel oder auf der Rampe zum Gedränge kommt.

zu e) Für die Berechnung des Tunneldurchflusses bei Zu- und Abgang war der Veranstalter verantwortlich. Er hat zwar offenbar eine Entfluchtung berechnet, die (möglicherweise) sogar ausreichend gewesen wäre, aber man  hat offenbar nicht bedacht, dass der Zugang ein größeres Problem darstellt, obwohl auch dies vorhersehbar ist. Will man 250.000 Personen auf das Gelände bringen bei einem maximalen Zugangsfluss von 30.000 Personen pro Stunde, dann dauert dies gut 8 Stunden, was für eine eintägige Veranstaltung unrealistisch ist. Ein optimaler Zugangsfluss mag aber nur am Anfang erreicht worden sein In dem Moment, in dem eine größere Zahl von Zuschauern das Gelände wieder verlassen wollte, wurde der Zufluss erheblich vermindert. Da nun gleichzeitig gerade besonders viele Zuschauer in den westlichen Tunnel einströmten, war die Katastrophe vorprogrammiert.

Die Rolle von Herrn Prof. Schreckenberg ist bislang nicht endgültig geklärt. In verschiedenen Berichten heißt es, er habe das Konzept (Ein- und Ausgang durch Tunnel) mitgetragen bzw. befürwortet. Er selber sagt jetzt, er habe sogar vor dem Tunnel gewarnt, aber wohl nicht genügend. Jedenfalls seine Angabe, 20.000 Personen pro Stunde würden durch den Tunnel (meint er 40.000 durch beide?)  passen, lässt, wenn man bedenkt, dass 250-300.000 Leute auf das Gelände sollten, aufhorchen: Denn dann hätte es unzumutbar lange gedauert, bis diese Menschen auf dem Gelände wären, s.o. und das ohne Berücksichtigung gleichzeitig hinaus gehender Besucher, die den Zufluss vermindern. Auch unter optimalen Bedingungen erscheint daher dieser einzige Ein- UND Ausgang völlig ungeeignet.

3. Kurze Zusammenfassung:

Bei allen drei "Akteuren" (Stadt/Polizei/Veranstalter) lassen sich fahrlässige Handlungen feststellen, die die Katastrophe mitverusracht haben - die Planung und Genehmigung eines einzigen viel zu schmalen und ungetrennten  Ein- und  Ausgangs (Veranstalter/Stadt), die Hindernisse auf der Rampe (Veranstalter/Polizei), das Versäumnis einer Information der Besucher bei die Lage verschärfender Sperrung auf der Rampe bei gleichzeitiger öffnung der Sperren auf den Zugangswegen, zudem mangelnde Kommunikationsmittel untereinander (Polizei/Veranstalter). Wie gesagt, dies sind nur meine vorläufigen Einschätzungen nach den derzeit verfügbaren Informationen.

Eine aktualisierte Zusammenfassung (vom 02.09.) ist hier aufgeführt.
Die Frage der persönlichen Schuld einzelner Beteiligter ist eine, die ich mir nicht anmaßen will zu beantworten.

 

4. Quellen und Links:

Sehr gut  dieser Augenzeugenbericht  in der FAZ (mit exzellenter grafischer Darstellung)

 

Gute Videosammlung und Diskussionsblog (loveparade2010doku), es wurde eine genaue  zeitliche Abfolge der Ereignisse durch Videodokumenattion erstellt

Die Kommentare zur gerade genannten Seite sind hilfreich zur genauen Analyse, was passiert ist (z.B. ab hier)

 

Für eigene Recherchen: Ein user namens Pilsbierchen hat eine Synchronisation der auf you tube eingestellten Videos mit dem einer Überwachungskamera vorgenommen, eine enorm leobenswerte Leistung, ebenso wie der zeitsynchrone Zusammenschnitt von Videos von lopachron (hier zum download).

Der ODEM-Blog hat eine detailliertere Aufzeichnung des Zeitablaufs und bringt viele gute Quellen auch hier

Für Menschen mit guten Nerven, dieser (ausführliche)  Beitrag  aus dem Gedränge

Diese  Presseinformation des NRW-Innenministers  enthält einige wichtige Daten zum Ablauf polizeilichen Handelns, insbes. zur Sperrung der Rampe und der Tunnels in der entscheidenden Phase. Allerdings wird die Verantwortung der Polizei eher abgewiegelt, die des Verantalters herausgestellt - kein neutrales Dokument. Weitere Informationen und Statemnest auf der Seite des NRW-Innenministeriums.

Umfangreiche Dokumentationsseite der lopavent GmbH, einschließlich eines Films mit der Sicht des Veranstalters und Filmen der Überwachungskameras bis 16.40 Uhr. Es soll die Verantwortung der Polizei belegt werden, keine neutrale Dokumentation.

Nach diesem Bericht der Rheinischen Post hat die Polizei vorab wesentlich mehr Verantwortung übernommen als Innenminister Jäger und Polizeiinspektor Wehe nachträglich angeben.

Interview mit dem crowd-Manager auf Spiegel-Online

Laut  diesem Artikel (wdr)  hat die Feuerwehr die Polizei davor gewarnt, die Rampe zu sperren.

Zu den Besucherzahlen (angeblichen und erwarteten) dieser aufklärende Bericht.

Laut BILD-Zeitung (also Vorsicht!) gab es   diese Planung  des Veranstalters für  Zu- und Abgänge vom Gelände, danach sollten zwischen 16 und 17 Uhr 100.000 Menschen von beiden Richtungen über Rampe und Tunnel gehen.

Gut geschriebener  Augenzeugenbericht von einem, der am oberen Ende der Rampe wartete um heimzugehen.

Gutachten (Zwischenbericht) der RAe Dr. Jasper und Berstermann (Kanzlei Heuking u.a.) / Auftraggeber Stadt Duisburg / es wird v.a. die Stadt entlastet, kein neutrales Dokument, die Lücken darin deckt Cannabbaia hier in seinem blog schonungslos auf. Hier der Endbericht der Stadt Duisburg mit zahlreichen Anlagen.

Chronologie der Love-Parade-Genehmigung bei wdr.de.

Lesenswerte Analyse der Planungs- und Genehmigungspraxis der LoPa von Dr. Richard Wittsiepe: Fazit: Gravierende Planungslücke im Bereich Tunnel/Rampe

Youtube-Erläuterungsvideo von olli81koblenz mit vielen Grafiken, v.a. die Zu- und Abstromsituation wird gut erfasst.

Geleaktes  Dokument der lopavent GmbH vom 16.07.2010 Veranstaltungsbeschreibung mit Sicherheitskonzept, gibt Auskunft darüber, wie sich der Veranstalter die Zu- und Abgangssituation vorgestellt hat.

Docunews.org mit wertvollen Recherchen und Analysen von Lothar Evers - einem auch hier im Blog aktiven Kommentator

Dokumentation von bluemoonsun, die belegen soll, dass Bauzaun, Baumwurzel udn halboffener Gulli die Hauptursachen des tödlichen Menschenknäuels waren.

Gulli und Bauzaun als Stolperfalle (wdr-Audio)

Klarstellender Hinweis (am 14.09.2010 eingefügt): es geht hier um eine strafrechtliche Sichtweise, d.h. es geht nicht darum, welche Institution zivilrechtlich haftet bzw. zum Schadenersatz verpflichtet ist. Die strafrechtliche Sichtweise ist nicht die einzige, sie muss zur Bewertung der Love Parade  nicht einmal die  entscheidende sein - es ist eben mein Blickwinkel. Andere rechtliche Aspekte (Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Zivilrecht) werden hier nur am Rande verhandelt, wenn sie einen strafrechtlichen Bezug haben. Leider bin ich nicht auf allen Rechtsgebieten Experte. Meine hier geäußerten Statements sind vorläufiger Natur. Ich habe mit keinem der Akteure irgendetwas zu tun, stehe auch mit keinem von ihnen in Kontakt.

 

Beachten Sie bitte auch meine neue Zusammenfassung vom 02.09. 

 

Update am 13. Juli 2011:

Die Diskussion geht weiter, hier die Links

 zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (über 1000 Kommentare, über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

 

 

 

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465 Kommentare

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Dazu gestern im Rat der Stadt Duisburg die unverschämte Aussage von Rechts- und Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe, das Gelände sei nie überfüllt gewesen.
Als hätte er auch heute noch nicht begriffen,

dass die Verteilung auf dem Gelände nicht gelang,
dass Gelände aus gutem Grund in Sektoren eingeteilt war,
dass die Überfüllung des Sktors V 1 ab 15:00 abzusehen war,
dass er als Leiter des Krisenstabes oder die ihm unterstellte Ordnungsbehörde dem hätte abhelfen können / müssen,
dass die Überfüllung eines dieser Sektoren völlig ausreichte in Duisburg das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausser Kraft zu setzen und die Ordnung ziemlich auf den Kopf zu stellen.

Es wird zunehmend unerträglicher , den Ausführungen der Nomenklatura in der Duisburger Stadtspitze zuzuhören...

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Sehr geehrte Kommentatoren,

für Ihre Recherchen darf ich Ihnen danken, insbesondere die Arbeit der Stadtverwaltung und ihrer Hauskanzlei wird hier decouvriert.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Wenn hier bewußt (davon gehe ich der Einfachheit halber aus) falsche Aussagen in Gutachten oder Anhörungen gemacht werden, hat das auch irgendwelche strafrechtlichen Auswirkungen? Die Partei darf meines Wissens lügen, so viel sie will, aber wie ist es bei solchen Gutachten? Oder kann es erst Konsequenzen haben, wenn der Gutachter vor Gericht aussagt, weil das Gutachten vorher Parteivortrag wär?

Bzw. hat es im Falle der Anwaltskanzlei ggf. irgendwelche anwaltsrechtlichen Konsequenzen, wenn so ein Gutachten unter Weglassung von Fakten passend manipuliert wird?

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Sehr geehrte/r I.S.,

die Frage, ob  Auslassungen  oder gewisse "Dehnungen" der Darstellung des Sachverhalts selbst strafrechtlich relevant sind, kann mit folgenden Erwägungen beantwortet werden: Ein Beschuldigter ist nicht zur Wahrheit verpflichtet, zur Selbstentlastung darf er auch lügen. Er kann auch "seine" Version des Sachverhalts von einem Anwalt/Verteidiger vortragen und rechtlich begutachten lassen. Strafrechtlich (als Strafvereitelung § 258 StGB) bedeutsam wären aber etwa Manipulationen an Beweismitteln und aktive störende Eingriffe in die Ermittlungen durch Nichtbeschuldigte. Dies setzt aber voraus, dass solche Störungen gerade vor den Ermittlungsbehörden erfolgen. Handelt es sich wie hier um ein Gutachten, das zur Entlastung der  Stadtverwaltung Duisburg in der politischen Öffentlichkeit gedacht ist, dann ist dies strafrechtlich nicht relevant.

Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft alle diese Akten (und noch mehr) im Original und vollständig/unmanipuliert  zur Verfügung  gestellt bekommen hat, so dass eine Strafvereitelungshandlung insofern ausscheidet.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Kategorie: äußerst lesenswert!

http://www.us-gaap.de/rw/1051909.html

Lesenswert ist dabei zweierlei: Erstens der unter dem eben aufgeführten Link befindliche Text auf der Homepage, zweitens die Analyse, die sich hinter einem weiterführenden Link als pdf-Datei befindet:

http://www.us-gaap.de/text_db/owa/docs/F11276/Analyse_LP_Doku_03092010.pdf

Mit beidem werden gleich mehrere Fragestellungen behandelt, die wir hier diskutiert haben:

Zum einen wird eine Lücke im Sicherheitskonzept der Loveparade aufgedeckt, durch die m.E. ALLE (!) am Sicherheitskonzept Beteiligten für die Geschehnisse in Verantwortung geraten, denn diese Lücke hätte weder von den einzelnen Beteiligten übersehen werden, noch hätte die Veranstaltung mit dieser Lücke im Sicherheitskonzept genehmigt werden dürfen.

Zum anderen werden auch die Ausführungen der Kanzlei der Stadt Duisburg (Abschlussbericht / Sachverhalt) hinsichtlich der behandelten Thematik analysiert und widerlegt.

Und gab es hier nicht auch die Fragestellung nach den Lautsprecheranlagen, mit denen die Besucher der Loveparade über Wartezeiten und Menschenstaus bzw. evtl. Schließung des Geländes informiert werden sollten? Wenn Fragen diesbezüglich noch offen sein sollten, so werden sie durch diese Analyse beantwortet.

Sämtliche Anlagen des Abschlussberichts der Stadt Duisburg, auf die sich die Analyse bezieht, sind in den Text selbst hineinkopiert, so dass man nicht ständig parallel irgendwelche Zweitdateien suchen und öffnen muss.

Einzige Ausnahme ist der unter Kopierschutz stehende "Abschlussbericht / Sachverhalt" der Kanzlei. Damit auch den niemand in seinen umfangreichen Daten- und Linksammlungen suchen muss, hier noch einmal der Link zum Abschlussbericht der Stadt Duisburg, wo sich das Teil als dritte pdf-Datei von oben in der rechten Leiste findet:

http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20056110&voselect=20049862

 

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@250 Lothar Evers

07.09.2010, 08:51 Uhr

Ich zitiere Sie:

"Dazu gestern im Rat der Stadt Duisburg die unverschämte Aussage von Rechts- und Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe, das Gelände sei nie überfüllt gewesen.
Als hätte er auch heute noch nicht begriffen,.."

 

Ich denke, hieraus kann man ein vermutliches Verteidigungsargument der Kanzlei Heuking erkennen: man wird argumentieren, dass niemals alle Sektoren V1 bis V4 des Veranstaltungsgeländes zusammen überfüllt waren sondern nur einzelne Sektoren. Ob diese Argumentation Bestand haben wird, ist fraglich, denn auf Seite 6 von Dokument 29 wird auch von einer "drohenden" Überfüllung, "drohend" in Klammern geschrieben und dass die Ordnungsbehörde über eine komplette Schließung des Geländes zu bestimen hätte.

Hierzu würde mich insbesondere die Meinung unseres werten Professors Müller interessieren, ob denn diese Argumentation Bestand haben könnte. Nebenbei möchte ich mich bei ihm auch für diesen informativen Blog bedanken.

 

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Rabe weiss ganz genau, dass die Telefonkonferenzen nach der Auslastung von Sektoren stattfinden sollten. Haben sie aber nicht, obwohl "sein" Ordnungsamt das entsprechende Excel Sheet führte und zurück schickte und er dem Krisenstab vorsass... Schade nur, dass auf sowas wirklich nieman fundiert im Rat Kontra geben kann...

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@ 255

Ist es denn irgendwo dokumentiert, dass die Auslastung einzelner Sektoren aussschlaggebend war?

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@Westblick
Szenarienworkshop Polize:

Anlage 29

am 24. Juli Ausgefüllt Anlage 35

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Diese Dokumente kenne ich wohl, aber wo steht der besagte Satz, was passieren muß, wenn eine einzelner Sektor des Veranstaltungsgeländes überfüllt ist?

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Die oben verlinkte Analyse von Dr. Richard Wittsiepe bringt m.E. die Verantwortlichkeiten und Ursachen auf den Punkt.

Es bestand eine Planungslücke für den Bereich zwischen den Einlassschleusen und der Rampe, da man bei der Planung und entsprechenden Ortsbegehungen einerseits davon ausging, das Veranstaltungsgelände begänne an den Einlassschleusen (würde ja auch durchaus Sinn ergeben), andererseits jedoch den Beginn des Veranstaltungsgeländes ab Rampe definierte.

 

Deshalb gibt es für den Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe, also genau jenen Ort, wo sich die Todesfälle ereigneten, kein Sicherheitskonzept. Die Planung, laut Auslastung von 80 % im Sektor V1 eine Telefonkonferenz einzuberufen, ist für sich genommen kein Sicherheitskonzept und kann auch keines ersetzen (wird in der Analyse ebenfalls belegt).

 

Die Versammlungsstättenverordnung findet u.a. für Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht, Anwendung. Für die Loveparade fand sie Anwendung, da das Festivalgelände eingezäunt wurde (Einzäunung = bauliche Anlage).

 

Die Einzäunung bestand jedoch ab den Einlassstellen bis zu den Tunneln, Tunnel = ebenfalls „bauliche Anlage“, nur auf normalen Wege zu verlassen über die Rampen. Aus diesem Grund ist laut Versammlungsstättenverordnung m.E. der gesamte Bereich ab Einlassschleusen zum Veranstaltungsgelände zu zählen.

 

Diese Verordnung verbietet mehr als 2 Personen pro Quadratmeter und schreibt ausreichende Entfluchtungsmöglichkeiten genau vor. Ebenfalls stammen die Vorschriften zum Sicherheitskonzept aus dieser Verordnung.

 

Mit anderen Worten: Laut Versammlungsstättenverordnung hätte die Loveparade nicht genehmigt werden dürfen.

 

Der Planungsfehler, dass der Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe nicht bei den Sicherheitsplanungen und im Sicherheitskonzept berücksichtigt wurde (außer in dieser einen Anlage, die aber nicht Bestandteil des Sicherheitskonzepts ist und ein solches auch nicht ersetzen kann), bringt eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeit mit sich.

 

Verantwortlich für Prüfung und Genehmigung der Versammlungsstätte ist die Stadt.

 

Insofern ist es nicht mehr entscheidend, ob und wofür die Auslastung einzelner Sektoren laut dieser einen Anlage ausschlaggebend hätte sein sollen.

 

Durch den Nachweis des Planungsfehlers und der Genehmigung, die nicht hätte erteilt werden dürfen, ist die Stadt so und so in der Verantwortung, und zwar für die Todesfälle, zu denen es u.a. aufgrund des Planungsfehlers kam. Auch das Chaos und Fehlentscheidungen der Polizei sind letztlich u.a. auch darauf zurückzuführen.

 

 

Herr Dr. Wittsiepe weist den Planungsfehler sogar anhand der juristischen Darlegungen der Anwälte der Stadt nach. Obendrein weist er die Verantwortung der Stadt für den Todesbereich unabhängig von der Frage, ob er zur Veranstaltungsfläche zu zählen ist oder nicht, nach.

Wird diese Plausibilitätsanalyse von der Staatsanwaltschaft berücksichtigt (oder auch selbst durchgeführt), so wird sich die Stadt ihrer Verantwortung nicht entziehen können.

Da das Sicherheitskonzept in Zusammenarbeit von Veranstalter, Polizei und Ordnungsbehörde aufzustellen ist, bleibt festzustellen, dass alle beteiligten Seiten für diese Planungslücke und ihre Folgen verantwortlich sind.

 

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nochmal in leserlich:

@ 259

Liebe „Die Leserin“,

 

so einfach ist die Welt nicht. Zwar verbietet die Bauverordnung mehr als 2 Menschen pro qm, aber die Stadt hat sich eine Lösung absegnen lassen und zwar von ganz oben, nämlich vom Bauministerium selbst. Demnach kann von dieser Vorschrift abgewichen werden, wenn ein sachverständiger Gutachter dieses von der Bauverordnung abweichende Konzept testiert. Und da kam Prof. Schreckenberg ins Spiel. Er wurde beauftragt, dieses abweichende Konzept zu testieren. Hier verabsäumt Wittsiepe, diesen Sachverhalt und seine Vorgeschichte zu untersuchen (Prof . Schreckenberg wurde installiert, da der Arbeitskreis Sicherheit wohl zu viele Sicherheitsbedenken geäußert hatte).

 

Diese Analyse mag Dr. Wittsiepe einigen Traffic für seine kommerzielle Webseite bringen, aber leider hat er nicht alle notwendigen Aspekte berücksichtigt und daher bringt diese Analyse IMO keinen Schritt weiter. Dass Planungsfehler und- versäumnisse vorliegen, weiß jeder, der sich mit der Loveparade kritisch beschäftigt hat, nun schon lange.

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Für die Verantwortung der Stadt spielt es also zunächst einmal grundsätzlich gesehen keine Rolle, ob der Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe zum Veranstaltungsgelände laut Versammlungsstättenverordnung zu zählen ist oder nicht. So oder so ist die Verantwortung der Stadt nachweisbar,

entweder aufgrund der Versammlungsstättenverordnung und ihrer Vorschriften zu max. 2 Personen pro Quadratmeter, Entfluchtungen und Sicherheitskonzept

oder aufgrund der Ausführungen, die Herr Dr. Wittsiepe in seiner Analyse herausgearbeitet hat.

 

Für die Staatsanwaltschaft muss die Frage, ob der Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe zum Veranstaltungsgelände laut Versammlungsstättenverordnung zu zählen ist oder nicht, aber sehr wohl eine Rolle spielen, denn:

ist die Frage mit ja zu beantworten, so sind alle für das Sicherheitskonzept Verantwortlichen (Veranstalter, Polizei, Ordnungsbehörde etc.) sowie das Bauamt als Genehmigungsbehörde für die Planungslücke und ihre Folgen verantwortlich.

ist die Frage mit nein zu beantworten, so fallen das Bauamt als Genehmigungsbehörde sowie der Veranstalter (der nur für das Veranstaltungsgelände zuständig ist) weg und die "Todeszone" fällt als Straßenbereich in den Verantwortungsbereich von Ordnungsbehörde und Polizei.

Veranstalter und Bauamt würden dann m.E. aber dennoch Verantwortung tragen, da die Rampe weiterhin zum Veranstaltungsgelände zählen würde, welche als einziger Ein- und Ausgang unzureichend ist und damit ebenfalls zu den Todesfällen beigetragen hat.

 

Es würden sich jedoch jeweils andere Begründungen für die Verantwortung ergeben und evtl. - das kann ich juristisch nicht beurteilen - andere Gewichtungen in der strafrechtlichen Betrachtung.

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@ Westblick:

Bitte lesen Sie doch einmal die von mir oben verlinkte Analyse. Daraus geht hervor, dass all das, was Sie hier geschildert haben, Zitat:

>...aber die Stadt hat sich eine Lösung absegnen lassen und zwar von ganz oben, nämlich vom Bauministerium selbst. Demnach kann von dieser Vorschrift abgewichen werden, wenn ein sachverständiger Gutachter dieses von der Bauverordnung abweichende Konzept testiert. Und da kam Prof. Schreckenberg ins Spiel. Er wurde beauftragt, dieses abweichende Konzept zu testieren. Hier verabsäumt Wittsiepe, diesen Sachverhalt und seine Vorgeschichte zu untersuchen (Prof . Schreckenberg wurde installiert, da der Arbeitskreis Sicherheit wohl zu viele Sicherheitsbedenken geäußert hatte).<

NICHT für den Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe gilt.

All das, was Sie an Ausnahmegenehmigungen, Prof. Schreckenber etc. schildern, gilt NUR für den Bereich ab Rampe aufwärts (Veranstaltungsgelände).

Bitte begründen Sie, warum uns die Analyse nicht weiterbringen sollte, nicht pauschal, sondern anhand des Inhalts der Analyse.

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Noch etwas genauer erklärt:

Zitat: >Demnach kann von dieser Vorschrift abgewichen werden, wenn ein sachverständiger Gutachter dieses von der Bauverordnung abweichende Konzept testiert.>

Dieses Testat wurde für das Veranstaltungsgelände ab Rampe erstellt.

Für den Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe hätte es gar nicht erstellt werden können, da es dort ÜBERHAUPT GAR KEINE FLUCHTWEGE gab.

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Und noch etwas:

Eine Entfluchtungsanalyse, welche zur Folge hatte, dass auf dem Festivalgelände (ab Rampe aufwärts) von der üblichen Fluchtwegvorschrift abgewichen werden durfte (geringere Fluchtwegbreiten als vorgeschrieben), wurde von der Firma traffgo erstellt - nicht von Prof. Schreckenberg. Die Firma traffgo wurde jedoch mit einer Untersuchung des Bereichs zwischen Einlassschleusen und Rampe nicht beauftragt, da man diesen Bereich zu den öffentlichen Straßen zählte. Ansonsten hätte traffgo zu dem Ergebnis kommen müssen, dass in diesem Bereich keine Entfluchtung möglich sei (bzw. keine ausreichende).

Was mich über die Maßen erstaunt, ist, dass den vielen an der Arbeitsgruppe Sicherheit Beteiligten samt und sonders niemals aufgefallen sein soll, dass man den Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe mal zum Veranstaltungsgelände und mal zur Straße bzw. Wegstrecke zählte. So endeten Begehungen der Zuwege ab Bahnhof an den Schleusen, da dort angeblich das Veranstaltungsgelände begann. Entfluchtungsanalysen nahm man hingegen nur vom Festivalgelände bis Rampe vor, weil die Tunnel angeblich zur Wegstrecke ab Bahnhof zählten.

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@ 264

 

Liebe "die Leserin",

 

Schreckenberg wurde von der Stadt beauftragt, Zu- und Abwege incl. Veranstaltungsgelände zu prüfen (dazu gibt es ein Dokument, das Schreckenberg angeblich aber nicht bekommen haben will). Das sieht er selbst offensichtlich anders, insofern gibt es dazu widersprüchliche Informationen.  Ich sehe aber keine Veranlassung, die Richtigkeit ihrer Aussage "Testat nur für Veranstaltungsgelände ab Rampe" anzunehmen. Es gibt dazu schlicht zwei Versionen und welche nun stimmt, wissen wir als Öffentlichkeit nicht. Wenn Sie, liebe "Die Leserin" nicht Schreckenberg oder eine Mitarbeiterin der Stadt sind, köönen auch Sie das nicht wissen.

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Liebe Kollegen,

das wird mir etwas viel. Kann jetzt auch die neue Analyse nicht lesen, da ich selber in Faktenrecherchen stecke.
Nur soviel: Die Trennung von Strassenland und Privatland spielet nur für die zwei Genehmigungen eine Rolle. Da war keine Planungslücke, wie die Richtige Bezeichnung des Sektors als V1 zeigt.
Man hatte in den Szenarien mit zu viel Menschen gerechnet. Dann wollte man das Gelände zumachen. Dazu hatte man eine Methode (Telefonkonferenz) einen Letztendscheider (Ordnungsbehörde) und eine Strategie woe sie umzusetzen ist:
Ordnungsdienst sperrt bei Vereinzelung, Polizei hilft evtl, Pusher oder Rattenfänger, oder Ela beseitigt Stau auf Gelände.

Auf allen diesen Ebenen ging es schief: es scheint zu Leb- und Handlungszeiten keine Telefonkonferenzen gegeben zu haben. Die Ordnungsbehörde entschied alleine auch nichts, Lopavent auch nicht. Deswegen wurde das Gelände erst nach den Toten zu gemacht. Ausserdem bekam die Lopavent Security weder die beiden Eingänge zu noch gepuscht. Die Rattenfängermethode via Float funktionierte nicht. Ausserdem hatte man die Floats angehalten, ab da schied "Rattenfänger" aus. Für den jetzt breiteren Durchgang hätte man aber ELA gebraucht. Die hatte man aber gespart geschlampt.

Der Rest sind verzweifelte Massnahmen wie überrannte Kette hier und dort.
Aber: wenn ich den Laden an der Vereinzelungsanlage nicht gesperrt bekomme, klappt das ohne Gitter auch sonst nirgendwo, schon gar nicht mit den paar Ordnern und einer Polizeihundertschaft.

So meine bescheidenen Sicht auf das Ganze.

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Wir müssen nicht über die Vorgeschichte diskutieren. Auch nicht über die außerordentlich merkwürdige Rolle von Prof. Schreckenberg.

 

Ich sehe ehrlich gesagt gar nicht, wo wir unterschiedliche Auffassungen haben sollten, außer vielleicht gerade in Existenz und Bedeutung der Firma Traffgo. Was die Analyse von Dr. Wittsiepe anbelangt, so ist es doch schön, wenn sich die Verantwortlichkeiten aus verschiedenen Blickwinkeln darlegen lassen.

 

Nun noch einmal zur Firma Traffgo:

 

Die Entfluchtungsanalyse der Firma traffgo finden Sie in Anlage 30.

 

Aus Anlage 46 geht hervor, dass und warum die Firma traffgo mit dieser Analyse beauftragt wurde: Die Firma Ökotec Fire & Risk hatte für Lopavent ein Brandschutzkonzept erstellt. In einem Gespräch am 25. Juni 2010 zwischen dem Veranstalter, Stadt  Duisburg, Feuerwehr und der Firma Ökotec, in dem es um die Schaffung der Voraussetzungen für die  Veranstaltungs-Genehmigung ging, schlug der Brandschutzsachverständige von Ökotec vor, die Verringerung der Fluchtwege durch das Aufstellen einer Fluchtanalyse zu begründen. Dafür ließ er sich die Möglichkeit, geringere Fluchtwegbreiten und höhere Besucherdichten durch eine Entfluchtungsanalyse zu begründen, auch vom Ministerium für Bauen und Verkehr in NRW bestätigen. Der Brandschutzsachverständige von Öcotec schlug dann auch schon konkret die Firma traffgo für die Analyse vor.

 

Brandschutzkonzept und Entfluchtungsanalyse sollten anschließend vom Bauamt der Stadt, der Feuerwehr und Herrn Prof. Dr. Schreckenberg geprüft werden. Sowohl Brandschutz- als auch Entfluchtungsanalyse bezogen sich jedoch nur auf das Festivalgelände ab Rampe.

 

Laut Protokoll soll das Bauamt in der Sitzung ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass – sollte die Entfluchtungsanalyse zu einem negativen Ergebnis kommen -, eine  Genehmigung nicht möglich sei.

 

Gegen eine solche Analyse und ggf. sogar geringere Fluchtwegbreiten ist durchaus nichts einzuwenden, so lange eine ausreichende Entfluchtung weiterhin gewährleistet ist. Lässt man bei der Beauftragung der Analyse jedoch einen entscheidenden Teil des Geländes (Tunnel und Tunnelausgänge bis Rampe) einfach weg, so hilft auch ein Fluchtwegekonzept für den Rest des Geländes u.U. leider gar nicht. (Wir erinnern uns: Niemand ist aufgrund mangelnder Fluchtwegbreiten oben auf dem Festivalgelände umgekommen.)

 

Im „Abschlussbericht / Sachverhalt“ heißt es auf Seite 61, die gegensätzlichen Positionen zwischen dem Dezernat für Sicherheit und Recht und dem Amt für Baurecht und Bauberatung seien am 25. Juni 2010 dadurch aufgelöst worden, dass der Veranstalter die TraffGo HT mit der Entfluchtungs- und Personenstromanalyse beauftragt habe.

 

In Anlage 33 geht es um die Ratssitzung kurz vor der Veranstaltung. Dazu heißt es im Abschlussbericht der Stadt, keiner der Beteiligten habe während oder nach der Sitzung Bedenken geäußert. Auch die Untere Bauaufsicht hätte keine Bedenken gehabt, da die Firma TraffGo HT im Rahmen ihrer Entfluchtungsanalyse zu dem Ergebnis gekommen sei, dass auch bei reduzierten Fluchtwegbreiten eine Entfluchtung in angemessener Zeit möglich sei.

 

(Auch bei diesem Zitat geht es mir nicht darum, darüber zu diskutieren, ob noch jemand Bedenken hatte, sondern einzig, die Bedeutung der Entfluchtungsanalyse der Firma traffgo zu schildern.)

 

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Sollte sich herausstellen, dass der Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe aufgrund der Zugehörigkeit zum "eingezäunten Gelände" (= Versammlungsstätte) der Versammlungsstättenverordnung unterlag, so wäre die Zuordnung der Verantwortlichkeiten in der Tat einfacher.

Demnach wäre die Versammlung schon alleine deshalb nicht genehmigungsfähig gewesen, weil für diesen Bereich weder ein Brandschutzkonzept, noch eine Entfluchtungsanalyse vorlagen und - aufgrund der Baulichkeiten - ausreichende Fluchtwege auch keinesfalls darstellbar waren. Ebenfalls fehlt das Sicherheitskonzept für diesen Bereich, welches von der Versammlungsstättenverordnung für die Versammlungsstätte, nicht jedoch für die Straßen davor verlangt wird.

Demnach stünden gleich alle tatsächlich Verantwortlichen in der Haftung: Veranstalter, Stadt, Polizei und alle anderen für diese Konzepte Zuständigen ebenfalls.

Man könnte sich eine Reihe von mühsehligen Recherchen zum Nachweis von Zuständigkeiten sparen und sich auf die Analyse der Hergänge vor Ort (deren Ursache in den nicht vorhandenen Konzepten liegt, welche die Versammlungsstättenverordnung vorschreibt) konzentrieren.

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Einge Dinge sind einfach sicher:

es gab zwei genehmigungen eine nach der Sonderbauverordnung eine für das öffentliche Strassenland. Beides zusammen ist das Veranstaltungsgelände. Da trägt Lopavent die Hauptverantwortung. Subsidiäar müssen Ordnungsamt und Polizei mit je eigenen Rollen eingreifen, wenn Lopavent versagt.

Das die Menschen scheinbar an der Grenze sterben -wenn man präzise ist sterben sie auf dem Gelände nach SBauVO- ist wenn: Zufall. Der Stau entsteht viel "höher", am engen Durchlass zwischen Rampenende und Floatstrecke. Und das gravierenste Securityproblem: "die Schleusen sind offen" entsteht viel weiter weg, nämlich in den beiden Vereinzelungsanlagen.

Das da soviele Menschen sterben liegt einzig und allein an der Treppe als Hoffnungsträger für die zusammen gequetschten. Das haben die Damen und Herren Panikforscher drauf:
http://www.blog.lotharevers.com/loveparade-duisburg/geordnet-in-den-unte...

Nur leider sind die alle nicht analytisch und beratend auf dem Gelände unterwegs sondern absegnend, passend machend und dabei viel Geld verdienend. Da hat eben keiner die Gefahr gesehen und die Sprengung der Treppe veranlasst,

Weder die Lopavent Ordner, noch die Polizei, haben mit der Trennung der Genehmigung irgendein Problem. Insofern geschieht unserem Plausibilitätsanalytiker genau das, was allen Menschen passiert die mit fertiger Analyse ins reale Geschehen zielen: haarscharf vorbei.

Leider wird man sich nach Brandschutz auch noch in Entfluchtung einarbeiten müssen. Mir wird schon nach 10 Seiten schlecht.

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Zitat: >...es gab zwei genehmigungen eine nach der Sonderbauverordnung eine für das öffentliche Strassenland. Beides zusammen ist das Veranstaltungsgelände.<

Eben nicht. Veranstaltungsgelände und Straßen werden rechtlich vollkommen unterschiedlich behandelt. So braucht es für Straßen natürlich keine Fluchtwege und auch kein Brandschutzkonzept. Selbst das Sicherheitskonzept entstammt den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung und bezieht sich deshalb eben nur auf das Veranstaltungsgelände, nicht jedoch auf die Straßen.

Als Veranstaltungsgelände wurde nur der Bereich ab Rampe aufwärts (Festivalgelände), nicht aber der Bereich von den Einlassschleusen bis zur Rampe definiert.

Hätte man den Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe zum Veranstaltungsgelände gezählt - was m.E. nach der Versammlungsstättenverordnung zwingend notwendig gewesen wäre - so wäre die Veranstaltung absolut nicht und unter gar keinen Umständen (auch nicht mit zusätzlichen Analysen oder sonst etwas) genehmigungsfähig gewesen. Und das hätte den an besagten Konzepten Beteiligten auffallen müssen, zuvorderst der Stadt als Genehmigungsbehörde.

Der Bereich zwischen Schleusen und Rampe wurde nur dann plötzlich als Veranstaltungsgelände betrachtet, wenn es z.B. um eine Begehung der öffentlichen Straßenwege von Seiten der Arbeitsgruppe Sicherheit ging, so dass man bei einer solchen Begehung und Begutachtung - wie praktisch - den Bereich der Tunnel ebenfalls außen vor lassen konnte.

Zitat: >Leider wird man sich nach Brandschutz auch noch in Entfluchtung einarbeiten müssen. Mir wird schon nach 10 Seiten schlecht.>

:))) Das kann ich allerdings wirklich sehr gut verstehen!

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Um es noch mal ganz richtig zu verstehen:
Wo kommt der begriff des Veranstaltungsgeländes her, den sie verwenden.

Meinen Sie damit: Versammlungsstätte?
Den Begriff aus der Sonderbauverordnung?
Da käme nur folgende Formulierung in Frage, und da wird es beim Weg von Vereinzelungsanlage bis zum Container glaube ich schwierig:
Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000
Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;

Da ist keine Szenefläche, da sollen die Leute gehen und nicht stehen, und da kann man jederzeit raus oder einfach durchgehen... Man stelle sich vor diese Fläche wäre auch noch der Versammlungsstätte zugeschlagen worden und man hätte dafür noch 2 Personen pro Quadratmeter zusätzlich reinstopfen können. Mit Verlaub, ich halte das einfach für einen Schnellschuss, um die Methode bekannt zu machen. Es führt hier glaube ich nicht weiter.

Apropos: weiter führen...
hat jemand Lust auf persönliche Gespräche und Vernetzung nach der Ratssitzung am Montag in Duisburg?

 

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Die „Szenefläche“ dürfen Sie nicht so wörtlich nehmen. In einem Stadion gibt es z.B. auch weite Wege, bis die Leute am Ort des Geschehens, an dem nachher der Fußball rollt, angekommen sind. Dennoch zählen alle Gänge, Flure, Treppen etc. etc. zur Versammlungsstätte und es gibt dafür entsprechende Vorschriften. Dasselbe gilt für andere, große Veranstaltungsgebäude oder eben auch Versammlungsstätten im Freien: Wege, ja sogar Zufahrten innerhalb des Bereichs zählen alle dazu.

 

Die Versammlungsstätte wird in diesem Fall durch den eingezäunten Bereich definiert, was ich bereits weiter oben erklärt habe.

 

Dass die Versammlungsstätte bereits an den Eingangsschleusen begann, zeigt diese Vorschrift aus der Versammlungsstättenverordnung deutlich:

Vor den Eingängen sind Geländer so anzuordnen, dass Besucher nur einzeln und hintereinander Einlass finden. Es sind Einrichtungen für Zugangskontrollen sowie für die Durchsuchung von Personen und Sachen vorzusehen.

  

Hinsichtlich dieses Blogs und der Todesfälle gibt es sogar noch einen weiteren Punkt der Versammlungsstättenverordnung, welcher ausschlaggebend ist:

Die durch die Menschenmasse fahrenden Polizei- und Rettungsfahrzeuge, welche zusätzliches Gedränge erzeugten.

In der Versammlungsstättenverordnung heißt es dazu:

Für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge müssen besondere Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen vorhanden sein. […] Für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge muss eine Zufahrt zum Innenbereich vorhanden sein. Die Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen müssen gekennzeichnet sein.

Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdiensten müssen ständig frei gehalten werden. Darauf ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.

All dies war im Bereich zwischen den Einlassschleusen und der Rampe gar nicht möglich. Wo hätte man denn da getrennte, freizuhaltende Wege für Einsatzfahrzeuge schaffen sollen?

Ergo wäre die Loveparade auch aus diesem Grund absolut nicht genehmigungsfähig gewesen, hätte man den Bereich zwischen Schleusen und Rampe zur Versammlungsstätte gezählt, wie dies von der Verordnung vorgesehen ist.

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Habe das verstanden, aber alle waren sich einig, dass es das nicht war. Kein Bauantrag, kein Bescheid, nix. Wo soll das hinführen ausser zu einer akademischen Debatte?

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Nur mal zur Erweiterung der Perspektive:
Wie machen es die anderen?
900.000 Besucher, ein kommerzeller Veranstalter:
http://www.koelner-lichter.de/
Es könnte lohnen, vergleiche zu ziehen...

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Das ist keine akademische Debatte: Die Veranstaltung war aus den besagten Gründen nicht genehmigungsfähig. Dennoch haben alle an den Konzepten Beteiligten ihren Segen dazu gegeben. Dann kam es eben wegen der nicht umsetzbaren Vorschriften der Verordnung (die gibt es ja nicht aus Jux und Tollerei) zu tödlichem Gedränge, ohne dass die eigentlich vorgeschriebenen Fluchtwege einen Ausweg hätten bieten können - verstärkt durch Fahrzeuge und den Versuch vieler, sich selbst Fluchtwege zu suchen und zu erkämpfen.

 

Die Stadt Duisburg bzw. ihre Anwaltskanzlei beschreibt übrigens auch selbst, was und warum hier etwas eine Versammlungsstätte im Sinne der Verordnung war und hat auch gleich eine super Erklärung parat, warum der Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe angeblich nicht dazugehört haben soll.

Da das Gelände eingezäunt werden sollte – so führt die Kanzlei in ihrem „Abschlussbericht / Rechtslage“ auf Seite 22 aus -, habe eine straßenrechtliche Genehmigung nicht genügt. Als Begründung wird die Versammlungsstättenverordnung zitiert:

Großveranstaltungen auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen oder privaten Grünflächen, die nicht eingezäunt sind und daher jederzeit und ungehindert über öffentliche Verkehrsflächen betreten oder verlassen werden können, fallen auch dann nicht unter den Anwendungsbereich der Versammlungsstättenverordnung, wenn sie Szeneflächen oder Tribünen haben.

Die Kanzlei fährt fort, dass demnach im Gegensatz zu den bisherigen Loveparades das für 2010 vorgesehene Gelände wegen der Einzäunung eine Versammlungsstätte im Sinne der Verordnung sei.

(Nur, um Fragen zur Sonderbauverordnung schon gleich zu beantworten: In NRW ist die Versammlungsstättenverordnung als Teil 1 in die Sonderbauverordnung integriert.)

Und nun zur umwerfenden Erklärung, warum der Bereich zwischen Schleusen und Rampe nicht dazugehört haben soll, obwohl er ja auch eingezäunt war bzw. man auch die Tunnel nicht jederzeit und ungehindert betreten und verlassen konnte (da sie sich zwischen den Schleusen und den eingezäunten Bereichen befanden):

Die Zuständigkeit der Stadt Duisburg habe sich auf das Grundstück „Duisburger Freiheit“ einschließlich der als Zu- und Abgang dienenden Rampen bezogen, weil sich dies so aus dem Bauantrag des Veranstalters ergeben habe. Denn damit – so argumentiert die Kanzlei auf Seite 8 – bestimme der Antragsteller, was Gegenstand der baurechtlichen Prüfung sein soll.

Aha. Also nicht etwa das Gesetz legt fest, was die Stadt Duisburg zu überprüfen und zu genehmigen oder abzulehnen hat – nicht doch! – das bestimmt alleine der Veranstalter durch seinen Antrag. Und wenn der die Grenzen der Versammlungsstätte anders festlegt als die Verordnung, dann kann ja die Stadt nix dafür. Und deshalb hat die Stadt das alles genehmigt, weil nämlich der gefährliche Bereich einfach nicht Teil des Antrags des Veranstalters war.

 

Und jetzt sollen wir allen Ernstes sagen: Na, wenn sich da doch alle einig sind, dann kann man da halt nix machen?

 

Ich hoffe inständig, dass im Team der Staatsanwaltschaft entsprechende veranstaltungsrechtliche Expertise vorhanden ist, dann kann man da nämlich durchaus etwas machen.

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@ Lothar Evers:

Der Vergleich ist tatsächlich weiterführend. Man kann auch mit den 1000 Tischen auf der A 40 Vergleiche anstellen (3 Millionen Besucher).

Entweder handelt es sich um Veranstaltungen, die nicht eingezäunt sind, so wie früher auch die Loveparade.

Oder die Veranstalter halten sich an die Versammlungsstättenverordnung. Das ist Ernst. Diese Verordnung gehört zum selbstverständlichen Know-how jedes professionellen Veranstalters.

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Hallo Herr Evertz, leider ist jetzt meine Frage von heute Mittag untergegangen (und meine Frage an Prof. Müller wohl leider auch), daher kopiere ich mein Posting von heute mittag: #256

08.09.2010, 13:53 Uhr

@ 255

Ist es denn irgendwo dokumentiert, dass die Auslastung einzelner Sektoren aussschlaggebend war?

 

Also: Haben Sie das irgendwo schriftlich vorgefunden, wenn ja welche Textstelle? Da Herr Rabe Jurist ist, wird er vermutlich eine einigermaßen gesicherte Grundlage für seine Aussage haben und da liegt meine Vermutung (wie heute Mittag von mir geschrieben) leider nahe.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gesehen dass aus diesem Blog sehr viele Abrufe meiner Analyse erfolgen und deshalb einmal die Beiträge überflogen und meine dass einige zusätzliche Erläuterungen hilfreich sind.

Meine Analyse ist kein Gutachten, sondern ich untersuche exakt den gleichen Datenbestand, der dem Abschlussbericht beigefügt ist und überprüfe die Aussagen im Bericht mit dem Inhalt der Anlagen. Der Abschlussbericht ist ein Parteigutachten und deshalb ist es keine Überraschung wenn an bestimmten Stellen nicht alle Unterlagen in die Betrachtung einbezogen werden, vor allem dann nicht wenn dies den Auftraggeber in ein schlechtes Licht rücken würde.

Was die Planungslücke anbelangt so ist diese unverkennbar. Ich selbst war 10 Jahre Sanitäter beim DRK und habe an vielen Einsätzen teilgenommen. Was man als Sanitäter als erster lernt ist die Bedeutung des Faktors Zeit. Wenn das Leben und die Gesundheit gefährdert ist muss jeder Griff sitzen und die Beteiligten wissen was zu tun ist. Das ist auch der Sinn eines Sicherheitskonzeptes. Ich würde deshalb nie auf die Idee kommen eine Telefonkonferenz an Sicherheitskonzept zu bezeichnen, sie ist vielleicht ein begleitendes Instrument.

Zunächst habe ich festgestellt, dass Polizei, Veranstalter und Stadt mit Zu- und Abwegen in ihren Unterlagen jeweils verschiedene Gebiete meinen und dies führt zu einer unschaften Definition und Abgrenzung der Einsatzgebiete. Die daraus resuliertende Verwirrung in den Unterlagen setzt sich bis in die heutige Disukssion fort wenn die Frage was eigentlich das Veranstaltungsgebiet war immer noch diskutiert wird. Das ist schon ein Fehler in der Anlage der Konzepte selbst.

Die Stadt Duisburg hatte dem Veranstalter aufgelegt, ein Entfluchtungsgutachten zu erstellen, also was passiert wenn das Gelände sehr schnell komplett geräumt werden muss. Wenn man noch nie ein solches Gutachten gesehen hat so liegt es in den Unterlagen dabei. Wenn Herr Prof. Schreckenberg als beauftragter der Stadt ähnliche Überlegeungen für den Tunnel selbst angestellt hat, dann müsste er seine Ergebnisse in vergleichbarer Form präsentiert haben. Das gibt es aber nicht und er sagt er habe den Tunnel nie gesehen was die Schlussfolgerung erlaubt, dass für die engste Stelle der gesamten Wegstrecke solche Überlegungen nicht angestellt wurden.

Die Prüfung dieser Schlussfolgerung ergibt deren Richtigkeit, denn genau diese Annahmen, im Tunnel würde kein Stau entstehen, ist der Kern des gesamten Sicherheitskonzepts und wird auch so im Abschlussbericht und auf der Internet Seite der Stadt Duisburg bei der Vorstellung des Berichts zum Ausdruck gebracht.

Wenn man jetzt noch in die Betrachtung einbezieht dass auf Basis eine Vorabanalyse der zeitlichen Verteilung der Besucherströme zwischen 15 und 17 Uhr die kritische Phase vorhersehbar war und dies in den Planungen nicht gesondert berücksichtigt wurde dann erhährtet sich die Aussage einer Planungslücke.

Duisburg ist pleite und steht unter Kommunalaufsicht, zumindest der Haushalt. Kosten spielen also eine grosse Rolle und für die LP sollten laut Beschluss des Stadtrates nur Sachleistungen zur Verfügung stehen. Da sind wir beim nächsten wichtigen Punkt: Zu einer Planung gehöhrt auch die Planung eines Budgets. Ist dieses nicht vorhanden muss gespart werden. Und dies ist bei der Beschallungsanlage als wichtige Infrastruktur geschehen. Die Annahme, im Tunnel könne es gar nicht zu einem Stau kommen hat auch die Entscheidung zum Verzicht dieser Anlage erleichtert, sie wäre aber sowohl zu Steuerung der Menschen im Tunnel aber auch für Durchsagen zur Koordination als Notfallsystem nach dem Ausfall des Handy Netzes mehr als nur hilfreich gewesen.

Nicht mehr und nicht weniger ergibt sich aus dem Vergleich den ich angestellt habe. Sollte wichtige Unterlagen fehlen, dann fehlen diese auch im Abschlussbericht. So ist der Vertrag zwischen Stadt Duisburg und Veranstaltung über die Erstellung des Sicherheitskonzepts nicht beigefügt. Ich bin mir aber sicher dass sich an der Kernaussage einer "katastrophalen" Planung nichts mehr ändern wird. Es gibt eine Ursache und Wirkung, das Unglück war kein Zufall,obwohl es trotz der Mängel nicht zwingend hätte passieren müssen, aber im Notfall kommt es eben auf jede Sekunde an und die sind verstrichen.

Mfg

R.Wittsiepe

PS: Für Anregungen bin ich immer offen. Die geäußerte Meinung es ginge mir nur um Reklame lege ich nicht auf die Goldwaage,. Ich bin erfolgreich seit 20 Jahren selbständig und kein Anfänger mehr. Wenn man sich mit solchen Aussagen als lokaler Dienstleister sehr konträr gegen die eigene Stadt stellt so dürfen Sie davon ausgehen dass ich von der Stadt Duisburg und damit verbundenen Unternehmen und Organisationen keine Aufträge erhalten werde, was mir auch völlig bewußt aber auch völlig egal ist. Ich bin darauf nicht angewiesen.

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Dr.Richard Wittsiepe schrieb:
Zu einer Planung gehöhrt auch die Planung eines Budgets. Ist dieses nicht vorhanden muss gespart werden. Und dies ist bei der Beschallungsanlage als wichtige Infrastruktur geschehen. Die Annahme, im Tunnel könne es gar nicht zu einem Stau kommen hat auch die Entscheidung zum Verzicht dieser Anlage erleichtert, sie wäre aber sowohl zu Steuerung der Menschen im Tunnel aber auch für Durchsagen zur Koordination als Notfallsystem nach dem Ausfall des Handy Netzes mehr als nur hilfreich gewesen.

Selbstverständlich gab es Budgets. Die sind nur nicht veröffentlicht.
Das Ordnungsamt hatte Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes angeheuert, um die eigenen KollegInnen frei zu stellen. Es hatte auch eine Lautsprecheranlage für das Stadt gebiet geordert. Wie ich höre, inklusive eines erfahrenen Sprechers. Es gab floats in der Stadt mit Musikprogramm. Auch Herr Schaller hatte ein Budget. Und selbstverständlich hat auch die Polizei budgetiert.

Es ist doch reine Sekulation, zu behaupten, die ELA-Anlage sei aus Kostengründen "versenkt" worden. Die Gutachter der Stadt Duisburg auf der PK darauf angesprochen, wussten nicht mal, was eine ELA ist. Fakt ist: das Bauamt wusste es: es hatte sie zwei mal angefordert. Es wusste noch besser, wozu man sie braucht, nachdem es die Brandschutzkonzeption gelesen hatte. Das schöne an dem Konzept ist: da kennen sich die Mitarbeiter des Bauamtes selber aus. Und können sich nicht wie zur Zeit bei Sicherheit und Entfluchtung versucht, mit Gutachtern, die etwas abgesegnet haben, bzw Nichtzuständigkeit raus reden. (Entfluchtung habe ich noch nicht gelesen, aber vielleicht kommt sie da auch vor.)

Die ELA Anlage musste Lopavent einbauen, und das die kein Geld hätten wäre mir neu. Es ist also keine Budget Frage, schon gar nicht eine der Stadt Duisburg. Es bleibt ein interessantes Kooperationsunternehmen zwischen Lopavent und Stadt, diese Ela nicht einzubauen.
Über das wie und warum und mit welchen Folgen mauern die Beteiligten.

Dr.Richard Wittsiepe schrieb:
So ist der Vertrag zwischen Stadt Duisburg und Veranstaltung über die Erstellung des Sicherheitskonzepts nicht beigefügt.

Da gibt es glaube ich keinen Vertrag. Das war eine Anlage zum Bauantrag. Es liegt eines (sogar mehrere) dabei. Das spannende ist, dass dem Author der Brandschutzkonzeption wohl ein anderes vorlag, das wir bis heute nicht kennen, das aber aktueller war und nicht zum Bestandteil der Nutzungsänderung durch das Bauamt gemacht wurde.
http://docunews.org/loveparade/analyse/wo-waren-die-lautsprecher/

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Dr.Ricahrd Wittsiepe schrieb:

Meine Analyse ist kein Gutachten, sondern ich untersuche exakt den gleichen Datenbestand, der dem Abschlussbericht beigefügt ist und überprüfe die Aussagen im Bericht mit dem Inhalt der Anlagen. Der Abschlussbericht ist ein Parteigutachten und deshalb ist es keine Überraschung wenn an bestimmten Stellen nicht alle Unterlagen in die Betrachtung einbezogen werden, vor allem dann nicht wenn dies den Auftraggeber in ein schlechtes Licht rücken würde.

 

Die Aussage ist richtig, nur „vergessen“ Sie ihre eigene Prämisse sofort wieder in Ihrer Analyse und nehmen an (meiner Ansicht nach unzulässig), wenn Anlagen nicht vorhanden sind, dann existieren sie nicht. Ein gutes Beispiel sind Ihre Aussagen zu Schreckenberg: Weil im Anhang keine Ergebnispräsentation von Schreckenberg vorhanden ist und weil er den Tunnel nie gesehen hat, gehen Sie davon aus, es gäbe sie nicht. Wie wir aus seinem eigenen Munde wissen (Fernsehinterview und Interview mit Zeit der Presse , ich habe die Links)).,war Schreckenberg nicht nur nicht im Tunnel, sondern war überhaupt nicht vor Ort gewesen, er hatte offensichtlich noch nicht einmal vernünftiges Kartenmaterial, denn er wurde mit dem Satz zitiert: „Hätte ich von der Existenz der Treppe gewusst, hätte ich empfohlen, sie zu sprengen“.  Obwohl er nicht vor Ort war, hat er nachweislich Einschätzungen (wie auch immer man es definiert, ob Gutachten, Analyse, Kommentar) zum Gelände abgegeben, ergo kann man nicht, weil Schreckberg den Tunnel nicht besucht hat und es keine Anlagen dazu gibt, folgern, er hätte sich nicht dazu in irgendeiner Form geäußert.

 

Genauso wenig kann man folgern, weil beim Leser der Anlagen eine Verwirrung über die Definition der Sektoren des Geländes entsteht, dass diese Verwirrung auch bei den beteiligten Parteien (Stadt, Veranstalter, Polizei) bestanden haben muss. Diese könnten sehr wohl mit ausreichend Material zur eindeutigen Definition ausgestattet gewesen sein.

 

Insgesamt halte ich Ihre Analyse daher für ziemlich wertlos. Zwar pflichte ich Ihrem Schlußfazit bei, dass Planungsfehler vorgelegen haben und mehr sagen Sie nicht aus, da Sie nicht benennen, wer für welche Fehler verantwortlich ist, aber zu diesem Fazit kommt wohl jeder, der sich mit etwas mit der Loveparade beschäftigt hat. Wie Sie selbst zu Beginn anmerken: die Anlagen wurden von der Kanzlei gemäß ihrer Argumentation ausgewählt und sind daher unvollständig, ergo ist eine seriöse Analyse von Planungsfehlern und -lücken gar nicht möglich. Daher mein Fazit: viel Wind um Nichts.

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@westblick
ich schliesse das simpel aus dem Szenarienworkshop und den unbestrittenen Methoden und Procedere dort.

Was soll dass ganze Excel Sheet fürhren, stündlich melden und mailen, Telefonkonferenzen veranstalten, wenn man sich nicht auf Sektoren beziehen will.
Dann kann man getrost abwarten, bis noch aus der letzten Überlauffläche die Menschen herausquellen.

Was dann ja wohl der Methode "Rabe" entspricht.
Nach der haben wir auch bei 100 Toten noch kein Problem.

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Am 30. August hat Rainer Schaller (McFit / Loveparade) eine umfangreiche
Dokumentation mit Trickfilm und Dokumenten zur Loveparade Duisburg
ins Internet gestellt. Glaubt man seiner Ankündigung so "veröffentlicht die Lopavent
GmbH erstmals das vollständige Videomaterial der Überwachungskameras."

Unsere Recherchen bei DocuNews.org ergeben:
Das im Internet einzusehende Videomaterial zur Loveparade ist alles andere als
vollständig
.

Die Bilder der Kamera 17 von der Eisenbahnbrücke auf die Karl-Lehr-Strasse
mit der Vereinzelungsanlage Ost sowie die Bilder der Kamera 14 mit Blick auf
die Karl-Lehr-Strasse und die Vereinzelungsanlage West werden der Öffentlichkeit
vorenthalten.

Die Existenz einer Kamera 17 verschweigen die Verantwortlichen bei Lopavent
völlig. Sie behaupten, es habe nur 16 Kameras gegeben. Das würde bedeuten,
dass die Lopavent Security und Crowd Manager Karsten Walter für den langen
Eingangstunnel unter den Eisenbahngleisen "auf dem östlichen Auge blind waren".
Alle Pläne
, auch die von Lopavent zum Bauantrag eingereichten, verzeichnen
17 Kameras
. In die Pläne sind auch die exakten Perspektiven der Kameras
eingezeichnet.

Mit Kamera 14 sollte die Überwachung des Eingangsbereiches an der Karl-Lehr-
Strasse im Westen erfolgen. Auch dieses Material hat Lopavent nicht online
gestellt
. Stattdessen sehen wir nichtssagende Bilder einer Kamera an anderer
Position mit geänderter  Perspektive: statt auf den Eingang und das Strassenland
schaut diese Kamera ins Tunnelinnere.

Die ausführliche Analyse mit Auszügen aus den Videos und Planungsunterlagen
finden Sie unter.
http://docunews.org/loveparade/analyse/lopavent-dokumentation-lugt-die-wichtigsten-kameras-fehlen/

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@ 279 Lothar Evers

09.09.2010, 08:21 Uhr

Ich zitiere Sie:

"Nach der haben wir auch bei 100 Toten noch kein Problem."

 

Ein Problem schon, aber für andere, weil es eine andere Zuständigkeit ist. Wenn eine Überfüllung des Geländes nicht gegeben ist, dann ist es Problem der mangelhaften Verteilung der Menschen und dafür sind dann andere zuständig. Eventuell die Polizei, wenn Gefahr für Leib und Leben im Verzuge ist oder der Veranstalter, der mit Pushern die Menschen besser verteilen soll. Ich gehe jede Wette mit Ihnen ein: da hat die Kanzlei einen Sachverhalt herausgefunden, der interpretationsfähig ist, entlastend für die Ordnungsbehörde ausgelegt werden kann und wird sich auf den Standpunkt stellen: es waren ja nur Sektoren überfüllt, nicht das Gelände insgesamt. Wenn nirgendwo festgelegt wurde (und da Sie nichts gefunden haben und ich auch nicht, sieht es sehr danach aus), dass auch bei einer Überfüllung einzelner Sektoren eine Telefonkonferenz stattfinden muss und die Ordnungsbehörde über eine komplette Schließung befinden soll, dann wird man sich auf seinen Nichtzuständigkeit berufen und die Verantwortlichkeit der Polizei und dem Veranstalter zuschieben. Meine Frage wäre nach wie vor: Prof. Müller, wie sehen Sie das? Ist eine solch spitzfindige Argumentation juristisch nachvollziehbar?

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Westblick schrieb:
Wenn nirgendwo festgelegt wurde (und da Sie nichts gefunden haben und ich auch nicht, sieht es sehr danach aus), dass auch bei einer Überfüllung einzelner Sektoren eine Telefonkonferenz stattfinden muss und die Ordnungsbehörde über eine komplette Schließung befinden soll, dann wird man sich auf seinen Nichtzuständigkeit berufen und die Verantwortlichkeit der Polizei und dem Veranstalter zuschieben.

Bisher machen das aber weder Rabe noch das Ordnungsamt. Bezeichnend ist was uns die Stadt Duisburg vor enthält:
alle Protokolle der AG Sicherheit, Das Protokoll des Krisenstabes der Stadt Duisburg, die Protokolle der Telefonkonferenzen, das Sicherheitskonzept des Veranstalters vom 12.7. 2010, das eine der Grundlagen des Brandschutzkonzeptes war, und wahrscheinlich noch einiges mehr...
Ohne diese Unterlagen tapert man, insbesondere strafrechtlich im Dunkeln. Zum Glück brauchen wir Journalisten keine strafrechtlich verantwortlichen Individuen finden, sondern "nur" Geschichten erzählen...

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Lothar Evers schrieb:

Bisher machen das aber weder Rabe noch das Ordnungsamt.

Stimmt! Bei der Stadt wird man vermutlich gerade prüfen, ob man sich auf dieses dünne Eis begeben will und ob die Unterlagen, die wir nicht kennen, das hergeben. Jedenfalls aber macht es die Kanzlei Heuking. Hören Sie sich nochmals unter diesem Aspekt das Interview mit dem Rechtsanwalt Andreas Berstermann an zwischen Min 0:50 und Min 2:20 (Link unten) und ersetzen im Geiste den Begriff „Wegführung“ (den sowieso nur der Kommentator gebraucht) durch den Begriff „einzelner Sektor“. Ich hatte diesen Link schon früher gepostet und bin damals davon ausgegangen, Berstermann gibt Falschinformationen von sich, mittlerweile sehe ich darin aber tatsächlich eine juristische Spitzfindigkeit. Er argumentiert quasi, dass der Fall „Überfüllung eines einzelnen Sektors des Veranstaltungsgeländes“ in keinem Szenario vorhergesehen war.

 

http://www.derwesten.de/nachrichten/Duisburg-bezieht-Stellung-id3638385....

 

Nun hat sich ja gerade dankenswerter Weise Herr Prof. Müller wie folgt geäußert:

 

"Eine behördliche Genehmigung kann allenfalls denjenigen entlasten, dessen Gefahr genehmigt wird, nicht aber denjenigen, der  genehmigt und bei der Genehmigung Fehler macht. Wenn das Sicherheitskonzept also nur bei vollständiger Überfüllung des Geländes Maßnahmen vorsah oder sich nur auf das Gelände ohne Zugangswege/Rampe bezog, dann fällt dies - da auch Sektorenüberfüllungen, insbes. an der Rampe, vorhersehbar gefährlich sind - auf denjenigen zurück, der das Sicherheitskonzept trotz dieser Lücke für ausreichend hielt und die Veranstaltung genehmigt hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Entlastungsstrategie der Stadt Duisburg erfolgreich ist, die einen unvollständigen Genehmigungsprozess einfach für korrekt erklärt."

 

D.h. demnach wäre die Stadt für ein Sicherheitskonzept, das nicht auch ein adäquates Szenario für die Überfüllung eines einzelnen Sektors und ausgerechnet für den gefährlichsten Sektor, die Engstelle Tunnel, kein Szenario vorsieht, trotzdem nicht entlastet.

 

Für mich ist jedenfalls damit eines klar: die Kanzlei Heuking hat Winkeladvokaten erster Kajüte geschickt, die werden jedes noch so blöde Fitzelchen auswerten, das die Stadt entlasten könnte und verzögern wo es nur geht. Ich fürchte, dieser Prozess wird sich mit Revisionen, etc. Jahre hinziehen, bis jeder das Interesse verloren hat. 

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Sehr geehrte Kommentatoren,

nochmals Dank für Ihre aufmerksame und aufklärende Recherche und Ihre ergänzenden Fragen. Zum Teil werden diese sicherlich auch bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Nur soviel zu einigen globalen Fragen (in die Details der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsparxis bin nicht eingearbeitet und möchte ich mich als Strafrechtler auch nicht (un)qualifiziert äußern):

Die Frage der "Zuständigkeit" ist strafrechtlich nicht parallel zum öffentlichen Recht zu sehen. Grundsätzlich ist für fahrlässige Verursachung von Tod und Verletzung jeder aktive Verursacher "zuständig", sofern ihm der Erfolg zurechenbar ist. Das erklärt auch meinen Widerspruch gegen die Darstellung der Polizei/Innenministerium, da sie nicht zuständig seien, seien sie auch nicht verantwortlich.

Freilich kann die behördliche Genehmigung einer Gefahrenstelle den Gefährder von strafrechtlicher Haftung befreien, sofern er sich an die Auflagen hält. So ist es ja auch im Straßenverkehr, der als Einrichtung hoch gefährlich ist, aber wer sich an die Regeln hält, dem kann man strafrechtlich keinen Vorwurf machen (er haftet nur noch für die Betriebsgefahr).

Aber: Eine behördliche Genehmigung kann allenfalls denjenigen entlasten, dessen Gefahr genehmigt wird, nicht aber denjenigen, der  genehmigt und bei der Genehmigung Fehler macht. Wenn das Sicherheitskonzept also nur bei vollständiger Überfüllung des Geländes Maßnahmen vorsah oder sich nur auf das Gelände ohne Zugangswege/Rampe bezog, dann fällt dies - da auch Sektorenüberfüllungen, insbes. an der Rsmpe, vorhersehbar gefährlich sind - auf denjenigen zurück, der das Sicherheitskonzept trotz dieser Lücke für ausreichend hielt und die Veranstaltung genehmigt hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Entlastungsstrategie der Stadt Duisburg erfolgreich ist, die einen unvollständigen Genehmigungsprozess einfach für korrekt erklärt.

Soweit ich das sehe, ist die Veranstaltung Kölner Lichter (ebenso wie die früheren Love Parades) deshalb anders zu beurteilen, weil diese Veranstaltungen auf öffentlichem Straßengrund ohne Umzäunung stattfanden. Dabei wird denjenigen, die eine solche Veranstaltung besuchen, wesentlich mehr Eigenverantwortung gegeben. Werden Menschen aber eingezäunt bzw. zu einer umzäunten Veranstaltung eingeladen, dann hat derjenige, der sie einzäunt (und diejenigen, die ihm das genehmigen und diejenigen, die Gefahrenabwehr leisten sollen) automatisch mehr Verantwortung für deren Wohlergehen.Sowiet mein Versuch, die in der Diskussion gefallenen Stichworte und rechtlichen Erwägungen strafrechtlich einzubinden.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

@westblick
ich sehe zunehmend ein Dilemma:
die Opfer sind nicht organisiert und reden nicht. Die Presse berichtet über Events und zwar meistens das, was die Einladenden zum Besten geben. Der Duisburger Kaiser ist zwar ziemlich nackt hat aber alles Geld der Welt in Haute Couture gesteckt um die dürftigsten Blössen zu bedecken.
Was unsere Diskussion angeht:
brauchen wir für das Strafrecht und daraus abzuleitende Schadenersatzforderungen das Individuum.
Da wissen wir so gut wie nichts wer was wann durchgedrückt und wie Bedenken übergangen hat.

Als ganzes wird die Stadtverwaltung in der Haftung bleiben. Da bin ich mir sehr sicher. Um das zu verhindern sind auch Heuking Jasper nicht engagiert worden. Die Verteidigen die "Stadtspitze" und deren Posten. Da ist nicht zu verkennen, dass in diese Spitze CDU (Sauerland / Rabe / Gerste) SPD (Dressler) und Grüne (Greulich) involviert sind. Das ist die grosse Koalition, die im Amt bleiben will und der dazu bald jedes Mittel recht ist. Wenn klar wäre, dass die gemeinsam gehen, wäre Platz für einen Neuanfang. Wenn sich Greulich da von Anfang an anders positioniert hätte, könnten die Grünen gewaltig profitieren. So ist der ganze Rat als echter Gegner der Verwaltung nicht vorhanden. Die politische Initiative besteht bisher aus einem einzigen Satz:
"Der Rat der Stadt lässt die Bürger über die Abwahl des Oberbürgermeisters abstimmen." Das springt einfach atemberaubend kurz. Man vergleich es vom inhaltlichen Niveau nur mit den zwei Fragerunden im Innenauschuss. Letzten Montag hatte man Duisburg nicht den Eindruck, viele Ratsmitglieder seien auf dem Stand wenigstens dieser Debatten. Und so tut alles was im Moment aus Dusiburg komm einfach weh.

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Auslastungserhebung :

http://live.loveparade.com/fkxt76kdrf887t/pdf/themen/06/Auslastungserhebung%20Stadt%201700-1.pdf

Sektorenplan : http://live.loveparade.com/fkxt76kdrf887t/pdf/themen/03/100720_Anlage_2_Sektoren.pdf

dies zusammenhängend angeschaut, stellt mich immer wieder vor einige Fragen.

Die farblich gekennzeichneteten Unterteilungen,-stellen welche Prozentzahlen dar? Die Beteiligung von  Polizei, Stadt, Lovapent oder die Besuchererfassung? für Sektor V1 gibt es für die Stadt z.B. keine Erhebung. Ab 15:00 Uhr keine Angaben mehr für die Polizei in Sektor V1- V4.Ab 17:00 Uhr keine Angabe für W1 + W2.

Auffällig erscheint mir,- da das Gelände erst um 12:00 Uhr aufgemacht wurde,- befanden sich bei Sektor W3  32,50% bei O3  67,50% wartende Besucher V1 wird mit 0% angegeben. Um 13:00 Uhr  befinden sich 61,92% in V1. Lovapent ist orange markiert mit V1-V4 als Veranstaltungsgelände.

Was mir überhaupt nicht klar ist, auf was die Prozentzahlen beruhen. 100% von was ?

Würde ich den Anfangswert berechnen wollen, würde ich doch bei O1 bzw. W4 +W1 beginnen.Die Wegeberechnung vom Hauptbahnhof abgehend  in Ost und West. Wobei W1 bei W4 mit W2 zusammen trifft.Sieht man sich im Sektor die Auslastung im Veranstaltungsbereich an, fragt man sich, wo sind die ganzen Menschen stecken geblieben sind.

Bedenkt man, dass die gesamte Wegstrecke einschließlich Veranstaltungsgelände eine Hin -und Zurückbewegung hatte,mutet das alles unwirklich an.

Hier wird auch erwähnt,obwohl die Statistik nach dem Event erstellt wurde, dass bei 80% Abstimmung des weiteren Vorgehens in einer Telefonkonferenz zwischen allen Organisationen erfolgt.

Was bedeuten in einigen Spalten diese Angaben #DIV/0!

Übrigens,- kann es doch nicht nur mein Eindruck sein, dass nach Vorlage dieses Plans http://live.loveparade.com/fkxt76kdrf887t/pdf/themen/03/100720_Anlage_2_Sektoren.pdf 

an einen reibungslosen Ablauf auch nur ansatzweise geglaubt werden konnte.Das eigentliche Veranstaltungsgelände,ist kleiner als die Zuwege.Eine Rundfahrt durch die Floads nahe der Zugangsrampe viel zu eng.Eine Stauung war vorprogramiert und mußte für jeden ersichtlich sein.Ein Mitlaufen neben den Floads her, konnte in diesem Bereich nicht als Sicherheitskonzept gesehen werden, da die ankommenden und abgehenden Besucher sich unmittelbar an der "Schlaufe" treffen würden.Die kleinere eingezeichnete Rampe erweckt den Eindruck, sie wäre von Anbeginn als Ausgang vorgesehen, sie sollte aber erst nach der Abschlußkundgebung geöffnet werden. In der Sektorenkarte erscheint der Tunnel und die Rampe gelb markiert und suggeriert einen unklaren Zuständigkeitsbereich?

 

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Mutter schrieb:
Auslastungserhebung :

http://live.loveparade.com/fkxt76kdrf887t/pdf/themen/06/Auslastungserhebung%20Stadt%201700-1.pdf

Sektorenplan : http://live.loveparade.com/fkxt76kdrf887t/pdf/themen/03/100720_Anlage_2_Sektoren.pdf

dies zusammenhängend angeschaut, stellt mich immer wieder vor einige Fragen.
Die farblich gekennzeichneteten Unterteilungen,-stellen welche Prozentzahlen dar? Die Beteiligung von  Polizei, Stadt, Lovapent oder die Besuchererfassung? für Sektor V1 gibt es für die Stadt z.B. keine Erhebung. Ab 15:00 Uhr keine Angaben mehr für die Polizei in Sektor V1- V4.Ab 17:00 Uhr keine Angabe für W1 + W2.


Habe dazu der Stadt Duisburg folgende Fragen zum Abschlussbericht gestellt:
________________________
Sektoren / Präsenz der Stadt Duisburg
Mit dem Szenarienworkshop der Polizei vom 8. Juli (Anlage 29) wird die Zuwegung und das Veranstaltungsgelände "zur einheitlichen Handhabung" in Sektoren unterteilt und eine Sektorenkarte beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist ein Schema zur Meldung und Auswertung der Sektoren.

An mehrerer Stellen des Berichtes wird erwähnt, es seien keine MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes  auf dem Gelände gewesen.

  • Wie haben diese dann die Meldungen für die Sektoren V2 - V 3 im auswertenden Excel Sheet ( Anlage 35) ermitelt und abgegeben. A

Auslastung der Veranstaltungsfläche
wie erwähnt wurde die Auslastung nach Sektoren ermittelt:
"Bei unauffälligem Verlauf erfolgen stündliche Meldungen aller beschriebenen Organisationen mittels vorgefertigter Schema (...) an eine noch zu benennende email Adresse der Ordnungsbehörde. Diese führt die Angaben zusammen und sendet ein Gesamtergebnis zurück."

Das Ergebnis liegt in Anlage 35 vor.

  • Warum sind die Meldungen der Polizei für 15:00 und 16:00 Uhr für die Sektoren V1 - V4 weiss?
    Wäre dort nie eine Meldung vorgenommen worden müsste dort die Angabe für noch nicht ausgefüllte Felder  "0,00%" stehen. nicht zu finden.
  • Warum sind für 16:00 auch keine Zahlen der Stadt und der Lopavent mehr verzeichnet?
    _________________________

Mir ist zugesagt worden, diese zu beantworten

Mutter schrieb:

Auffällig erscheint mir,- da das Gelände erst um 12:00 Uhr aufgemacht wurde,- befanden sich bei Sektor W3  32,50% bei O3  67,50% wartende Besucher V1 wird mit 0% angegeben. Um 13:00 Uhr  befinden sich 61,92% in V1. Lovapent ist orange markiert mit V1-V4 als Veranstaltungsgelände.

Was mir überhaupt nicht klar ist, auf was die Prozentzahlen beruhen. 100% von was ?

Würde ich den Anfangswert berechnen wollen, würde ich doch bei O1 bzw. W4 +W1 beginnen.Die Wegeberechnung vom Hauptbahnhof abgehend  in Ost und West. Wobei W1 bei W4 mit W2 zusammen trifft.Sieht man sich im Sektor die Auslastung im Veranstaltungsbereich an, fragt man sich, wo sind die ganzen Menschen stecken geblieben sind.

Bedenkt man, dass die gesamte Wegstrecke einschließlich Veranstaltungsgelände eine Hin -und Zurückbewegung hatte,mutet das alles unwirklich an.

Hier wird auch erwähnt,obwohl die Statistik nach dem Event erstellt wurde, dass bei 80% Abstimmung des weiteren Vorgehens in einer Telefonkonferenz zwischen allen Organisationen erfolgt.

Was bedeuten in einigen Spalten diese Angaben #DIV/0!

Übrigens,- kann es doch nicht nur mein Eindruck sein, dass nach Vorlage dieses Plans http://live.loveparade.com/fkxt76kdrf887t/pdf/themen/03/100720_Anlage_2_Sektoren.pdf 

an einen reibungslosen Ablauf auch nur ansatzweise geglaubt werden konnte.Das eigentliche Veranstaltungsgelände,ist kleiner als die Zuwege.Eine Rundfahrt durch die Floads nahe der Zugangsrampe viel zu eng.Eine Stauung war vorprogramiert und mußte für jeden ersichtlich sein.Ein Mitlaufen neben den Floads her, konnte in diesem Bereich nicht als Sicherheitskonzept gesehen werden, da die ankommenden und abgehenden Besucher sich unmittelbar an der "Schlaufe" treffen würden.Die kleinere eingezeichnete Rampe erweckt den Eindruck, sie wäre von Anbeginn als Ausgang vorgesehen, sie sollte aber erst nach der Abschlußkundgebung geöffnet werden. In der Sektorenkarte erscheint der Tunnel und die Rampe gelb markiert und suggeriert einen unklaren Zuständigkeitsbereich?


methode der Datenerhebung ist je unterschiedlich und im Szenarienworkshop beschrieben.

Die Farben unterscheiden (nuanciert) nach: Zuwegung West Zuwegung Ost Veranstaltungsgelände.

 

 

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Achtung, Rabe spielt mit dem Begriff "Veranstaltungsgelände".

Wenn er sagt, dass das V. zu keinem zeitpunkt ueberfuellt war, meint er das PARTYgelände, was sogar stimmt. Mir sind hier hingehend schon des öfteren Unstimmigkeiten bzw. Irrtuemer aufgefallen. Jetzt ist mir klar, was gespielt wird. Zu Anfang unserer Recherchen war immer das Partygelände mit V. gemeint, erst seit einiger Zeit wendet Rabe diesen Trick an, also aufgepasst!

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#259 Leserin

Zum einen wird seitens Rabe unterschieden zwischen Gelände (damit sind auch Tunnel und Rampe gemeint) und Veranstaltungsgelände (Party) gemeint, also ab V3.

 

Was die Sicherheitsluecke angeht, so wuerde das meine theorie bestätigen, dass hierueber nichts schriftliches geben sollte/durfte, da hier im Vorfeld muendlich drueber entschieden wurde. mit klöpfel zum einen, die harten fakten aber mit schreckenberg.

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Lothar Evers

Sie irren sich in den bereichen Panikforscher und Veranstaltungsgelände. die Wissenschaftler sind Stau- und personenverkehrforscher. Das sollten Sie sich bitte merken. Schreckenberg hatte vor ca. 2 jahren gegenueber geäußert: Eigentlich gibt es gar keine Panik.

Zum Thema Gelände habe ich mich oben geäußert.

Es wundert mich sehr, dass Sie behaupten die Straßen gehörten dazu.

Und es wundert mich auch, dass Sike permanent, auch im Spiegel forum older bei derwesten.de auf Ihren Blog docunews aufmerksam machen. Darin stimmt folglich auch so einiges nicht, Sie mutmaßen viel - auch wenn Sie einiges pruefen aber eben nicht alles - bitte nicht den Experten geben. Danke.

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Felix Licht schrieb:

Lothar Evers

Sie irren sich in den bereichen Panikforscher und Veranstaltungsgelände. die Wissenschaftler sind Stau- und personenverkehrforscher. Das sollten Sie sich bitte merken. Schreckenberg hatte vor ca. 2 jahren gegenueber geäußert: Eigentlich gibt es gar keine Panik.

Das kann ich in der Tat nicht beurteilen. In seiner Analyse des Unfalls in Indien finde ich ihn durchaus kompetent für das Geschehen.
http://www.blog.lotharevers.com/loveparade-duisburg/geordnet-in-den-unte...
Da scheint mir eher die personelle Nähe als Prof der Traffgo Besitzer das Problem und seine Art nichts mit Unterschrift schriftlich abzusetzen sondern stets andere Notizen schreiben zu lassen und die dann zu bestätigen.

Zum Thema Gelände habe ich mich oben geäußert.

Felix Licht schrieb:
Es wundert mich sehr, dass Sie behaupten die Straßen gehörten dazu.
Und es wundert mich auch, dass Sike permanent, auch im Spiegel forum older bei derwesten.de auf Ihren Blog docunews aufmerksam machen. Darin stimmt folglich auch so einiges nicht, Sie mutmaßen viel - auch wenn Sie einiges pruefen aber eben nicht alles - bitte nicht den Experten geben. Danke.

Die präziseste im konsens entschiedene Betrachtung des Geländes findet sich im Szenarienworkshop mit Sektorenkarte Excelsheet und Vereinbarungen. Da wird zwischen V, W und O unterschieden. Da gilt es anzuknüpfen. Und zu beschreiben, was möglicherweise fehlte und schief lief.
Halte mich für keinen Experten in irgendeiner bei der Loveparade gefragten Disziplinen. Allerdings für einen guten Hinterfrager und Rechercheur. Nicht mehr.
Dazu gibt es in Dokunews exakt vier Recherchen. Di meiner Meinung nach so nirgendwo anders stehen:
Von wann bis wann stehen die Floats, kann also die Rattenfängermethode des Sicherheitskonzeptes nicht mehr angewandt werden, die Herr Schaller trotzdem dreist als die Methode der Wahl noch um 16:47 verkündet:
http://docunews.org/loveparade/analyse/loveparade-floats-stundenlanger-s...

Die Überwachungskameras wurden von Personen gesteuert und waren mit der Security verzahnt:
http://docunews.org/loveparade/analyse/uberwachungskameras/

Es war eine ELA Anlage gefordert worden. Sie fehlte zum managen der Staus. Wie hat man sie versenkt:
http://docunews.org/loveparade/analyse/wo-waren-die-lautsprecher/

In Lopavents "vollständiger" Videodokumentation fehlen zwei Kameras:
http://docunews.org/loveparade/analyse/lopavent-dokumentation-lugt-die-w...

Dazu eine kleine im Blog auf DocuNews.org:
wie die Stadt Duisburg und Ihre hochbezahlten Rechtsanwälte den Duisburger Krisenstab entsorgten:
http://docunews.org/loveparade/krisenstab-versenkt/

 

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Lothar Evers

es ist bei mir der Eindruck entstanden, dass Sie ein maßgebliches Interesse daran haben die Schuld zunächst beim Veranstalter zu suchen, dann bei der Stadt. Ihr geringstes Interesse geht Polizei, die Sich aber nicht vergessen sollten.

Zum Krisenstab kann ich aus 1. Hand etwas beitragen: Dieser stand nicht etwa fest, zumindest nicht vollständig. So wurde z.B. Kulturdezernent Janssen dazu verdonnert. Dieser war von Anfang an gegen die LoPa, hielt sich auch aus allem raus, ließ das die DMG machen. Zum K.stab interessiert mich besonders die Frage, wser dazu gehörte, und ob dieser deckungsgleich mit dem S.stab ist.

Er selber fragte, als er am Mittag die Kommandozentrale im Hoisthaus war, wie denn die Leute eigentlich alles auf's Gelände kämen. Gut, das kann gelogen sein. Angeblich wusste er weder, wo es lang geht, noch, dass weniger als 1,4 Mio kommen sollten. Kann man ihm das glauben? Er hätte es aber heruausfinden können, wenn er gefragt hätte, dann hätte man ihm wohl Auskunft gegeben. Ach so.

Schreckenberg ist und bleibt dennoch KEIN Panikforscher. Zumal er schlecht ueber Jahre als Prof. ueber ein Gebeit forschen kann, dass es nicht gibt. Es gibt Katastrophenforscher. Die sind ja auch seriös, waren aber fuer die LoPa nicht zu bekommen.

Nein, nicht alle Kameras wurden von personen gesteuert, aber ok, die Mehrheit. Aber weshalb ist fuer Sie jene so wichtig, die die Schleusen filmte. Was könnte es Ihrer Meinung nach dort Aufschlussreiches geben? Es ist doch bekannt, dass den Ordnern seitens der Polizei die Befugnis entzogen wurde.

 

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Felix Licht schrieb:

Lothar Evers

es ist bei mir der Eindruck entstanden, dass Sie ein maßgebliches Interesse daran haben die Schuld zunächst beim Veranstalter zu suchen, dann bei der Stadt. Ihr geringstes Interesse geht Polizei, die Sich aber nicht vergessen sollten.

Zum Krisenstab kann ich aus 1. Hand etwas beitragen: Dieser stand nicht etwa fest, zumindest nicht vollständig. So wurde z.B. Kulturdezernent Janssen dazu verdonnert. Dieser war von Anfang an gegen die LoPa, hielt sich auch aus allem raus, ließ das die DMG machen. Zum K.stab interessiert mich besonders die Frage, wser dazu gehörte, und ob dieser deckungsgleich mit dem S.stab ist.

Er selber fragte, als er am Mittag die Kommandozentrale im Hoisthaus war, wie denn die Leute eigentlich alles auf's Gelände kämen. Gut, das kann gelogen sein. Angeblich wusste er weder, wo es lang geht, noch, dass weniger als 1,4 Mio kommen sollten. Kann man ihm das glauben? Er hätte es aber heruausfinden können, wenn er gefragt hätte, dann hätte man ihm wohl Auskunft gegeben. Ach so.


Sie meinen Jansen? Wo hat er dass denn gesagt? Ist die Quelle belegt? Hat er Rabe Mittags abgelöst? War er nur Teilnehmer? Seine Rückfragen zeigen ja, dass es keine gute Idee wäre einen Krisenstab von einem Dezernenten leiten zu lassen, der bei der Vorbereitung nicht dabei war. Da ist es bei Rabe besser aufgehoben. Der stellt sich nur im Nachhinein unwissend.

Felix Licht schrieb:
Nein, nicht alle Kameras wurden von personen gesteuert, aber ok, die Mehrheit. Aber weshalb ist fuer Sie jene so wichtig, die die Schleusen filmte. Was könnte es Ihrer Meinung nach dort Aufschlussreiches geben? Es ist doch bekannt, dass den Ordnern seitens der Polizei die Befugnis entzogen wurde.

Versetzen Sie sich in Karsten Walters Lage im Container oder auch des Security Chefs Lutz Wagner in der Lopa Sicherheitszentrale. Würden Sie bei 17 Kameras auf dem Gelände akzeptieren, dass Sie die Eingänge mit den OrdnerTeams die Sie steuern sollen, nicht sehen? No way!
Die nicht erfolgte Schliessung der beiden Vereinzelungsanlagen ist neben dem offensichtlich mit keiner geplanten Methode aufzulösendem Stau am Rampenkopf der entscheidende Grund für die Katastrophe. Alles andere eher untaugliche Versuche, diese aufzuhalten.

 

 

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Lothar Evers, guten Tag

 

Sie bringen mich da auf einen Gedanken, den ich mich kaum traue auszusprechen, der aber 1:1 meine "Verschwörungstheorie" bestätigen wuerde. SOLLTE Walter die Schleusen nicht sehen? SOLLTE er mit einem Stau konfrontiert werden?

Er wird das mit Sicherheit nicht "akzeptiert" haben, aber was soll er machen, wenn Kamera 17 "kaputt" ist. Was hat es mit dem "Knick" in Kamera 14 auf sich, Herr Evers?

Dass der Verbindungsbeamte (Container) lange (sehr lange) brauchen wird, um vorne bei den Kollegen Alarm zu schlagen könnte man gewusst haben.

Was ich mich frage: wie macht man aus einem Psychologen einen Crowd Manager? Das wäre doch die Aufgabe eines SERIÖSEN Katastrophenforschers.

Ja, gemeint ist Janssen. Die Quelle ist verbuergt und absolut seriös. Es wurde muendlich geäußert.

 

 

 

 

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Felix Licht schrieb:
Sie bringen mich da auf einen Gedanken, den ich mich kaum traue auszusprechen, der aber 1:1 meine "Verschwörungstheorie" bestätigen wuerde. SOLLTE Walter die Schleusen nicht sehen? SOLLTE er mit einem Stau konfrontiert werden?

Er wird das mit Sicherheit nicht "akzeptiert" haben, aber was soll er machen, wenn Kamera 17 "kaputt" ist. Was hat es mit dem "Knick" in Kamera 14 auf sich, Herr Evers?


Meine persönliche Meinung ist schlicht:
Schaller und Lopavent wollen uns die Videos von den beiden Eingängen nicht zweigen.

Inzwischen hat ja Lopavent gegenüber dem WDR Stellung genommen, dass Kamera 17 toll gearbeitet hat, man aber leider nicht alles aufzeichnen konnte. Das Problem mit diesen Gedanken, ist: man braucht eine Methode zur verifizierung / Falsifizierung, sonst beschäftigen sie einen nur über die massen, führen aber nie zu Antworten...

Felix Licht schrieb:
Was ich mich frage: wie macht man aus einem Psychologen einen Crowd Manager? Das wäre doch die Aufgabe eines SERIÖSEN Katastrophenforschers.

Es gibt glaube ich schon einige Qualitäten, die ein Psychologe mitbringen kann. Denken Sie an telefonische Verhandlungen von Polizeipsychologen mit Suizidenten unf Geisselnehmern. Eine Gewisse Ruhe und Stressresistenz würde ich dazu zählen. Der Rest neben Ausbildung ist dann wirklich Berufserfahrung...

Felix Licht schrieb:
Ja, gemeint ist Janssen. Die Quelle ist verbuergt und absolut seriös. Es wurde muendlich geäußert.

Fragt sich allerdings tatsächlich, was er ohne Ahnung da zur Krise beisteuern konnte. Habe schon etwas länger den Eindruck, dass der Krisenstab ein wenig wie ein "Tag der offenen Tür" betrieben wurde, was nicht immer zu konzentrierten Arbeitsergabnissen beiträgt....

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Lothar Evers

... gegenueber Spiegel

Sie machen auch Reklame fuer Ihren Blog bei xtranews.

meine Vermutung ist schon länger, dass Sie fuer das IM arbeiten, was ja zu ihrer beruflichen laufbahn auch ganz gut passen wuerde.

Bitte nicht immer ueberzeugen wollen. Wir können alle selber denken.

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