kein Zwingerclub

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 05.08.2010
Rechtsgebiete: Familienrecht3|3007 Aufrufe

Dem 50-jährigen Franz W. wurde vorgeworfen worden, in den Nachmittagsstunden des 26.10.2009 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau nach einem Streit in einen Hundezwinger gedrängt und dann die Tür derart verschlossen zu haben, dass sie nicht herausgelangen konnte. Ihrer mehrfachen Aufforderung, die Tür zu öffnen, sei er nicht nachgekommen. Erst auf den beruhigenden Zuspruch eines 5 Minuten später erschienenen Zeugen habe er die Tür geöffnet und seine Frau in Freiheit entlassen.

Der Angeklagte hatte sich vor dem Amtsgericht Itzehoe dahingehend eingelassen, seine Frau habe ein Brecheisen bzw. einen Gegenstand in der Hand gehabt, weshalb er befürchtet habe, sie könne sein Eigentum – etwa seinen Pkw – beschädigen. Das Amtsgericht war nach der durchgeführten Beweiserhebung überzeugt, dass das Verhalten des Angeklagten gegenüber seiner Ehefrau nicht durch Notwehr gerechtfertigt war, insbesondere habe seine Ehefrau keinerlei Gegenstände – geschweige denn ein Brecheisen – in der Hand gehabt

Das Amtsgereicht Itzehoe verurteilte den Ehemann wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 750,00 € (und zwar 15 Tagessätze in Höhe von jeweils 50,00 €). Das Landgericht hat die Berufung verworfen.

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3 Kommentare

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gleichwohl ist mir der Grund dafür, solche Einzelfallentscheidungen (ohne ersichtliche Rechtsprobleme) zu veröffentlichen, immer noch nicht klar, aber LexisNexis stellt alles ein, was es vor die Flinte bekommt !

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