Bundesverfassungsgericht rückt Bewilligungsmaßstab bei der Prozesskostenhilfe zurecht
von , veröffentlicht am 08.08.2010Das Bundesverfassungsgericht musste mit dem Beschluss vom 24.6.2010 - 1 BvR 3332/08 - eingreifen und einer zu engen Auslegung der Bewilligungsvoraussetzungen von Prozesskostenhilfe durch die Instanzgerichtsbarkeit Einhalt gebieten. In dem zu beurteilenden Sachverhalt waren schwierige Rechtsfragen entscheidungserheblich, Vorschriften des Internationalen Privatrechts und sogar ausländisches Recht spielten eine Rolle, der Einzelrichter im Beschwerdeverfahren übertrug das Verfahren sogar wegen besonderer Schwierigkeiten rechtlicher Art auf den Senat, was diesen aber nicht hinderte, in einem einundzwanzigseitigen Beschluss darzulegen, dass die angegriffene landgerichtliche Entscheidung, die Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten abzulehnen, zutreffend ist.
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRA Munzinger kommentiert am Permanenter Link
Wirklich eindeutig, die mangelnde Erfolgsaussicht, wenn man nur 21 Seiten zum Abbügeln benötigt.
RA JM JM kommentiert am Permanenter Link
... und Nicht-Beck-Abonnenten finden die Entscheidung hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100624_1bvr333...