Am 31.08.2010 ergehen die letzten Scheidungsurteile

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 23.08.2010
Rechtsgebiete: VersorgungsausgleichFamFGFamilienrecht|4681 Aufrufe

Ein weiteres historisches Datum und Endstation für das Scheidungsverfahren nach altem Recht verspricht der 01.09.2010 zu werden.

Wird ein Versorgungsausgleichsverfahren im Verbund eines Scheidungsverfahrens, das vor dem 01.09.2009 eingeleitet war, geführt und ist bis zum 31.08.2010 im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung getroffen, so wird das Verfahren ab dem 01.09.2010 gem. Art. 111 V FGG-RG insgesamt (also nicht nur das Versorgungsausgleichsverfahren) nach neuem Recht zu Ende geführt.

Es gilt dann beispielsweise ab dem 01.09.2010 auch die zweiwöchige „Einbringungssperre“ des § 137 II 1 Halbs. 2 FamFG. Statt eines Urteil gibt es einen Scheidungsbeschluss.

Zum Versorgungsausgleich müssen Auskünfte nach neuem Recht eingeholt werden, was vermutlich zu mancher Terminsverschiebung führen wird.

Ergeht hingegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich vor dem 01.09.2010 oder wird ein Altscheidungsverfahren ohne Versorgungsausgleich geführt (etwa weil dieser durch notariellen Vertrag ausgeschlossen war), so ist das Verfahren nach altem Recht zu Ende zu führen.

kleine Schleichwerbung: siehe dazu Burschel, FamFR 2010, 193 ff

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