Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 25.08.2010

Das Bundeskabinett hat heute (25.8.2010) den von Bundesinnenminister de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. In einer Presseverlautbarung hebt der Minister hervor, der Gesetzentwurf trage zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis bei. An die Stelle der zurzeit geltenden allgemeinen Grundnorm träten Regelungen für bestimmte, in der betrieblichen Praxis relevante Fragen. Der Gesetzentwurf schaffe einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber. Er verbessere insgesamt das datenschutzrechtliche Schutzniveau am Arbeitsplatz, gebe den Arbeitgebern aber gleichzeitig die notwendigen Instrumente etwa im Kampf gegen die Korruption an die Hand. In einem ebenfalls heute veröffentlichten "Hintergrundpapier" werden die wesentlichen Inhalte wie folgt skizziert:

 

über die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zum Zweck der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, der Korruptionsbekämpfung sowie der Überprüfung, ob die im Beschäftigungsverhältnis zu beachtenden Regeln eingehalten werden (Compliance). • Um den Schutz der Beschäftigtendaten nachhaltig zu verbessern, sieht der Gesetzentwurf insbesondere strenge Voraussetzungen für die Datenerhebung ohne Kenntnis der Beschäftigten vor. Eine heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten wird zukünftig verboten sein. Die Recherchemöglichkeiten des Arbeitgebers in sozialen Netzwerken im Internet werden eingeschränkt. Das Schutzniveau der Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz darf zudem auch nicht auf andere Art und Weise, z.B. durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, unterschritten werden.

 

"Der Gesetzentwurf trifft insbesondere Regelungen zum Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren, zur Zulässigkeit ärztlicher und sonstiger Untersuchungen, zur offenen Videoüberwachung von nicht öffentlich zugänglichen Betriebsstätten, zur Nutzung von Telekommunikationsdiensten am Arbeitsplatz sowie zum Einsatz von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren im Beschäftigungsverhältnis. Gegenstand des Gesetzentwurfs sind darüber hinaus Vorschriften über die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zum Zweck der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, der Korruptionsbekämpfung sowie der Überprüfung, ob die im Beschäftigungsverhältnis zu beachtenden Regeln eingehaltenwerden (Compliance).

Um den Schutz der Beschäftigtendaten nachhaltig zu verbessern, sieht der Gesetzentwurf insbesondere strenge Voraussetzungen für die Datenerhebung ohne Kenntnis der Beschäftigten vor. Eine heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten wird zukünftig verboten sein. Die Recherchemöglichkeiten des Arbeitgebers in sozialen Netzwerken im Internet werden eingeschränkt. Das Schutzniveau der Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz darf zudem auch nicht auf andere Art und Weise, z.B. durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, unterschritten werden."

Der Entwurf ist im Einzelhandel und bei den Arbeitgeberverbänden erwartungsgemäß auf Kritik gestoßen. Arbeitgeberpräsident Hundt sagte, durch das geplante Gesetz würde die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität in Unternehmen behindert. Auch sehe er die Gefahr, dass die neue Regelung mehr Streit provoziere und mehr Rechtsunsicherheit schaffe als praxisgerechte Klarheit. 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen