Der "Null-Bock-Kevin"

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 02.09.2010

Kevin (der hier nur zur Bestätigung aller Vorurteile so heißt) ist siebzehn, hat die Schule geschmissen und weder Ausbildung noch Arbeit gefunden. Kurz: Er macht gar nichts.

Dies missfällt seinem barunterhaltspflichtigen Vater, der bislang treu und brav Barunterhalt nach der ersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle gezahlt hat und er beantragt Abänderung.

Nur teilweise berechtigt sagt das OLG Rostock:

Auch Minderjährige trifft für die Zeit, in der sie nicht zur Schule gehen und auch keine Ausbildung absolvieren, eine Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Argument aus § 1602 II BGB). Das gelte zumindest für die vom Antragsteller angedachte Teilerwerbstätigkeit von 10 Stunden pro Woche. In den neuen BL seien dabei 4 €/Stunde zu verdienen, so dass sich ein Monatslohn von 160 € errechne. Davon seien 5% pauschal für berufsbedingten Mehraufwendungen abzuziehen, verbleiben 152 €.

Dieser Betrag ist hälftig auf den Barunterhalt des Vaters und den Betreuungsunterhalt der Mutter anzurechnen (§ 1606 III 2 BGB), so dass der Vateseinen Unterhalt um 76 € verringern kann.

OLG Rostock v. 18.10.2006 - 10 WF 103/06

Ähnlich OLG Düsseldorf v. 17.06.2010 - 8 WF 117/10 für eine 17-Jährige, die einen VHS - Kurs zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses  an nur drei Wochentagen von 18.30 Uhr bis 21.30 Uhr besucht

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22 Kommentare

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Aha. Also auch hier wird die sogenannte "Alleinerziehende" Mutter für ihr Versagen bei der Alleinerziehung mit Unterhalt belohnt.

Und obwohl sie sich ja offensichtlich nicht vollwertig um ihren Sohn kümmert, wird ihr nicht vorhandenes Bemühen, dem Barunterhalt des Vaters gleich gesetzt.

Aber auch hier wäre sicher ein Wechsel des, von der Mutter verzogenen Kindes in den Haushalt des Vaters ausgeschlossen. Irgendeine fadenscheinige Begründungskonserve wird sich schon finden.

Im Zweifelsfall wird eben wieder mit Hilfe des Kontinuitätsprinzips sicher gestellt, dass der Junge nicht von der schiefen Bahn abkommt!

 

Warum gibt es eigentlich keine Betreuungsunterhaltstitel?

Von Umgangstiteln ganz zu schweigen.

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Verstehe ich nicht,

bei Minderjährigen wird doch eigentlich nur die Hälfte des Eigeneinkommens bedarfsmindernd angerechnet, also müssten doch hier die 160 Eur zunächst auf 80 Eur halbiert werden?! 

Wo liegt mein Denkfehler?

 

 

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Steht doch da:

 

"Dieser Betrag ist hälftig auf den Barunterhalt des Vaters und den Betreuungsunterhalt der Mutter anzurechnen"

 

Die 2. Hälfte verbleibt also nicht dem Sohn, oder gar dem Vater der ja für die Kosten alleine aufkommt, sondern wird der Mutter für ihre guten Verdienste um die Erziehung des jungen Mannes, und für Aufwendungen, die sie gar nicht hat, gut geschrieben.

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Herr Raden, das verstehe ich so, dass jeweils die Hälfte auf den Unterhalt des Vaters und der Mutter angerechnet wird, denn 152/2 = 76

 

Ich meine etwas anderes, nämlich wie ich schon schrieb, die 160 werden halbiert, dann 5% abgezogen und dann der Rest auf die Eltern verteilt.

 

Eigentlich.

 

 

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Nein.

Die 5% verbleiben dem Sohn und die Halbierung ist eben gerade die Aufteilung zwischen den Eltern und kommt nicht etwa dem Minderjährigen selbst zugute und es wird somit auch nicht zusätzlich halbiert, sondern nur aufgeteilt.

 

Wobei ich immer der Meinung war, dass von fiktivem Einkommen keine berufsbedingten Aufwendungen abgezogen werden. Schon gar nicht pauschal.

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Wie kann man von fiktiven Einkommen tatsächliche Aufwendungen abziehen? Insofern könnten die ja nur pauschal abgezogen werden.

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Richtig.

Und der pauschale Abzug ist, soweit ich mich erinnere auch "nicht üblich"

 

Wobei das sicher das geringste Problem ist.

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Da bei fiktiven Einkünften eine konkrete Darlegung von berufsbedingten Mehraufwendungen nicht möglich ist, sind dafür pauschal 5 % in Abzug zu bringen

Ah okay, habs gerafft :)

 

Quote:
die Halbierung ist eben gerade die Aufteilung zwischen den Eltern und kommt nicht etwa dem Minderjährigen selbst zugute
Das ist aber ein wenig Haarspalterei, oder? Die Mutter wird das Geld schon im Sinne ihres Sohnes ausgeben, davon geh ich mal aus. Sooo viel Unterhalt ist in der ersten Stufe nun auch wieder nicht drin..

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Lilly schrieb:

Das ist aber ein wenig Haarspalterei, oder? Die Mutter wird das Geld schon im Sinne ihres Sohnes ausgeben, davon geh ich mal aus. Sooo viel Unterhalt ist in der ersten Stufe nun auch wieder nicht drin..

 

Der Unterschied ist auch hier:

Die Mutter kann.

Der Vater muss.

 

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Gerhard Raden schrieb:

Der Unterschied ist auch hier:

Die Mutter kann.

Der Vater muss.

Wie würden Sie denn das Unterhaltsrecht gestalten, eine Kann-Bestimmung für den Unterhaltsverpflichteten? Was meinen Sie, wieviel Unterhalt dann den Kindern noch zugute käme?

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"Also auch hier wird die sogenannte "Alleinerziehende" Mutter für ihr Versagen bei der Alleinerziehung mit Unterhalt belohnt."

Kopf -> Tischkante

 

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Pressepfarrerin, ich entnehme ihren verbal aggressiven Worten, dass sie auch der Meinung sind, dass eine alleinerziehende Mutter natürlich ausschließlich die Verantwortung für wohlgeratene Kinder hat.

Für missratene Kinder haben natürlich die anderen die Verantwortung.
Vorzugsweise der entsorgte Vater.

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Liebe Pressepfarrerin, ich will mal zu ihren Gunsten annehmen, dass sie ihre Worte nicht nur aus purer Freude an der Gewalt geschrieben haben, was für eine Frau Gottes auch sehr befremdlich wäre, sondern schlicht, weil sie die Situation nicht verstanden haben.
Ich werde daher versuchen sie noch etwas zu verdeutlichen.

Da ist ein junger Mensch, der zu seinem Gedeih, liebevolle Erziehung und Geld benötigt.

Die deutsche Justiz hat die erste Aufgabe allein der Mutter anvertraut, und die zweite alleine dem Vater.
Dieser ist er, den Worten von Herrn Burschel folgend auch stets voll umfassend nachgekommen.

Sie dagegen hat ihre Aufgabe so erledigt, dass man ihre Bemühungen offenbar als gescheitert ansehen muss, sofern es überhaupt Bemühungen gegeben hat
Was passiert nun?
Dem Sohn wird der Unterhalt gekürzt.
Der ersparte Betrag wird aber nicht etwa demjenigen zurück gegeben, der seine Aufgabe stets erfüllt hat, sondern zur Hälfte derjenigen Person überlassen, die erstens ihren Teil der Aufgaben offenkundig nicht erledigt hat, und zweitens auch nicht bezahlt hat.

Es wird also ein Teil des Unterhalts, welchen der Vater für sein KIND bezahlt, der Mutter übergeben. Ja wofür denn eigentlich?

Oder habe ich sie vollkommen falsch verstanden, und ihr eigener Kopf ist ob dieses Irrsinns auf die Tischkante geschlagen?

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Zunächst mal unterstellen Sie wieder, dass eine Mutter ihr Geld sofort freiwillig dem Sohn zur Verfügung stellt, der Vater aber nicht.
Frau = Gut
Mann = Schlecht

So denke ich nicht.

Zu ihrer Frage:

Beide Eltern sind weiterhin für beide Arten des Unterhalts zu gleichen Teilen verantwortlich.
Sie können selbstverständlich auch eine andere Aufteilung vereinbaren. So wie in der Ehe auch.

Jeder Elternteil, der eine Art der Leistung verweigert, oder vom anderen verhindert wird automatisch stärker zu der anderen Art von Unterhalt heran gezogen.

Also der Vater, der durchbrennt, muss alleine zahlen.

Die Mutter, die dem Vater das Kind entzieht, muss alleine betreuen, ohne dafür mehr Unterhalt zu bekommen.

Man lässt also alles wie es ist und die Justiz greift erst ein, wenn Probleme auftauchen.
Der, der Probleme macht, trägt die Konsequenzen.
Heute kann die Mutter nach Timbuktu ziehen und der Vater zahlt, neben Unterhalt auch noch die Umgangsfahrten nach Timbuktu.

Heute werden die Probleme von der Justiz erst ausgelöst, da die Mutter für das Ausgrenzen des Vater mit Unterhalt belohnt wird.
Selbst wenn er 49% der Betreuung leistest, muss er 100% Unterhalt bezahlen.

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Gerhard Raden schrieb:
Zunächst mal unterstellen Sie wieder, dass eine Mutter ihr Geld sofort freiwillig dem Sohn zur Verfügung stellt, der Vater aber nicht.
Wenn der Sohn bei der Mutter lebt und kein eigenes Einkommen hat, muss sie doch zwangsläufig für ihn sorgen oder er verhungert und verloddert. Das Sie das nicht erkennen (wollen) wundert mich ein wenig.

 

Gerhard Raden schrieb:
Beide Eltern sind weiterhin für beide Arten des Unterhalts zu gleichen Teilen verantwortlich.
Das geht doch niemals gut. Beide betreuen im Wechselmodell? Das geht dann nicht, wenn die Eltern weiter voneinander entfernt wohnen und ein Schulbesuch damit erschwert oder gar unmöglich gemacht würde. Und wenn jetzt hier wieder einer will und der andere nicht? Dann landet man vor Gericht, anders gehts ja nicht.

 

Gerhard Raden schrieb:
Sie können selbstverständlich auch eine andere Aufteilung vereinbaren. So wie in der Ehe auch.
Auch hier, was wenn sie streiten und gar nicht vernünftig miteinander reden können (egal, von wem das jetzt hauptsächlich ausgeht)?

 

Gerhard Raden schrieb:
Also der Vater, der durchbrennt, muss alleine zahlen.
Ansonsten klingt Ihr Vorschlag ein wenig nach dem Schuldprinzip, welches in den 1970er Jahren abgeschafft wurde, wollen Sie das allen Ernstes wieder einführen?

Gerhard Raden schrieb:
Heute werden die Probleme von der Justiz erst ausgelöst,
KLar, die Eltern vertragen sich nimmer, lassen sich scheiden aber Schuld ist die Justiz... ich fürchte, Sie verdrehen hier etwas.

 

 

 

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Lilly schrieb:
Wenn der Sohn bei der Mutter lebt und kein eigenes Einkommen hat, muss sie doch zwangsläufig für ihn sorgen oder er verhungert und verloddert. Das Sie das nicht erkennen (wollen) wundert mich ein wenig.

Das Problem haben alle Leute, denen die Justiz ein fiktives Einkommen aufbrummt.

Der Unterschied ist nur, dass einem Vater das ganze fiktive Einkommen abgezogen wird.

Der Mutter aber, so wie hier mehr bezahlt wird als vorher.

Quote:

Das geht doch niemals gut. Beide betreuen im Wechselmodell? Das geht dann nicht, wenn die Eltern weiter voneinander entfernt wohnen und ein Schulbesuch damit erschwert oder gar unmöglich gemacht würde. Und wenn jetzt hier wieder einer will und der andere nicht? Dann landet man vor Gericht, anders gehts ja nicht.

Das WM geht sogar ziemlich oft gut. Obwohl die Justiz das WM mit allen Mitteln zu sabotieren versucht. Zum Beispiel, indem ihr schon bei 51% Betreuung der volle Unterhalt zugesprochen wird.

Dieser Versuchung muss man erstmal widerstehen.

Und wenn ein Elternteil unbedingt wegziehen möchte, kann er das ja gerne tun.

Nur warum soll das Kind mit?

Das kann ja bei dem anderen Elternteil bleiben.

Dann verliert es auch nicht seine Freunde.

Dann muss natürlich der wegziehende Elternteil den vollen Unterhalt bezahlen, denn der entzieht sich ja der Betreuung.

Heute bekommt die wegziehende Mutter automatisch das Kind mit und der Vater muss sogar noch alleine die nun exorbitant gestiegenen Umgangskosten tragen, die die Mutter verursacht hat.

Ich bin mir sicher, dass der Wegzug plötzlich gar nicht mehr so wichtig ist, wenn man selbst die Konsequenzen tragen muss.

Da gibt es dann auch nix mehr zu streiten.

Deswegen ist die Justiz ja auch dagegen. Sie lebt ja schließlich von dem Streit. Also muss sie dafür sorgen, dass er wächst und gedeit.

Und damit ist sie auch verdammt erfolgreich. Anzahl und Einkommen der FamilienrechstanwältInnen wachsen schneller als in jeder anderen Branche.

Trotz oder wegen der Bemühungen der Justiz?

Ist diese menschliche Tragödie Versagen oder Vorsatz der Justiz?

Warum bekommt denn wohl die Frau fast immer VKH und der Mann fast nie?

Einer muss zum zündeln angestiftet werden!

Quote:
Auch hier, was wenn sie streiten und gar nicht vernünftig miteinander reden können (egal, von wem das jetzt hauptsächlich ausgeht)?

Sie würden staunen, wie wenig Streit es plötzlich geben würde, wenn dieser nicht mehr belohnt würde.

Was glauben sie, was im Kindergarten abgehen würde, wenn jedes Kind, dass einem anderen sein Spielzeug wegnimmt, dieses nicht nur behalten dürfte, sondern auch noch mit einem Eis belohnt würde?

Genau so ist es aber heute im Scheidungsrecht

Quote:
Ansonsten klingt Ihr Vorschlag ein wenig nach dem Schuldprinzip, welches in den 1970er Jahren abgeschafft wurde, wollen Sie das allen Ernstes wieder einführen?

Gar nicht!

Ich verwende nur die femistische Karnevalsprinz Terminologie.

Mit "durchbrennen" meine ich den, der weg zieht und damit die hälftige Aufgabenverteilung beendet.

Ich meine nicht den, der "schuld" am Ende der Beziehung ist.

Quote:
KLar, die Eltern vertragen sich nimmer, lassen sich scheiden aber Schuld ist die Justiz... ich fürchte, Sie verdrehen hier etwas.

Vordergründig ist die Justiz nicht für die Trennung verantwortlich, sondern die Partener selbst.

Die Justiz ist nur für die katastrophalen Konsequenzen verantwortlich.

Auf den 2. Blick aber mittlerweile auch für die Häufigkeit der Scheidungen, weil die Justiz die Frau auf Deibel komm raus von allen negativen Konsequenzen der Trennung bewahren möchte.

Heute werden Väter so behandelt, wie früher nur der Schuldige:

Kinder weg, Geld weg.

Es wurde also nicht das Schuldprinzip abgeschaft, sondern nur die Suche nach dem Schuldigen.

Das lässt sich schon daran ablesen, wer heutzutage ganz überwiegend die Scheidung anstrebt, mehr noch als beantragt.

Diejenige, die am meisten davon profitiert.

Was meinen Sie, wie oft meine Frau mich schon während der Ehe erpresst hat?

"Wenn du dies oder das nicht tust oder lässt, lasse ich mich scheiden!"

 

Früher war das andersrum. Da waren die Frauen die Gelackmeierten, also gingen überwiegend die Männer.

Heute ist es umgekehrt.

 

Mittlerweie hat es die Justiz aber so überzogen, dass sich immer mehr Väter der Ausbeutung entziehen.

Entweder, indem sie sich der Unterhaltspflicht entziehen, was ja alle Naselang lautstark beklagt wird, oder indem sie von vornherein aufs Kinderkriegen verzichten, was ja ebenso lautstark beklagt wird.

Warum jammern denn so viele Frauen, dass sie keinen Mann mehr finden, der Kinder will?

Auch der Schlampenschutzparagraph von Frau Zypries, wird das nicht aufhalten.

 

Somit werden die Frauen selbst das Opfer der femistischen Politik.

Die Revolution frisst ihre Kinder.

Und um ein kluges Wort unseres früheren Witschaftsministers leicht abgewandelt zu zitieren:

"Deutschland kann nicht davon leben, dass wir uns alle gegenseitig auf Unterhalt verklagen!"

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@ Gerhard Raden

Mit meinem Kommentar (# 12) wollte ich deutlich machen, dass ich Ihre Ansichten definitiv nicht teile.

Das ändert sich auch nicht dadurch, dass Sie meinen, mir die Situation von Alleinerziehenden erläutern zu müssen.

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Herr Raden, es reicht allmählich.

Was meinen Sie, wie oft meine Frau mich schon während der Ehe erpresst hat?

"Wenn du dies oder das nicht tust oder lässt, lasse ich mich scheiden!"

Dieses Blog ist zum Auf- und Verarbeiten Ihrer persönlichen Probleme nicht geeignet.

Herr Burschel, was reicht?

Dass ich hier meine Meinung sage?
Dass sie von ihrer abweicht?
Habe ich eine Regel verletzt?
Welche?

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Herr Burschel, ich habe erst jetzt das Zitat in ihrer Antwort gesehen.

Wenn das das Problem ist, werde ich zukünftig auf Beispiele aus meinem eigenen Fall verzichten.
Es gibt genug andere, ähnlich gelagerte Fälle.

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