EuGH: Kommunen müssen betriebliche Altersversorgung europaweit ausschreiben

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 15.09.2010

Der EuGH (Urteil vom 15.7.2010, Rs. C-271/08) hat die bisherigen Praxis der betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter der Städte und Kommunen beanstandet. Konkret geht es um den Tarifvertrag aus dem Jahre 2003 zur Entgeltumwandlung im kommunalen Dienst. Hierin sind die öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen, die Sparkassen-Finanzgruppe und die Kommunalversicherer als alleinige Anbieter aufgeführt, ohne dass eine vorherige öffentliche Vergabe erfolgt war. Der EuGH postuliert jedenfalls für diese Fallkonstellation einen Vorrang des Wettbewerbs vor der Sozialpolitik. Evtl. zeichnet sich hier sogar eine allgemeine Tendenz ab, die Autonomie der Tarifpartner künftig stärker dem europäischen Wettbewerbsrecht zu unterwerfen. Die Rahmenverträge müssen - sofern sie einen bestimmten Auftragswert überschreiten - nach dem Urteil des EuGH künftig unter Beachtung des Vergaberechts europaweit ausgeschrieben, also im offenen Wettbewerb vergeben werden. Das Urteil betrifft rund 2,3 Millionen Angestellte im Öffentlichen Dienst, die ebenso wie die Beschäftigten der Privatwirtschaft einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben. Dabei geht es schätzungsweise um Beträge von bis zu 2,3 Milliarden Euro jährlich. Die bisherige Marktabschottung ist damit durchbrochen. Für die Versicherungsbranche eröffnet sich ein lukratives Geschäftsfeld. 

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