EDV-Administrator liest E-Mails des Vorstands - Kündigung rechtens!

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 18.09.2010

 

Ein EDV-Administrator darf seine Zugangsrechte nur für seine Aufgaben nutzen, die der Funktion des Computersystems dienen. Er darf nicht außerhalb dieser Aufgaben Inhalte fremder Datenbestände einsehen. Missbraucht er seine Zugangsrechte, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das Landesarbeitsgericht Köln hat deshalb die Kündigungsschutzklage eines EDVAdministrators abgewiesen, dem fristlos gekündigt worden war, weil er E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands seiner Arbeitgeberfirma eingesehen hatte. Das Gericht hat auch nicht die Rechtfertigung des Klägers gelten lassen, er sei zugleich Innenrevisor gewesen, deshalb sei es seine Aufgabe gewesen, auch den Vorstand zu kontrollieren. Schon grundsätzlich – so das Landesarbeitsgericht – sei es nicht Aufgabe von angestellten Innenrevisoren, auch den Arbeitgeber oder seinen Vorstand zu kontrollieren. Auch die für die Innenrevision im konkreten Fall geltenden Richtlinien ergaben ein solches Kontrollrecht nicht.

Ein EDV-Administrator darf seine Zugangsrechte nur für seine Aufgaben nutzen, die der Funktion des Computersystems dienen. Er darf nicht außerhalb dieser Aufgaben Inhalte fremder Datenbestände einsehen. Missbraucht er seine Zugangsrechte, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das LAG Köln (Urteil vom 14.5.2010 - 4 Sa 1257/09) hat deshalb die Kündigungsschutzklage eines EDV-Administrators abgewiesen, dem fristlos gekündigt worden war, weil er E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands seiner Arbeitgeberfirma eingesehen hatte. Das Gericht hat auch nicht die Rechtfertigung des Klägers gelten lassen, er sei zugleich Innenrevisor gewesen, deshalb sei es seine Aufgabe gewesen, auch den Vorstand zu kontrollieren. Schon grundsätzlich – so das LAG – sei es nicht Aufgabe von angestellten Innenrevisoren, auch den Arbeitgeber oder seinen Vorstand zu kontrollieren. Auch die für die Innenrevision im konkreten Fall geltenden Richtlinien ergaben ein solches Kontrollrecht nicht.

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Es geht auch anders rum:

Ich war Administrator einer größeren Firma und hatte bemerkt, das der Chef regelmäßig heimlich die Postfächer der Mitarbeiter mitlas, worin sich auch persönliche Mails (erlaubt) befanden.
Daraufhin habe ich die Mitarbeiter jeweils darauf angesprochen und ermahnt, keine Mails mehr mit persönlichen Inhalten oder Meinungen zur Firma zu schreiben.
Dafür bekam ich dann eine Abmahnung und Gehaltskürzung...

0

Kommentar hinzufügen