Gleichlauf von Anwaltsmandat und Anwaltsbeiordnung
von , veröffentlicht am 18.09.2010Der BGH hat im Urteil vom 15.7.2010 - IX ZR 227/09 - sich mit der Frage befasst, welche Probleme entstehen können, wenn Anwaltsmandat und -beiordnung auseinanderfallen. Nach dem BGH hat ein bei einer Sozietät angestellter Rechtsanwalt, der ein Mandat akquiriert und dabei erkennen kann, dass das Mandat unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe geführt werden soll, auf den Gleichlauf von Anwaltsmandat und Beiordnung hinzuwirken. Wird diese Verpflichtung verletzt, besteht eine Verpflichtung zum Schadensersatz, d. h. der Zustand ist herzustellen, der bestünde, wenn für einen solchen Gleichlauf gesorgt worden wäre.
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