Technikpanne + unglückliche Zahlungsregelung in eigenen AGB = Monatelang keine Rechnungen

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 22.09.2010

Wann gibt’s denn endlich mal wieder Rechnungen?“ fragt ein irritierter Kunde im OnlineSupport Forum eines bekannten Telefonanbieters. Er ist nicht der Einzige, der sich wundert. Seit einigen Monaten erhalten die Kunden des Unternehmens keine Online-Rechnungen mehr und abgebucht wird auch nicht. „Das Unternehmen lebt vermutlich seit drei Monaten von Luft und Liebe“ mutmaßt deshalb Ben Schwan in seinem Technology Review Blog.

Was ist passiert?

Technischer Hintergrund: Offensichtlich ist ein IT-Projekt bei Arbeiten am Online-Kundenbereich so gründlich schief gelaufen, dass keine rasche Abhilfe möglich ist. Die Rechnungen können nicht in die Kunden-Accounts eingestellt werden.

Rechtlicher Hintergrund: Das Unternehmen hält sich – löblicherweise oder auch nolens volens an die eigenen AGB. Dort heißt es:

  • Die Rechnung wird dem Kunden für einen Zeitraum von 12 Monaten auf der Seite ....... im PDF-Format zum Abruf zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert.
  • Die Zusendung einer Papierrechnung ist nicht möglich.
  • c. bucht den Rechnungsbetrag nicht vor dem 5. Werktag nach Zugang der Rechnung ab. Die Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie im Kundenaccount zur Verfügung steht.

Aufgrund der technischen Probleme können aber offensichtlich keine Rechnungen im Online-Kundenaccount abgelegt werden. Keine Rechnung, keine Abbuchung, kein Geld.

Für den Anbieter ist es hier misslich, dass er in den AGB keine anderen Möglichkeiten zur Übermittlung der Rechnung vorgesehen hat. Die Zusendung von Papierrechnungen hat er selbst kategorisch ausgeschlossen – verständlicherweise aus Kostengründen. Bei Zahlungsausfällen über 3 Monate hinweg wären aber vielleicht Papierrechnungen das kleinere Übel gewesen.

Und es bleibt ja immer noch die Option der Übermittlung der Rechnung an den Kunden per Mail – dieser Weg müsste jedoch in den AGB vorgesehen sein, ist er aber nicht. Der Kunde erhält zwar gegebenenfalls eine Mail, aber nur mit der Mitteilung, dass die Rechnung in seinem Account abgelegt ist.

Das Beispiel zeigt, dass man sich als Anbieter vielleicht nicht nur auf eine Option festlegen sollte, in der Technik kann Murphy’s Law überall und jederzeit zuschlagen.

Weitere Informationen zum Fall auch bei teltarif.de.

Und hier noch ein Update: Der Rechnungsversand soll jetzt wieder anlaufen.

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2 Kommentare

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Das das nicht gleich nach dem ersten Ausfall aufgefallen und behoben wurde, finde ich komisch. Normalerweise lässt kein Unternehem zu, dass 3 Monate in Folge keine Einnahmen in aus post-paid Verträgen einfließen (zumal ich mir vorstellen kann, dass man da iwie schnell mal in eine Insolvenzfalle tappt).

 

Sehr spekulativ könnte man fast meinen, die Muttergesellschaft muss Gewinne aus eigenem Geschäft vor Steuer verschwinden lassen, denn für ne Panne hat das ganze echt zu lange gedauert.

Spannend wäre es in dem Fall auch geworden (für das Unternehmen natürlich ^^), wenn der Kunde jetzt irgendwas reklamiert hätte. Widersprung gilt bekannterweise ab Empfang der Rechung bzw. des Lieferscheins..hm, und nu?

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