Love Parade-Unglück - zwei Monate nach den tragischen Ereignissen - im Internet weitgehend aufgeklärt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.09.2010

Die im Titel dieses Beitrags aufgestellte Behauptung ist bewusst plakativ gewählt und mag auch anmaßend klingen. Ich denke aber, man kann sie in der Tendenz belegen.

Die von den verschiedenen beteiligten "Akteuren" unmittelbar nach den Ereignissen angekündigten Aufklärungsbemühungen zielten von Anfang an v.a. dahin, die Veranwortung auf jeweils die anderen Verantwortlichen abzuwälzen und die eigene Verantwortung zu leugnen oder in Frage zu stellen. Dieses Gebaren ist es, dass die verletzten Opfer und Angehörigen massiv befremdet und empört hat.

Dabei dürfte, wie ein lesenswerter Beitrag zu den rechtlichen Fehlern bei der Genehmigung der loveparade auf docunews richtig ausführt, bei einer gesetzmäßig durchgeführten Planung und Genehmigung einer solchen Veranstaltung die Verantwortlichkeit niemals unklar sein.

Recherchen im Internet (nur einige Beispiele: loveparade2010doku, lothar evers, Dr. Wittsiepe, bluemoonsun) haben schon zu Ergebnissen geführt, die weit detaillierter sind als in anderen Medien bekannt wurde. Die Gründe dafür sind nicht, dass das Internet im Allgemeinen besser geeignet wäre als andere Medien, aktuelle Ereignisse aufzuklären und zu bewerten. Internetforen und blogs haben vielmehr spezifische Schwächen, die einer objektiven Tatsachenermittlung regelmäßig eher abträglich sind: Fehlen einer Organisation, Anonymität der Beiträge, Sammelbecken von abstrusen Verschwörungstheoretikern, Auseinanderfallen von Engagement und Fähigkeiten bei den einzelnen Personen. Zudem zerfasert eine solche Internetrecherche tendenziell häufig zwischen verschiedenen teilweise ideologisch zerstrittenen Plattformen. All das lässt sich auch diesmal finden, aber bei den Recherchen zur Love Parade sind besondere Bedingungen zusammengekommen, die es ermöglichten, wesentlich weiter zu kommen als sonst. Weitere Links zu den wichtigsten dieser Recherchen finden Sie in meinem früheren Beitrag.

1. Die Betroffenen (womit ich hier alle Besucher und Interessierte meine, die potentiell in die Situation hätten kommen können) entstammen ganz überwiegend der Generation, die mit Internetforen, Twitter, Blogs, Videodatenbanken wesentlich mehr anfangen kann als mit Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen.
2. Es steht mit den auf youtube und anderen Plattformen hochgeladenen Filmen und Fotos sowie Augenzeugenberichten eine riesige Menge an Datenmaterial zur Verfügung, deren Sichtung und Sortierung (u.a. durch eine aufwändige Synchronisation vieler Besuchervideos) unter den Bedingungen des Internet wesentlich besser gelingen kann als innerhalb eines einzelnen Arbeitsauftrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Jeder kann diese Filme anschauen, verifizieren, auf Details hinweisen, Thesen aufstellen, belegen und verwerfen.
3. Die Tendenz einer Zerfaserung - ein spezifisches Problem der Internetrecherche - wurde etwas gebremst durch eine gewisse  Konzentration auf wenige Seiten und die Vernetzung dieser Seiten. Das Ziel der "Aufklärung" hat diese Seiten verbunden. Zudem haben einzelne Rechercheure mit ihren Seiten entscheidende Akzente gesetzt - auch der Einzeljournalismus ist keineswegs überflüssig in den Zeiten des Internet..
4. Das große, nachhaltige Interesse wird durch die ständige Verfügbarkeit aller Texte, Filme, Dokumente verstärkt. Nicht nur, wenn gerade ein Artikel in der Zeitung steht oder ein Filmbericht im TV gelaufen ist, sondern dauerhaft kann sich im Internet jeder informieren über die Fortschritte bei der Aufklärung und kann diese durch Einsicht in die Text- und Bildquellen unmittelbar nachvollziehen. Man kann "am Ball" bleiben, auch wenn das allg. öffentliche Interesse nachlässt bzw. von anderen Ereignissen überdeckt wird.
Ich bin sicher, ich habe noch nicht alle Aspekte aufgeführt.

Nun zur "Aufklärung" des Love Parade-Unglücks, soweit ich sie heute zusammenfassend beschreiben kann (updates sollen nicht ausgeschlossen sein):

Schon bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die (vorab angenommenen) Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde  maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen Richtungen für den Nachmittag geplant) wurde dieses unstimmige Konzept von den Veranstaltern geplant und von den zuständigen Behörden genehmigt.
Dass die Tunnel problematisch waren, war zwar jedem bewusst, aber man "plante" dieses Problem weg, indem man meinte, den Zustrom sicher steuern zu können. Für die Steuerung des Abstroms während der Veranstaltung (z.T. mehr als 50.000 Personen/Stunde wurden am Nachmittag erwartet) gab es kein Konzept. Und weder die zu einer Besuchersteuerung notwendige Anzahl von Ordnern, noch die dazu von den Experten vorab geforderten Lautsprecher waren am Veranstaltungstag vorhanden.

Das für die Veranstaltung geforderte Sicherheitskonzept enthielt eine Lücke gerade in dem (von allen) zuvor als sicherheitstechnisch problematisch angesehenen  Eingangsbereich (der auch unklar mal dem Veranstaltungsgelände mal dem Straßengelände zugewiesen wurde und keinerlei Fluchtwege aufwies). Ein Konzept dafür, was man tun könne, wenn es dort zu Stauungen kommt, war nicht vorhanden. Entgegen dieser Lücke, die aus den veröffentlichten Dokumenten (einschließlich der Entfluchtungsanalyse) erkennbar ist, wurde die Veranstaltung genehmigt.
Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf: Zur Personenstromsteuerung ungeeignete Bauzäune, Brezlbuden, Polizeifahrzeuge hinter weiteren Bauzäunen. Ein Gulli und ein Schlagloch mit Baumwurzel wurde - Gipfel der Rücksichtslosigkeit - mit einem Bauzaun abgedeckt (am besten hier zu sehen). Mit hoher Wahrscheinlichkeit gab im Gedränge ein Stolpern oder Verhaken in diesem Bauzaun den unmittelbaren Ausschlag für viele der Todesfälle.

Als es dennoch zu Stauungen (wie nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich zunächst  am oberen Rampenende) kam, fehlte das Konzept für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die die Veranstaltung gerade verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen für diesen Engbereich.

Man war nun auf ein adhoc-Konzept angewiesen und auf die Hilfe der Polizei. Die Polizei sperrte daraufhin an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe den Zu- und Abgang. Gleichzeitig wurden in den Tunneln Sperren errichtet, um den Zugang zur Rampe zu hindern. Beide Sperrpositionen waren höchst ungeeignet. Sie widersprachen den vorab gegebenen Empfehlungen (Stauungen im Tunnel unbedingt vermeiden) und hatten erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine bloße Verlagerung und Verschärfung der Gefährdung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte konzentrierte sich das Gedränge nunmehr im unteren Drittel der Rampe und an den Tunnelausgängen. Da die feststeckenden Besucher (die teilweise schon stundenlang auf den Zuwegen verbracht hatten) weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, suchten sie selbst Auswege aus dem Dilemma - Masten, v.a. Treppe, Container, mit der Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege noch verschärfte und es hier über Minuten zu Massenturbulenzen kam.
Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel nochmal verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Zu spät wurde eine Sperre am oberen Rampenende aktiviert, und die Abströmenden über die zweite Rampe (Korrektur: Abströmende zunächst blockiert, später über die Notausgänge) geschickt. Und auch als der Weg nach oben wieder relativ "frei" war, konnten das die im Gedränge feststeckenden nicht erkennen - niemand informierte sie.

Die genannten Umstände führten - zusammen - zur Katastrophe. Entgegen den vorherigen Ankündigungen (Sicherheit hat Vorrang) hat man diese in entscheidenden Punkten vernachlässigt. Bei allen drei "Akteuren" (Veranstalter, Stadt, Polizei) lassen sich meiner Meinung nach fahrlässige Handlungen und  Unterlassungen feststellen, die Tod und Verletzung zurechenbar mitverursachten und zu einer Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) führen könnten. Die genaue institutionelle "Zuständigkeit" für jede dieser Fahrlässigkeiten ist allerdings noch in der Diskussion, auf den entsprechenden Internetseiten und hier im Blog. Und die im Strafrecht notwendige individuelle Zurechnung ist m.E. Sache der Staatsanwaltschaft.

Hier im Beck-Blog wurden zwar kaum Tatsachen unmittelbar recherchiert, aber zum Teil intensiv mit juristischer Schlagseite diskutiert. Mein Beitrag zu dieser Aufklärung war vergleichsweise gering.  Die Kommentarsektion ist  aber mit anderen Aktivitäten im Netz verknüpft und dadurch profitiert die hiesige Diskussion von den Früchten dortiger Recherche. Das Echo und die weiteren Reaktionen haben mich außerordentlich überrascht: Der Beitrag ist einer der am häufigsten angeklickten und der mit Abstand am häufigsten kommentierte Beitrag hier im Blog. Die Kommentare waren häufig weiterführend und fundiert und infolgedessen habe ich den Ausgangsbeitrag alle paar Tage aktualisiert.  

Die Diskussion und Recherche im Internet ist natürlich nicht beendet. Es gibt noch viele Details, die nicht vollständig aufgeklärt sind, und es gibt sicherlich noch weitere Belege für die schon aufgeklärten Fakten.

Möglicherweise gibt es auch an meinen obigen Erwägungen zutreffende Kritik, die ich gerne aufgreifen werde.

(Letztes update dieses Beitrags - Link eingefügt - am 12.11.2010, 14.10 Uhr)

Update am 8.Juni 2011:

Links zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (bisher über 1000 Kommentare; über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

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@julius,

ich habe die entsprechenden Videos angeschaut. Es stimmt, es gibt diese Wellenbewegungen. aber ob diese Wellen von dem Polizeiauto verursacht werden, kann ich nicht sicher erkennen. M.E. sind auch schon vorher solche Wellenbewegungen zu sehen, also ohne Einwirkung des Polizeiautos; solche Wellen sind ja auch ganz typisch für eien Massenturbulenz. Ich sehe allerdings durchaus die problematische Rolle des Polizeiwagens - die Polizei hilft hier nicht etwa in einer äußersten Gefahrenlage, sondern bereitet ein weiteres Hindernis.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:
es gibt diese Wellenbewegungen. aber ob diese Wellen von dem Polizeiauto verursacht werden, kann ich nicht sicher erkennen. M.E. sind auch schon vorher solche Wellenbewegungen zu sehen, also ohne Einwirkung des Polizeiautos 
nach einem "Videoabend" kann ich diese Beobachtung nicht bestätigen, es ist vielmehr so, dass die Wellenbewegung erst nach Auftauchen der "Wanne" entstanden ist.

Hier die mMn wichtigsten Videos (Vorsicht: Nr.4 ist nichts für schwache Nerven!):

http://www.youtube.com/watch?v=8aQuTaMbS38

ab 16:22 Uhr

0:50 Bauzaun steht schräg, wippt

1:10 die ersten benutzen die Treppe, noch kein Staudruck

9:12 Vorfahrt beachten-Schild steht schräg

9:35 bewusstlose Frau wird auf Treppe gehoben

 

http://www.youtube.com/watch?v=8aTXT3ht8VU

16:28 Uhr coolwojtek ist oberhalb der "Ausgangs-Sperre"

 

http://www.youtube.com/watch?v=8aTXT3ht8VU

16:44 Uhr coolwojtek ist durch die Sperre und bereits auf dem Container!

 

http://www.youtube.com/watch?v=QpgEEZVfupw

ab 16.41? eher 16:45 Uhr

mehrere Ordner verstopfen Treppe, anstatt unten zu sein

5:22 Vorfahrt beachten-Schild extrem schrägstehend, nur noch auf Kopfhöhe

6:55 "ich hab meinen Schuh verloren"

8:50 Treppenüberkletterer (Synchronisation s.u.)

 

http://www.youtube.com/watch?v=XKo3rb5R_Dc

16:50

0:05 viel Platz oben auf der Rampe (ebenso 0:50)

0:25 keine Wellenbewegungen, Wanne steht erst am Tunnelausgang

 

http://www.youtube.com/watch?v=xxd_KlaCiNY

16:53

0:15 Wanne steht mitten zwischen den Tunneln

0:40 Wellenbewegungen

1:25 Gruppe weg von der Treppe 

Hubschrauber 1:34, Kabelkletterer 2:00-2:20

Leiter 2:05

 

http://www.youtube.com/watch?v=JdblWBmaM4Q

-> 16:54

Leiter 1:08

Hubschrauber 1:13, Kabelkletterer ab 1:20

Sirene 1:50-2:25

 

http://www.youtube.com/watch?v=VTF0v-WY934

Anfang: viel Platz im Tunnel Ostseite

Überklettern am Gullideckel-Bauzaun 0:45

Fassungslosigkeit 0:55

Treppenüberkletterer 1:10 (s.o., 8:50 - erkennbar am grellgrünen unteren Rand des T-Shirts)

 

unmittelbar ursächlich für die Todesfälle waren m.E. folgende Faktoren:

- starker Besucherzustrom zwischen 16.30 und 17.00 Uhr durch den Westtunnel (misslang ein erneutes Sperren, nachdem Rettungswagen durchgelassen worden waren?) bei gleichzeitiger Sperre zum Gelände, beides soweit ich weiß durch die Polizei veranlasst/durchgeführt - einmal sicher auf öffentlichem Gelände (Tunnel), einmal auf/am Veranstaltungsgelände. Koordination oder Absprache? Letzten Endes dürfte der Einsatzleiter der Poolizei die Gesamtverantwortung tragen. Sorgfaltspflichtverletzung ja, kritischer Punkt im o.g. Lösungsschema ist die subjektive Vorhersehbarkeit. Diese kann aber möglicherweise bejaht werden (schließlich sind Kreislaufzusammenbrüche in eng stehenden Menschenmengen immer möglich und schnelle Hilfe bei Überfüllung nicht, s. Video Nr.1, 9:35), so dass eine Verurteilung nicht ausgeschlossen scheint.

- keine Durchsagen über Lautsprecher (wegen "technisch nicht machbar" weggelassen), die die Menschen zwischen Tunnelausgang und Treppe auf Flächen mit ausreichend Platz hätte leiten können. Sorgfaltspflichtverletzung ja, subjektive Vorhersehbarkeit kaum zu beweisen. Ein wichtiger, aber eher kleinerer Stein im Mosaik

- Zulassen des Mastkletterns und Benutzens der Treppe. Durch diese Vorbilder eines erfolgreichen Entkommens aus der Enge strebte erst ein Großteil der Menschen an diese Seite der Rampe. Mehrere Ordner und Polizisten standen auf der Treppe und "halfen" denen, die dem Gedränge entkommen waren. Wären diese etwa 5 Kräfte unten geblieben, hätten sie ein Besteigen des Mastes verhindern und/oder ein geordnetes Betreten der Treppe möglicherweise gewährleisten können. Aber von oben hat man ja einen bequemeren Überblick über die Massen... Sorgfaltspflichtverletzung ja, subjektive Vorhersehbarkeit aber kaum zu beweisen.

- Durchfahren des Polizeiwagens, in dessen "Windschatten" Besucher nachströmten und Wellenbewegungen verursachten. Diese erst führten vermutlich zum Massensturz über den liegenden Bauzaun, der den defekten Gullideckel "abdecken" sollte. Subjektive Vorhersehbarkeit wohl nicht beweisbar (außerdem wird sich der Einsatz im Nachhinein sicher "rechtfertigen" lassen). Die Sirene war jedenfall nicht für die Panik oder Stürze maßgeblich. Eine andere Frage ist jedoch, inwieweit die Besatzung des Wagens die Situation hätte erkennen müssen (Wellen) und über Lautsprecher zur Entlastung hätte beitragen können (z.B. hätte sie, als sie im Tunnel den verfügbaren Platz erkannte, wenden können). Aber unterlassene Hilfeleistung ist hier kaum zu beweisen, dennoch ist es ein weiteres Zeichen für das unkoordinierte Vorgehen und die offensichtlich nicht vorhandene Kommunikation.

- Liegender, wackelnder Bauzaun zum "Abdecken" von Gulli und Baumwurzel. Sorgfaltspflichtverletzung auf jeden Fall, subjektive Vorhersehbarkeit fraglich (da das genehmigte Konzept keine Überfüllung der Rampe vorsah)

Mein Fazit: viele "kleinere" Faktoren haben das "Ergebnis" beeinflusst, ursächlich war auf jeden Fall die Überfüllung der Rampe (die auch für sich alleine lebensgefährlich war wegen möglicher Kreislaufzusammenbrüche und fehlenden Rettungswegen) vor allem durch Sperrung des Zugangs zum Veranstaltungsgelände. Die geschah durch Abweichen vom Veranstaltungskonzept, in dem Sperren nur in den Tunnels, aber nie auf der Rampe vorgesehen waren. (http://www.us-gaap.de/text_db/owa/docs/F11276/Analyse_LP_Doku_03092010.pdf) - Anlage 13: "Falls der Tunnel Karl-Lehr-Straße gesperrt werden muss ... sollten Einsatzwagen positioniert werden, die mit der Lautsprecheranlage die Besucher steuern oder informieren können" Anlage 17B: "Im mittleren Tunnelbereich (auf Höhe der Haupteingangsrampe) befindet sich die Security-Abschnittsleitung, die für die Eingangsbereiche zuständig ist. Von hier aus wird ständig die Eingangssituation überwacht und kontrolliert. Sollten sich Rückstauungen vom Veranstaltungsgelände bis zum Tunnel abzeichnen, wird hier umgehend die temporäre Sperrung der Einlass-Schleusen veranlasst."

Warum dies nicht geschehen ist und wer die Rampe als Zugang gesperrt hat, ist mMn einer der zentralen Punkte.

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Bei allem Verständnis für sekundengenaues Betrachten des Weges verschiedener Retter mit und ohne Bullis zum Ort der Katastrophe.
Die Ursache dafür dass man in dieser Situation nichts mehr wirklich richtig machen kann liegt doch darin, dass es von den Vereinzelungsanlagen bis zum Rampenkopf nicht einen einzigen Rettungsweg gibt. 

Nach den Vorschriften soll jeder Retter zunächst mal frei Bahn haben und sich maximal dreissig Meter durch die Massen des Unglücks kämpfen. Speziell von Osten dürften es beinahe 500 Meter, vielleicht sogar mehr gewesen sein. Es spricht für die Nerven der Retter von Westen einzufahren. Ein Bully in dieser verdichteten Menge kann nicht mehr schön sein. Wer den aber weg wünscht, müsste ein realistisches Konzept präsentieren, wie man Retter in ausreichender Zahl an den Ort des Geschehens bringt. Der "schonendste" Weg: einzeln zu Fuss von den Vereinzelungsanlagen durch die Menschenmassen scheint mir leider nicht zielführend....

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Lothar Evers schrieb:

 Ein Bully in dieser verdichteten Menge kann nicht mehr schön sein. Wer den aber weg wünscht, müsste ein realistisches Konzept präsentieren, wie man Retter in ausreichender Zahl an den Ort des Geschehens bringt. Der "schonendste" Weg: einzeln zu Fuss von den Vereinzelungsanlagen durch die Menschenmassen scheint mir leider nicht zielführend....

Irgend jemand hatte auf die Idee kommen können.

"Polizeigitter" zu organisieren und sie im Rampenbereich für Sicherungsmassnahmen einzusetzen.

notfalls hätten sie diese auch nach unten Abseilen können.

"wellenbrecher" die einzelnen Polizisten waren je nicht mal Fähnlein im Wind.

10 grössere Luftballons hätten mehr beruhigende Wirkung gehabt als alles was optisch in der Masse verschmolz.

 

http://www.dammannabsperrung.de/de/21093-Produkte

sie wären auserdem auch hervorragend als Kletterhilfe geeignet gewesen.

an und auf dem Container zB.

eine jämmerliche Leiter nach wievielen Minuten?

nachdem sich auch schon Polizisten über diesen Weg gerettet haben.

mfffgggg

 

 

 

 

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Lothar Evers schrieb:

 Ein Bully in dieser verdichteten Menge kann nicht mehr schön sein. Wer den aber weg wünscht, müsste ein realistisches Konzept präsentieren, wie man Retter in ausreichender Zahl an den Ort des Geschehens bringt. Der "schonendste" Weg: einzeln zu Fuss von den Vereinzelungsanlagen durch die Menschenmassen scheint mir leider nicht zielführend....

Wie währe es gewesen wenn eine Retter-station oben an der Nottreppe

gestanden hätte?

und wenn diese Treppe als Zu und Ausgang zu dieser Ortlichkeit benutzt worden wäre ?

und nicht sinnloserweise "total" gesperrt. oder weggesprengt.

hätte die Renovierung dieser Treppe vor der Veranstaltung  zuviel gekostet.?

der einzig verfügbare "menschengemachte" "Dienst" Zugang zu dieser Örtlichkeit wird nicht ordnungsgemäß diensttauglich gemacht.?

schlechwetterzulage für kontrollöre

 

mfffffgggg

 

 

 

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Sehr geehrter Herr Evers,

da stimme ich Ihnen weitgehend zu: nachdem die Situation erst einmal so dramatisch war (etwa ab 16.45 Uhr), konnte man kaum angemessen reagieren, weil man die Vorsorge (Sicherheitskonzept für diesen Bereich, Rettungswege) vernachlässigt bzw. unterlassen hatte. Die dann beginnenden Rettungsversuche kommen für Viele zu spät, und stehen zunächst vor dem Problem, überhaupt selbst durch das Gedränge zu kommen; man muss zudem riskieren, selbst gefährliche "Wellen" auszulösen. Dennoch ist mir der (beabsichtigete) Sinn dieses einzelnen Polizeiwagens bisher nicht so richtig plausibel. Gibt es dazu Erläuterungen seitens der Polizei?

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Bisher gibt es dazu von der Polizei nichts. Aber auch keine Nachfrage. Soweit ich weiss, nicht mal im sonst recht detailliert nachfragenden Landtag. Es sind ja im wesentlichen Notärzte / Sanitäter an Bord des Bullys.

Den eigentlichen Rettungseinsatz wird ja (wahrscheinlich) die Feuerwehr koordiniert haben, zumal einer der leitenden Notärzte der Feuerwehr Duisburg sich zu Fuss den Weg zum Rampenfuss gebahnt hatte. 

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Lothar Evers schrieb:
 Den eigentlichen Rettungseinsatz wird ja (wahrscheinlich) die Feuerwehr koordiniert haben, zumal einer der leitenden Notärzte der Feuerwehr Duisburg sich zu Fuss den Weg zum Rampenfuss gebahnt hatte. 

Alle Achtung! Das ist ja mal was positives.

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Lothar Evers schrieb:
Das stimmt jedoch nicht: diese Verordnungen beziehen sich eindeutig auch auf eingezäuntes öffentliches Strassenland.

dann bleibt für mich die Frage:

wären die Rettungswege im Tunnel rein rechnerisch durch die vorgeschriebene Breite der Einlasswege nicht darstellbar gewesen, mit anderen Worten entweder Rettungswege oder Einlass? Sodass man an der empfindlichsten Stelle getrickst hätte.  Wäre also die korrekte Kombination beider Wege: Rettung+Ein-Ausgang nicht möglich gewesen? Und wäre sie bei anderer Wegeführung, etwa Einlass an der Rampe und Ausgang im Norden, oder Eingang Osttunnel/Hauptrampe, Ausgang Westtunnel/Nebenrampe auch nicht darstellbar gewesen?

Du sagst ja immer, "es hätte nicht genehmigt werden dürfen". Ich würde sagen, es hätte zumindest "nicht so" genehmigt werden dürfen. Wenn es keine Alternativen gegeben hätte, würde ich dir zustimmen. Aber ist das sicher?

Quote:
Das Veranstaltungsgelände als ganzes hätte inklusive des öffentlichen Teils, geprüft werden müssen. Für diesen öffentlichen Teil existierte jedoch nicht ein Rettungsweg. Weswegen sicher gewesen wäre, dass man eine Genehmigung versagen musste.

Will heißen, weil alles eingezäunt war vom Gelände bis zum Bahnhof, hätte auch alles geprüft werden müssen? Zumindest ja doch auf jeden Fall der Bereich durch Rampe und Tunnel hindurch bis zu den Einlassschleusen. Ich würde sogar sagen, selbst wenn es dafür keine Vorschriften gegeben hätte, hätte man wegen der besonderen Tunnelsituation dafür sorgen müssen. Denn davon ab, das sieht doch jeder Laie, dass im Tunnel zwingend Rettungswege angesagt waren.

Quote:
Der "schonendste" Weg: einzeln zu Fuss von den Vereinzelungsanlagen durch die Menschenmassen scheint mir leider nicht zielführend....

wie wahr, wie wahr.....

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Seherin schrieb:
Konkret hätte bei der Beantragung der Sondernutzung des zum öffentlichen Straßenraum gezählten Bereichs zwischen Einlassschleusen und Rampe festgestellt werden müssen, dass dieser Bereich umzäunt werden sollte (logisch, denn sonst nützen Einlassschleusen ja nix) und damit der Versammlungsstättenverordnung und Überprüfung/Genehmigung durch die Baubehörde unterliegen musste.
Hm.... nun ja, die Sondersituation des Tunnels ist ja vielleicht in jeder Hinsicht der Knackpunkt, der alles Üble zuließ. Denn sind de Tunnelmauern und die ewig hohen der Rampe nicht ein dreifacher oder zehnfacher Zaun??? Diese Umzäunung ist naturgegeben. Und der Rest bis zu den Schleusen war ja eingezäunt. Selbst wer hochkraxelte, landete vor Zäunen.

Quote:
Zu ergänzen ist dabei noch, dass die Stadt dafür jede Verantwortung von sich weist und behauptet, Genehmigungsverfahren seien durch den Antrag eines Veranstalters festgeschrieben und die Stadt könne nichts dafür, wenn dadurch bestimmte Grenzen festgelegt würden, sondern müsse diese quasi zwangsläufig so genehmigen.
Möglicherweise gibt es ja irgendein Gesetz, das es wegen dieser Naturgegebenheit im Tunnel der Stadt ermöglichte, diesen Bereich aus der Prüfung heraus zu nehmen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass eine Stadt sich diese Behauptung leisten kann, wenn sie dafür kein Gesetz kennt, oder Gesetzeszusammenhänge neu schneidert.

Ansonsten könnte das Herumeiern rund um diesen speziellen Teil der Genehmigung ein weiteres Indiz dafür sein, dass noch ganz etwas anderes im Busch war, was auch der Stadt, dem Land und dem Veranstalter noch Kopfzerbrechen bereitet. Denn sie alle sind bei aller rechtlichen Zusammengehörigkeit dennoch keine Gruppierung, die, was das Motiv betrifft, darauf aufbauend gesichert homogen handelt. Im Informationszeitalter ist es sehr leicht sich losgelöst von rechtlicher Zugehörigkeit anders zu formieren und aus solcher informellen Formation heraus zu handeln.

 

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 @ Henning Ernst Müller

Sie sind zwar vermutlich kein Verfassungsrechtler, aber ich denke jeder Bürger sollte um die Grundlagen des Verfassungsrechts wissen und Verfassunsgverstöße erkennen können. Wäre dies nicht so, hätten die vor mehr als 50 Jahren zur zukünftigen Abwendung eines neuen Holocaust errichteten Grundrechte noch nicht den nötigen Biss, um diesen Dienst tatsächlich tun zu können.

Um deshalb meine verfassungsrechtliche Frage vielleicht noch einmal zu präzisieren:

Wie stellen die staatlichen Ermittler fest, wann GG § 5 die Forschungsfreiheit gegen GG §1, Freiheit und Menschenwürde, verstößt und wie geht der Staat damit um? Es kann ja nicht sein, dass er erst dann "damit umgeht", wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Schon der Laie erkennt doch, dass das ganze Konzept der Loveparadeorganisation von vorn herein nicht menschenwürdig angelegt ist. Die Besucher haben dies aber selbstverständlich vorausgesetzt und hatten auch ein Recht, so zu tun und sich nicht erst hinzusetzen und prüfen zumüssen, ist diese Veranstaltung verfassungskonform genehmigt oder laufe ich Gefahr, wie Vieh behandelt zu werden und dabei eventuell auf grausame Weise, wie in diesem Menschenknäuel, das Leben zu verlieren.

Werden wir dies in Zukunft selber prüfen müssen, wenn wir zu Großveranstaltungen gehen?

Die, aufgrund falscher Deutung wissenschaftlicher Hirnexperimente, hirnrissige Meinung einiger Hirnforscher, der Mensch habe keinen freien Willen, ist natürlich bestens geeignet die Vorstellung zu verbreiten, man könne den Mitmenschen wie Vieh behandeln. Wenn dann das Konzept einer Großveranstaltung solche Vorstellungen durchblicken lässt, dann kann es nicht genügen, sie nur nach nachgeordneter Gesetzgebung zu genehmigen. Alles Gesetz basiert auf dem Grundgesetz. Und das weiß jeder Jurist und jeder Bürger. Sollte er zumindest wissen. Wenn nachgeordnete Gesetze gegen das GG zurecht gebogen werden, haben diese keine Gültigkeit mehr.  Jeder normale Vertrag, so schön er auch beurkundet sein mag, ist hinfällig, wenn er gegen das GG verstößt.

Und sollte es ein Gesetz zur Abwehr von Terrorgefahr geben, das die Zäune notwendig machte, so kann dennoch keiner behaupten, dass die Zwangseinweisung der Gäste in die nicht mit Rettungswegen versehenen Tunnel+Rampe geeignet war, Terrorgefahr abzuwenden, was für die übrige Umzäunung zwecks Einlass vielleicht noch (...aber nur vielleicht!) der Fall gewesen sein mag.

Wie also geht unser Rechtsstaat mit einem solchen Verstoß um? Ist das noch juristischer Urwald? Wer kümmert sich bei Genehmigungsverfahren darum, wie verfassungskonform Anträge sind? Denn nachfolgende Gesetze schützen die Verfassung nicht per se. Wer mit menschenverachtenden Motiven sich des Gesetzes bedient, kann durchaus auch trickreich fündig werden und ganz legal gegen die Verfassung handeln, Dinge rechtlich durchbringen, wenn da keiner ist, der die Verfassungsmäßigkeit prüft.

Ein Rechtsstaat der sein Strafrecht vom Verfassungsrecht zu trennen beginnt, schickt sich an, ein diktatorischer Rechtsstaat zu werden, der sich weit schlimmer verhalten wird, als  Alleinherrscher in einer Diktatur es je vermögen.

Mir scheint diesbezüglich einiges im Gange zu sein, was klammheimlich unseren Rechtsstaat in diesem Sinne ummodeln will. Mit Recht und Gesetz wird gegen die Verfassung vorgegangen. Das lässt sich an immer mehr Ereignissen ablesen. Die Loveparade könnte dafür exemplarisch werden.

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Sehr geehrter Fragende (#156),

auf Ihre Frage lässt sich nicht antworten, da in ihr ein grundsätzliches Missverständnis steckt, nämlich dass eine faktische Schädigung auch ein Verfassungsrechtsverstoß sei. Nur ein Beispiel dazu, dass dies nicht so ist: Jährlich werden um die 5000 Menschen im Straßenverkehr getötet, viele tausend mehr verletzt - dennoch ist der Straßenverkehr als solches nicht verfassungrechtlich fragwürdig oder verboten. Bitte jetzt nicht missverstehen, ich vergleiche nicht die LoPa mit dem Straßenverkehr, sondern will nur versuchen, eine Fehlvorstellung hinsichtlich des Verfassungsrechts zu korrigieren. Das GG äußert sich nicht speziell zur Genehmigungsfähigkeit solcher Veranstaltungen. Dass Großveranstaltungen (auch mit Umzäunung) prinzipiell erlaubt sind, zeigt sich jedes Wochenende bei den Bundesligaspielen. Dass jeder Laie (vorab) hätte erkennen könne, dass die geplante LoPa "nicht menschenwürdig" sei, würde ich außerdem bestreiten. Es waren gewisse Gefahren erkennbar und man hätte vorab darauf reagieren müssen, ggf. hätte die LoPa so auch gar nicht genehmigt werden dürfen.  Das GG macht aber keinerlei Vorgaben dazu.

Wegen Ihrer außerdem in Ihrem posting erneut geäußerten Unterstellung , man habe die Besucher bewusst gefährden oder bewusst menschenunwürdig behandeln wollen ("Forschungsfreiheit"), will ich Sie erneut bitten, nicht vom hier verhandelten Thema abzulenken.  Ihre Bezugnahmen auf Holocaust und Diktatur sind schlicht haarsträubend.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

#146 Die Leserin

 

"Wie - um Himmels willen - kann man denn bloß darauf gekommen sein, hier zwei verschiedene Definitionen ein und desselben Veranstaltungsgeländes vorzunehmen? Weder die rechtliche Definition, noch logisches Laien-Denken legen dies nahe."

Um zu suggerieren, dass das Partygelände als (gefaktes) Veranstaltungsgelände 250.000 Menschen beherbergen könne? Um zu verschleiern, dass es in Wahrheit die Hälfte bzw. weniger sein werden, da der Rest gequetscht, vor und in den Tunneln, vor und auf der Rampe ausharren muessen? Um eben zu verdunkeln, was das Veranstaltungsgelände per definitionem in Wirklichkeit ist. Um weiterhin per "Planungsluecke" (wie Hr. Wittsiepe erklärt) zu unterschlagen, wie es um diese Zugangswege bzgl. Fluchtwege tatsächlich bestellt ist. Keine Menschen - keine Fluchtwege - da Rettungswege auf dem vorgetäuschten V.gelände = Partygelände? Weil man suggerieren wollte, dass 250.000 Menschen auf dem V.- = P.gelände sind = Zugangswege frei + Bespaßung der Wartenden vor den Eingangsschleusen bis Feiernde ueber Westrampe hinausgehen und ein in etwa gleicher "Schwung" folglich hinein geht? Bzw. weil man auf die Erklärungen/Rechtfertigungen von vorneherein verzichtete, da kollektiv so vereinbart?

"Bei korrekter Vorgehensweise wäre die Veranstaltung nicht genehmigungsfähig gewesen."

Deshalb unkorrekt vorgegangen? Um sich so die erforderliche(n) Genehmigung(en) zu erschleichen? Durch gesteuerte Urlaubsabwesenheit des OB von einem kleinen Bauernopfer im Ordnungsamt? (der endlich mal gerne erzählen darf)

"Wurde am Genehmigungsverfahren bzw. der Antragstellung gezielt gedreht, um die Genehmigungen zu erwirken, so wäre dies mit ausschlaggebend für die Todesfälle, denn zu denen kam es u.a., weil der Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung entsprach."

So sehe ich das, da ich aufgrund massiger Indizien (Stauforscher nicht zu vergessen) von einer Zentralsteuerungshypothese ausgehe, möglich gemacht auch durch Ruhr.2010 und Ex-Ministerpräsident, Ex-Kulturstaatssekretär und Ex-Innenminister und Ex-STELLV.-Polizeipräsident, da nur möglich OHNE Ex-Polizeipräsident.


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Felix Licht schrieb:

#146 Die Leserin

 "Wie - um Himmels willen - kann man denn bloß darauf gekommen sein, hier zwei verschiedene Definitionen ein und desselben Veranstaltungsgeländes vorzunehmen? Weder die rechtliche Definition, noch logisches Laien-Denken legen dies nahe."

 

 

Hallo Herr Licht,

es handelte sich dabei lediglich um eine rhetorische Frage in meinem Text.

Es bringt uns absolut nicht weiter, darüber wilde Spekulationen aufzustellen.

Die Aufspaltung des Geländes, das laut Versammlungsstättenverordnung klar im Ganzen den Regelungen dieser Verordnung unterlag, mit den daraus folgenden, schwerwiegenden Konsequenzen sollte sich die Staatsanwaltschaft bzw. die ermittelnde Polizei näher ansehen.

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Angenommen ich habe Recht (= es entspricht der Realität), wuerde das erklären, warum sich unerlaubte Dinge zwischen Tunnelausgängen und Rampenkopf befanden, als da wären Polizeiwagen, Zäune, Container, Bauzaun auf Boden. Wenn nämlich die offizielle Version es vorsah, dass sich vor/in/nach den Tunneln und vor/auf/nach der Rampe sich Menschen aufhalten.

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Entschuldigung, es muss heißen, wenn sich KEINE Personen dort aufhalten werden. Entweder den Machern war von Anfang an die wahre Definion "V.gelände" bewusst oder eben nicht und erst u.U. klar am 24.7. Die zentrale Frage lautet: war es das Bestreben der Macher, jene, die noch nicht auf dem P.gelände waren diese auf das P.gelände kommen zu lassen? Damikt untrennbar verbunden: War es Absicht, dass die Floats es den Wartenden verunmöglichen sollten auf das P.geländ zu kommen oder nicht.

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#148 Julius

Ausgehend von meiner Hypothese; angenommen die Macher erkannten ihre Bedroullie = mehr nicht auf das P.gelände lassen, da sonst durch die Nachrueckenden mehr als 250.000 personen auf dem V.gelände. Was hätten sie tun können? 1. Möglichkeit: Veranstaltung beenden = ging nicht (auch wollte/konnte man das u.U. Lopavent nicht klar machen), 2. die Personen, die auf dem P.gelände sind wegschicken, damit die anderen drauf kommen = ging nicht, 3. die, die auf das P.gelände wollten = die, die bereits auf dem V.gelände waren zurueck pfeifen ? ging nicht, 4. diese Situation ueber Stunden aufrecht erhalten = hatte man einige Zeit versucht, hätte man nicht bis 1 Uhr durchhalten können, ging also nicht, 5. etwas passieren lassen, damit diese Situation aufgelöst wird = ging! Wie? Ausgelöst durch den Polizeibully, den man Alibi halber hoch fahren lässt. Der eine extreme physiche Schockwelle auslöst. Der eine extreme psychologische Panik entstehen lässt, die sich uberträgt, verbreitet, Kollapse auslöst, Stuerze verursacht. Und genau in dieser Situation "stuerzen" Personen auf Menschen, die in Panik sind, klettern Personen ueber Menschen, die in Panik sind. Und die jetzt nur noch folgendes tun können: fluechten. Eine gesteuerte Eskalation, da die Macher in einer von ihnen empfunden Notlage keine alternative Lösung sahen?

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#150 Lothar Evers

Allerdings bedurfte es lt. Zeugenaussagen gar keines relevanten Rettungseinsatzes. Es waren zwar Sanitäter an Bord, aber diese verblieben nicht etwa vor Ort, sondern fuhren wieder mit zurueck. Nachdem sie angeblich zwei Leute einluden, nicht aber etwa Schwerverletzte mit Bahre oder so. Es handelte sich wohl um zwei Personen aus dem Tunnel, nicht etwa Verkeilte unter dem Plakat. Was fehlte ihnen, waren sie ohnmächtig, oder ging es ihnen einfach nicht gut? Rechtfertigt das etwa das Hineinfahren? Warum um alles in der Welt, verblieben die Sanis nicht vor Ort, wenn sie es schon geschafft hatten dort hin zu gelangen?

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#152 Lothar Evers

"Den eigentlichen Rettungseinsatz wird ja (wahrscheinlich) die Feuerwehr koordiniert haben..."

Vorausgesetzt das war so, dann könnte man doch daraus den Schluss ziehen, dass Wolfgang Rabe (auch hierzu) die Anweisung gab. Oder?

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Sehr geehrter Herr Licht,

die strafrechtliche Problematik wird hauptsächlich darin bestehen, für die Fahrlässigkeiten, die bei der LoPa begangen wurden, individuell Verantwortliche zu finden und die Ursachen- und Zurechnungsketten zu diesen Verdächtigen so klar zu ermitteln, dass auch eine Anklageerhebung wegen Fahrl. Tötung und Fahrl. Körperverletzung  in Betracht kommt. Ob dies gelingt, steht noch in den Sternen.

Es bringt wenig bis gar nichts, sich in die andere Richtung aufzumachen, und zu versuchen, die Fahrlässigkeiten damit zu erklären, dass sie geplant und beabsichtigt waren. Sie bieten hier (#162) ein Beispiel dafür, wie man von richtigen Feststellungen ausgehend - die Ausweglosigkeit, die sich ergab, als diese fehlerhaft geplante und genehmigte Love Parade aus dem Ruder lief - zu falschen Schlussfolgerungen kommt (da hat dann jemand absichtlich noch mehr Chaos angerichtet - "gesteuerte Eskalation").  Sie geben damit denjenigen, die tatsächlich verantwortlich sind, eine bequeme Ausrede: da hat jemand mit Absicht gehandelt, dann sind wir, die wir lediglich fahrlässig gehandelt haben, aus dem Schneider. Wenn ich Ihre Argumentationsweise anwendete, würde ich hinter Ihrem Beharren auf dieser Theorie die Absicht vermuten, die wirklichen Verantwortlichen zu entlasten. Ich vermute allerdings, Ihnen sind einfach die Tatsachen nicht dramatisch genug.

Schade, dass ich hier nun hauptsächlich damit befasst bin, solche abstrusen Ideen zu moderieren.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Prof. Mueller,

Sie haben mich missverstanden. #162 will einen Deutungsversuch wagen bzgl. Bully und allem weiteren, zentral gesteuert von denen, die damit zentral beauftragt waren, die damit zentral beuaftragt haben. Keineswegs eine von vorneherein zentral gesteuerte Eskalation, sondern die vielleicht einzig gesehende lösende Möglichkeit der Situation Herr zu werden. Argumente, die m.E. nach dafuer sprechen sind besagte "Dinge" vor und auf der Rampe, fehlende Rettungs- und Fluchtwege, ein Container ohne Fenster, um die darin sitzenden Big Brothers unsichtbar sein zu lassen, der liegende Bauzaun bzw. die nicht beseitigten Hindernisse und Schäden, die Polizeiwagen, die Zäune, fehlende ELAs, fehlende Polizisten, Sanitäter und Ordner, vielleicht auch die geschlossene westl. Nebenrampe. In #162 gehe ich nicht davon aus, dass Terroristen geplant gesprungen und geklettert sind. Ein weiteres m.E. nach starkes Argument ist eben der dubiose Bulli-Einsatz inkl. Sanitätern, die weder einen Notfall behandelten, noch vor Ort blieben. Ich versuchte zu erklären, dass einzig und allein durch noch mehr Chaos anrichten diese Situation deeskaliert werden sollte, selbstverständlich ohne geplante Todesopfer. Die wirklich Verantworten will ich nicht ENT-, sondern durch Aufzeigen möglicher Indizien BElasten. Die Tatsachen sind mehr als dramatisch. Vielleicht sind meine Ideen nicht abstrus, sondern sinnvoll. Ich hoffe, Sie haben mich nun besser, oder zumindest anders verstanden. Danke.

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#155 Fragende

Ja, die Stadt Duisburg hat gezeigt wie leicht Gesetze außer Kraft gesetzt werden können. Was bestimmt keine neue Erscheinung ist, aber durch diese Katastrophe brutal deutlich gemacht. Im besten Falle fuer all jene, die Gesetze erfinden, erlassen und ueberwachen (sollten) - eine Aufforderung zur Läuterung! Die Stadt Duisburg hat grausam gezeigt, dass Gesetze offensichtlich nur zum Schein existieren, um den Menschen in Staat, Land, Kommune und im Ausland zu suggerieren, sie seien in diesem Staat, egal in welcher Kommune sie sich befinden, in Sicherheit wähnen können? Diese Voraussetzung, das hat die Stadt Duisburg aufs Eiskälteste gezeigt, existiert nicht. Es fehlen Kontrollen, es fehlen Gesetze, es fehlt Fuersorge, es fehlen Werte. Es fehlt des Menschen Wert, die Menschenwertigkeit!

#156 Fragende

Existiert vielleicht ein Trend Richtung bröckelnde Gesetze zum Schutz der Menschen eines Staates nebst dessen ausländischer Gäste, weil man mehr und mehr vergisst (oder längst vergessen hat), dass Buerger Menschen sind? Zeigt die Katastrophe von Duisburg die schwer Einsturz gefährdete Republik? Tut uns das EU-Denken vielleicht doch nicht gut? Gerät die und der Einzelne immer mehr aus dem Fokus? Das Recht auf Schutz und Fuersorge einer und eines Jeden? Ist dem Individuum, dem Buerger, dem Menschen die Forderung ihres und seines Rechtes aus dem Fokus geraten? Fehlt es in Europa an Humanität? Ist es also auch in Europa gut möglich unter dem Schutzmäntelchen Terrorismusgefahr, die ueber 20 Jahre weltweit nie wirklich existierte und erst seit dessen Heraufbeschwörung mehr und mehr existiert, Zäune aufzustellen, die zu gefährlichen Fallen, auch zu Todesfallen werden?

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Im Übrigen möchte ich meine Texte nicht in Form von Zitaten in Ihren wilden Spekulationen und abenteuerlichen Rückschlüssen wiederfinden.

Ich bitte Sie also, Zitate dieser Art fortan zu unterlassen.

 

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Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

drei Monate nach der Loveparade erscheinen eine Reihe von Artikeln in der Presse, in denen verkündet wird, Polizei und Staatsanwaltschaft seien noch weit davon entfernt, über einen Abschluss der Ermittlungen nachdenken zu können, z.B. dieser hier:

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Loveparade-Ermittlungen-noch-nicht-beendet-id3860724.html

Um verständlich zu machen, warum über 80 Polizeibeamte und vier Staatsanwälte kein Ende ihrer Arbeit absehen können, werden diverse große Zahlen aufgeführt, z.B. Zitat:

> Die Zahl der Aktenordner, die bei der Staatsanwaltschaft in Neudorf an der Koloniestraße wie auch bei den Ermittlern der zuständigen Kölner Kriminalpolizei aufgetürmt sind, würden – nebeneinander gestellt – drei große Büroräume ausfüllen. Und würde man noch all jene Akten und Schriftstücke und jene Unmengen an Fotos, E-Mails, SMS hinzufügen, die auf 50 Terrabyte großen Festplatten gesichert sind, nicht zu reden von den 1000 Stunden Video-Aufzeichnungen, dann könnte man eine komplette Büro-Etage mit mutmaßlichen Beweismitteln zustellen.

Dies erklärt, warum auch drei Monate nach dem tödlichen Desaster auf der Duisburger Loveparade die ermittelnde Staatsanwaltschaft kaum etwas zum aktuellen Stand und schon rein gar nichts zu einem Abschluss der Ermittlungen und somit zu einer Anklage bei Gericht sagen möchte. „Wir stecken mitten drin“, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Haferkamp.

Immerhin: Zwei Zahlen und ein paar dürre Details gibt der Sprecher der Ermittlungsbehörde preis. Es seien bis heute weit über 700 Vernehmungen durchgeführt worden – geschädigte Personen, Polizeibeamte, Sicherheits- und Rettungskräfte, Mitarbeiter der Stadt Duisburg wie auch des Loveparade-Veranstalters. Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen dies zu Tage gefördert habe? Haferkamp: „Bitte haben Sie Verständnis, dass nähere Angaben dazu nicht möglich sind.“ <

 

Das ist natürlich eine Menge an Material. Andererseits dürfte es auch sehr viel Material geben, welches für die Todesfälle und Verletztungen gar nicht relevant ist.

Auch sagt die Menge sehr wenig über die Arbeit der Ermittler aus. Ginge es "nur" darum, das Material zu sichten und die Befragungen durchzuführen, so dürften die mehr als 43.000 Arbeitsstunden, die das Team jetzt schon in den Fall gesteckt hat, ausreichen.

 

Was wird da genau ermittelt?

Nehmen wir an, es lagen fünf Personen übereinander und der ganz unten Liegende starb. Wird dann ermittelt, wer genau oben drauf lag und inwiefern diese Leute eine Schuld trifft, warum sie übereinander lagen und wer genau wen in einer Massenturbulenz angerempelt hat, wer wen wohin weiterschob und wer genau sich in der Nähe eines am Boden Liegenden befand und ob er auf ihn getreten sein könnte?

 

 

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Sehr geehrte Leserin,

Ihre Vermutung ist etwas übertrieben, aber dass in einer so komplexen Angelegenheit sehr viel zu ermitteln ist, müsste jedem klar sein, der sich mit der Thematik befasst. Nur ein kleines Beispiel: Hat man eruiert, dass der Bauzaun auf dem Gulli eine Rolle spielen könnte, muss man zunächst Menschen finden, die dies bestätigen, d.h. man braucht wirkliche Augenzeugen mit Adresse, die zB aussagen: ja, dort bin ich gestolpert und bin in Gefahr geraten und neben mir ist auch einer gefallen, und der ist später erdrückt worden etc. Die im Internet zu findenden Bilder und Filme geben zwar Hinweise, aber sie sind noch nicht ausreichend als Beweismittel. Nächster Schritt wäre es zu ermitteln, wer diesen Bauzaun dorthin platziert hat bzw. wer verantwortlich dafür war, ihn wegzuräumen und dies unterlassen hat. Möglicherweise kommen dutzende Personen dafür in Betracht. Derjenige wird sich aber nicht selbst melden und es wird ihn auch nicht unbedingt ein Kollege verpfeifen (denn der hätte es ja selbst richten können und hat sich daher womöglich selbst strafbar gemacht). Man braucht also Einsatzpläne etc. und muss sich langsam an den/die möglichen Verdächtigen heranarbeiten, indem man alle möglichen Leute vernimmt, die bei lopavent (oder dem Betreiber des Geländes) auf dem Gelände gearbeitet haben, etc. pp. Möglicherweise findet man denjenigen überhaupt nicht, der dafür verantwortlich war, weil sich auch hier zwei oder fünf Personen gegenseitig beschuldigen.

Solche Probleme wird es bei jedem der Details geben, etwa auch, wenn man versucht, diejenigen zu ermitteln, die als Plakat- oder Überkletterer auf den Filmen zu sehen sind. Schließlich tragen sie nicht ihren Personalausweis auf der Brust.

Der von Ihnen verlinkte Bericht des Westen unterliegt insofern einem Irrtum, als er davon ausgeht, es könnte ein Strafverfahren gegen "Lopavent", die "Stadt Duisburg" oder "die Polizei" geben. Das ist nicht der Fall. Ein Ermittlungsverfahren kann gegen unbekannt geführt werden oder gegen bestimmte namentlich bezeichnete Personen, nicht aber gegen Firmen oder Institutionen.

Ich halte die Dauer der Ermittlungen in diesem Fall bisher nicht für besonders lang. Gründlichkeit braucht Zeit. Es ist zudem richtig, dass die Staatsanwaltschaft sich mit Auskünften bedeckt hält. Es geht nicht darum, das Publikum zu unterhalten, sondern darum, ernsthaft zu ermitteln.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

vielen Dank für die anschaulichen Beispiele.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich halte die Dauer der Ermittlungen in diesem Fall bisher nicht für besonders lang. Gründlichkeit braucht Zeit. Es ist zudem richtig, dass die Staatsanwaltschaft sich mit Auskünften bedeckt hält. Es geht nicht darum, das Publikum zu unterhalten, sondern darum, ernsthaft zu ermitteln.

 

Als Gesamtermittlungszeit finde ich den bisherigen Zeitraum auch nicht besonders lang.

Was mich nur stutzig machte, ist die (vielleicht ja nicht korrekte?) Aussage in den Presseartikeln, dass weiterhin gegen unbekannt ermittelt wird.

Es müsste doch inzwischen auch konkrete Personen geben, auf die sich die Ermittlung hinsichtlich bestimmter Aspekte konzentriert.

Auch was die Aspekte betrifft, die wir hier im Thread besprechen (Planung, Analysen, Genehmigungen und Polizeisperren z.B.) müssten doch bereits einzelne Verantwortliche in den Focus der Untersuchung geraten sein.

Oder gehört dies zu den Ermittlungsdetails, welche die Staatsanwaltschaft nicht preisgibt (was ich verstehen könnte, da die mediale Resonanz hinsichtlich jeder personenbezogenen Einzelheit natürlich enorm wäre)?

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#1 Leserin

Na klar.

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wie verkehrt ist meine Überlegung,wenn ich denke:

die Hinterbliebenden werden einen Strafantrag gestellt haben,ebenso wie die Verletzten. ( Vielleicht nicht alle Betroffene )

Wird in diesem Fall vorrangig wegen Todesfolge gegen Unbekannt ermittel oder auch im öffentlichem Interesse weitreichender strafverfolgt.?

Ich dachte z.B. daran, dass jeder der irgendwie involviert war an der Love Parade: Stadt Duisburg,Veranstalter,Polizei Gutachter z.B. und in den Fokus geraten sind Schuld zu tragen,ebenso wegen Täuschung oder Gefährdung einen Strafantrag stellen könnten um die Schuldigen auszumachen. Wer doch glaubt keine Schuld zu haben,der würde die Ermittlungen doch beschleunigen können und gleichzeitig zur Klärung beitragen.

Ist nur ein Nachtgedanke und hoffentlich verständlich.

Ich lese interessiert mit, viele meiner Gedanken wurden ausführlich durch die Schreiber behandelt.

Falls mein Nachtgedanke keine Resonanz findet ist es nicht schlimm;-)

Lieber Gruß an Alle

Mutter

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Streifenbulli

M.M. nach stellt dieser Einsatz ein zentrales Problem dar. Nach Ueberpruefung verhielt es sich in der Tat so, dass es keinen triftigen Grund fuer dessen Auffahrt gab. Es wurden zwei Personen an Bord genommen, die auf beiden Beinen standen und nicht verletzt waren. Wer waren diese Beiden, Zivilpolizisten? Rein logisch geht man natuerlich davon aus, dass das Signalhorn in Betrieb genommen wurde, um sich Platz zu verschaffen. Dabei hatte man doch gar keine andere Wahl als einem einfahrenden Fahrzeug, der die Menge vor sich herschiebt, auszuweichen, da ist doch ein Stehenbleiben sowieso völlig unmöglich! Ist es nicht eigenartig, dass weder Schwerverletzte eingeladen wurden, noch die Sanitäter vor Ort blieben, da man doch denkt, der Bulli nimmt das Risiko des auf die Rampe fahrens in Kauf, um Sanitätern lebensrettende Maßnahmen zu ermöglichen?!

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Dr.Mueller schrieb:
Auf Ihre Frage lässt sich nicht antworten, da in ihr ein grundsätzliches Missverständnis steckt, nämlich dass eine faktische Schädigung auch ein Verfassungsrechtsverstoß sei.<....> Das GG äußert sich nicht speziell zur Genehmigungsfähigkeit solcher Veranstaltungen. Dass Großveranstaltungen (auch mit Umzäunung) prinzipiell erlaubt sind, zeigt sich jedes Wochenende bei den Bundesligaspielen.

Verzeihen sie Herr Dr. Mueller, aber das war auch nicht meine Fragestellung. Dass das GG sich nicht "zur Genehmigungsfähigkeit solcher Veranstaltungen äußert",  ist mir selber klar. Täte es dies, bräuchte ich Sie doch gar nicht fragen. Aber gerade weil das GG dies nicht tut, habe ich gefragt, wie der Staat damit umgeht, wie hütet er das GG, wenn mit derartigen Genehmigungen dagegen verstoßen wird? Wenn die Gesetzesvorschriften, die der Staat als Leitplanken zum Schutz des GG erlässt, zurechtgebogen werden und auf diesem Wege gegen das GG verstoßen?

Wessen Aufgabe ist es, darüber zu befinden?

Ich fände es schlimm, wenn die Staatsanwaltschaft z.B. in diesem ganzen Kontext Individuen wegen fahrlässiger Tötung verurteilen würde, deren scheinbares Verschulden durch die größere verfassungswidrige Planung nahezu zwangsläufig so ausfallen musste. Nehmen wir den Gulli. Wenn ein Zuständiger vor Ort, der von Berufs wegen von Massenverhalten keine Ahnung haben muss, wegen des, durch die verquere Planung zuletzt hohen Zeitdrucks, diesen nicht mehr ordnungsgemäß reparieren ließ (inzwischen ist da übrigens ein neuer intakter Gullideckel) dann wäre es doch wahrlich ungerecht, just ihn zur Verantwortung zu ziehen.

Sie schreiben auch, dass es gegen die Stadt oder das Land oder die Firma Lopavent, also gegen Firmen oder Institutionen keine Strafverfahren geben kann. Das ist ja gerade der Knackpunkt. Wer stellt fest, dass eventuell die ganze Planung von einer Gruppe verfassungswidrig angelegt war. Ich weiß, wohl Organisationen, die Verfassungswidriges planen, werden erst einmal vom Verfassungsschutz beobachtet. Aber das kann doch bei einem Tatbestand von 21 Toten so umständlich nicht angegangen werden. Das Planen gehört dann doch in den Ermittlungsprozess hinein.

Quote:
......man habe die Besucher bewusst gefährden oder bewusst menschenunwürdig behandeln wollen ("Forschungsfreiheit")...

Auch hierin fühle ich mich falsch verstanden. Im Detail darauf eingehen möchte und kann ich aber nicht mehr, denn in meinen Augen signalisieren sie Angst bei diesem Thema und dann macht es keinen Sinn, weiter darüber zu reden.  

Nur so viel:

Es war nicht die Rede von bewusst gefährden oder bewusst menschenunwürdig behandeln wollen, sondern von mittlerweile öffentlich vertretenen Vorstellungen, Menschenbildern in den Köpfen der Menschen, die verfassungswidriges Verhalten scheinbar erlauben, zumindest diese Vorstellung vermitteln, mit der Folge, dass diesen Menschen eben nicht mehr bewusst ist, dass sie verfassungswidrig handeln. Es müsste aber genau das bewusst gemacht werden. Dafür wird ja diskutiert.

Dass auf einer Loveparade Massenansammlungen entstehen, weiß jeder. Wenn dann Forscher ganz schnell wissen, dass man dabei prima forschen kann, ist nützlich und nicht verwerflich. Wenn sie aber in diesem Eifer - aus welchem Grund auch immer -  mit einer gewissen Blindheit Planer dazu animieren, die Massen der Menschen getrost durch einen ewig langen Tunnel zu schicken ohne Rettungswege zu berücksichtigen und mit dem sicheren Risiko eines Massenstaus, dann muss ihnen jemand spätestens danach sagen, das war verfassungswidrig. Und dann muss man ebenso der Frage nachgehen, was, welche Motivation genau zu dieser Verfassungswidrigkeit geführt hat.

Ich halte für möglich, dass ohne die Stolperfallen im Rampenbereich trotz des Massenandrangs keine Toten zu verzeichnen gewesen wären, denn an anderen Stellen mit eben solchem Massendruck gab es keine Toten, obwohl riskant, aber mit viel gegenseitiger Hilfe über Masten und Container geklettert wurde. Fakt ist aber dass ohne den Massenandrang auch die Stolperfallen nicht in diesem Ausmaß oder überhaupt nicht zur Wirkung gekommen wären. Folglich gehört die größere Planung, die diesen Massendruck ermöglicht hat wesentlich mit zur Strafverfolgung.  

Lothar Evers schrieb:
Bei allem Verständnis für sekundengenaues Betrachten des Weges verschiedener Retter mit und ohne Bullis zum Ort der Katastrophe. Die Ursache dafür, dass man in dieser Situation nichts mehr wirklich richtig machen kann liegt doch darin, dass es von den Vereinzelungsanlagen bis zum Rampenkopf nicht einen einzigen Rettungsweg gibt. 
Alle weiteren Pannnen dazwischen sind, wie Lothar Evers auch sehr richtig sieht, Folgeerscheinungen, die strafrechtlich m.E. nicht relevant sein können. Es wäre eine Verdrehung unseres Rechtswesens, wollte man die Schuld dieser Planung an sich nicht einbeziehen.

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@ Mutter (#173),

bei fahrlässiger Tötung ist kein Strafantrag erforderlich, dieses Delikt wird auch ohne Antrag verfolgt. Bei fahrlässiger Körperverletzung wird nur verfolgt, wenn ein Strafantrag vorliegt oder von der StA ein öff. Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird. Die Ermittlungen werden aber grds. nicht durch die Anzahl der Strafanträge beschleunigt oder in bestimmte Richtungen geführt.

Besten Gruß

 

Sehr geehrte Kommentatoren,

ich habe nunmehr einige Kommentare gelöscht, die der hier angestellten Diskussion über das Thema nicht mehr förderlich waren. Im Gegensatz zu vielen Blogs im Internet handelt es sich hier um einen Fachblog, der sich bewusst von einem bloßen Meinungsblog abhebt und eine sachliche Diskussion über juristische Fragen anregen will. Deshalb ist die Moderation etwas "schärfer" als anderswo. Auch persönliche Angriffe der Kommentatoren untereinander werden hier nicht akzeptiert. Ich bitte um Ihr Verständnis. Ihre sachlichen Kommentare sind weiterhin hier willkommen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

(edit: Korrektur)

Den von der Leserin geäußerten Eindruck könnte man tatsächlich bekommen, aber vermutlich sind das ganz normale Verschwörungstheoretiker mit zu viel Zeit. Durch die Anregung einer IP-Adressenüberprüfung fühlen die sich jetzt wahrscheinlich noch aufgewertet und bestätigt in dem, was sich durchaus zu einer handfesten Paranoia auswachsen könnte.

Ich hoffe die damit angesprochenen Personen steigern sich ein bisschen weniger rein und überlegen sich vielleicht ein bisschen besser, womit sie diesen Thread zuschütten. Wenn einem mehrere Personen unabhängig voneinander bescheinigen, dass man Humbug verzapft, sollte man die eigenen Gedankengänge vielleicht mal kritisch hinterfragen. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben!

Den konstruktiven WortmelderInnen und insbesondere natürlich Prof. Müller gilt mein aufrichtiger Dank für ihre Engelsgeduld.

On Topic:

Bzgl. der geäußerten Vermutungen zu "Ermittlungen gegen unbekannt" könnte ich mir vorstellen, dass das intern bei den Behörden ein bisschen anders aussieht. Vielleicht möchte man nicht durch Namensnennungen einen möglicherweise Unschuldigen übereilt den Medien zum Fraß vorwerfen oder hält sich aus ermittlungstaktischen Gründen bedeckt. Wäre das denkbar, Herr Prof. Müller? Oder würden sich die Behörden damit selbst in ihren Ermittlungsmöglichkeiten einschränken? Will sagen: Muss für gewisse polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Maßnahmen ein persönlicher Verdächtiger genannt werden?

 

Herzliche Grüße

Klenk

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#177 Prof. Mueller

Ich zitiere: "Bei fahrlässiger Körperverletzung wird nur verfolgt, wenn ein Strafantrag vorliegt. Die Ermittlungen werden aber grds. nicht durch die Anzahl der Strafanträge beschleunigt oder in bestimmte Richtungen geführt."

Dadurch wird aber doch deutlich, wie wichtig Strafanträge sind, da, falls ich Sie richtig verstehe, nur dann ermittelt wird, woraus doch zu folgern ist, dass zwar nicht die Anzahl, jedoch das Vorliegen einer solchen per se bedeutsam ist fuer zu erfolgende Ermittlungen.     Mit anderen Worten: ein Strafantrag gibt sowohl die Motivation als auch die Richtung einer oder mehrerer Ermittlungen vor. Korrekt?

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Sehr geehrter Herr Licht,

offenbar habe ich mich unklar ausgedrückt. Soweit ich weiß, gab es auf dem unteren Drittel der Rampe  in der Umgebung der Treppe ca. zwischen 16.50 und 17.05 Uhr die 21 Todesfälle und wahrscheinlich auch eine hohe Zahl von Verletzungen. Da man insoweit von übereinstimmenden Ursachenketten ausgehen kann, dürften die Ermittlungen hier schon ausreichend in Gang gesetzt sein - weitere Strafanträge können hier wohl nichts mehr bewirken. Gab es aber an ganz anderen Stellen oder Uhrzeiten fremdverursachte Verletzungen, dann müssen die Verletzten (§ 77 StGB) entscheiden, ob sie dazu weitere Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung in Gang setzen wollen, indem sie Strafanträge stellen. Das ist aber für unsere Diskussion hier wohl ziemlich unerheblich, denn mit solchen Verletzungen an anderen Orten der LoPa haben wir uns nicht befasst. Sie dürften auch auf jeder Großveranstaltung vorkommen.

Sehr geehrte/r klenk (#178),

was die Informationen der Staatsanwaltschaft in Ermittlungsverfahren angeht, habe ich mich an verschiedenen Stellen so geäußert, dass ich diese grundsätzlich für verfehlt halte (zuletzt hier). Ich denke es ist  richtig, dass sich die StA zurückhält. Zudem würde die Staatsanwaltschaft den Ermittlungserfolg riskieren, wenn sie immer die gerade aktuell Verdächtigten nennen würde.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

#180

Sehr geehrter Herr Prof. Mueller,

gilt das auch fuer Kollabierte aufgrund von Sauerstoffmangel und uebermäßiger Enge in den Tunneln?

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Ab welchem Moment

 

wurde selbstbestimmtes Bewegen unmöglich ?

 

und wo

 

wird-hatt "Gott" eingegriffen ?

;-(.-7777

 

mffffgggg

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Zitat:

> Duisburg (RP) 100 Tage nach der Duisburger Loveparade-Katastrophe leiden immer noch viele Betroffene unter den Erlebnissen. Mit Spannung wird an diesem Wochenende ein Bericht der Essener Polizei erwartet. In dem Papier soll die Rolle der Einsatzbeamten bei dem Unglück bewertet werden.

[...]

Wer ist verantwortlich für das Unglück? Noch immer ist die Frage ungeklärt. Veranstalter, die Stadt Duisburg und die Polizei schoben sich den Schwarzen Peter gegenseitig zu. Bis morgen will die Polizei Essen einen Abschlussbericht vorlegen. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte die Behörde beauftragt, den Einsatz aus polizeilicher Sicht zu bewerten. <

Quelle:

http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/nachrichten/Loveparade-100-Tage-danach_aid_924697.html

 

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Seltsam, dass man darüber nichts findet.

Nun gingen wir ja ursprünglich davon aus, dass es sich dabei nur um ein Papier zur internen Verwendung der Polizei handelt, wie die Polizei es nach jedem Großeinsatz für die Entwicklung zukünftiger Strategien erstellt.

Warum aber gab man dann den Abgabetermin der Presse bekannt?

Außerdem werden interne Papiere doch üblicherweise nicht vom Innenminister in Auftrag gegeben und diesem dann vorgelegt, oder?

Herr Evers, wissen Sie darüber etwas?

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Vielen Dank, Herr Licht.

Na, dann können wir ja auf Donnerstag gespannt sein.

 

War eigentlich von Anfang an die Rede davon, dass die Arbeit der Polizei Essen vom Innenministerium "in Auftrag gegeben wurde"? Ich habe es gar nicht in Erinnerung, dass dies in den ersten Veröffentlichungen gestanden hätte, in denen bekannt gegeben wurde, dass die Aufklärungsarbeit zur Loveparade aufgeteilt wurde in

a) Polizei Essen klärt Arbeit der Duisburger Polizei und

b) Polizei Köln.

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller und andere, die sich mit der Aufklärung solcher Fälle und Polizeiarbeit auskennen:

Ist es ein normaler Vorgang, dass in einem solchen Fall die Untersuchung der Arbeit der Polizei vor Ort vom Innenministerium an die Polizei einer anderen Stadt in Auftrag gegeben wird, um die Ergebnisse der polizeilichen Arbeit dann von Seiten des Innenministeriums bekannt zu geben?

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Die Leserin schrieb:

War eigentlich von Anfang an die Rede davon, dass die Arbeit der Polizei Essen vom Innenministerium "in Auftrag gegeben wurde"? Ich habe es gar nicht in Erinnerung, dass dies in den ersten Veröffentlichungen gestanden hätte, in denen bekannt gegeben wurde, dass die Aufklärungsarbeit zur Loveparade aufgeteilt wurde in

a) Polizei Essen klärt Arbeit der Duisburger Polizei und
b) Polizei Köln.

Sehr geehrter Herr Prof. Müller und andere, die sich mit der Aufklärung solcher Fälle und Polizeiarbeit auskennen:Ist es ein normaler Vorgang, dass in einem solchen Fall die Untersuchung der Arbeit der Polizei vor Ort vom Innenministerium an die Polizei einer anderen Stadt in Auftrag gegeben wird, um die Ergebnisse der polizeilichen Arbeit dann von Seiten des Innenministeriums bekannt zu geben?

Innenminister Jäger auf seiner ersten PK am 28. Juli 2010:
"Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt die Polizei in Köln, die Nachbereitung des Einsatzes erfolgt durch das Polizeipräsidium Essen. Diese Entscheidung habe ich vorsorglich getroffen, um jeden Zweifel an der Neutralität auszuschliessen."

Normalerweise macht die Nachbereitung der gleich Stab, der auch die Planung verantwortet hat.
Das hat Jäger hier begründet anders geregelt. Dass die Ergebnisse der politisch Verantwortliche prüft, sich zu eigen macht und vorträgt ist nicht ungewöhnlich.

Spielte z.B. beim Angriff auf den Tanklaster in KUnduz eine Rolle und führte schliesslich zum Rücktritt von Verteidigungsminister Jung.

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Ich habe auch zum ersten Mal davon gehört/gelesen, scheint eine spntane Idee gewesen zu sein. Verdammt nah, Essen.

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@Felix Licht (#181):

wer im Tunnel aufgrund Sauerstoffmangels kollabiert ist, kann dies bei der Polizei anzeigen und Strafantrag wegen Körpervereltzung stellen, ich sehe da kein Hindernis. Bisher habe ich von diesen Fällen nichts gelesen, möglicherweise weil die wesentlich schlimmeren Folgen auf der Rampe  im Vordergrund der Berichterstattung (wie auch hier) standen und stehen. Eine solche Konzentration erscheint mir auch sinnvoll. Ereignisse, die zur Aufklärung des Geschehens auf der Rampe beitragen, sollten natürlich der Polizei berichtet werden - ganz unabhängig von Strafanzeige und Strafantrag. Bitte aber keine Vermutungen und Hörensagen-Geschichten.

Besten Gruß

@Leserin (#186),

"Ist es ein normaler Vorgang, dass in einem solchen Fall die Untersuchung der Arbeit der Polizei vor Ort vom Innenministerium an die Polizei einer anderen Stadt in Auftrag gegeben wird, um die Ergebnisse der polizeilichen Arbeit dann von Seiten des Innenministeriums bekannt zu geben?"

das Innenministerium ist die Spitze der Polizei, d.h. nicht die Polizeidienststellen selbst bestimmen, welche Polizeistelle solche Kontrollarbeiten übernimmt, sondern das Ministerium - diese außergewöhnliche Angelegenheit wird sicherlich von niemandem als "normaler Vorgang" betrachtet, so dass Spekulationen darüber kaum weiterhelfen. Bislang jedenfalls war das Ministerium bestrebt "seine" Polizei zu entlasten.  Ob dies jetzt auch der Fall ist, bleibt abzuwarten.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Zwei Neuigkeiten:

 1) Der Veranstalter der Loveparade, die Firma Lopavent, wird im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags keine Fragen mehr beantworten.

2) Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte gestern, die Staatsanwaltschaft Duisburg prüfe, ob der Prüfbericht der Polizei Essen über das polizeiliche Einsatzkonzept bei der Loveparade freigegeben werde. Sollte er Fakten enthalten, die Zeugen beeinflussen könnten, müsse die Veröffentlichung möglicherweise in Teilen gestoppt werden.

Quelle:

http://nachrichten.rp-online.de/regional/loveparade-veranstalter-schweigt-1.105250

 

 

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Die Leserin schrieb:

Zwei Neuigkeiten:
1) Der Veranstalter der Loveparade, die Firma Lopavent, wird im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags keine Fragen mehr beantworten.2) Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte gestern, die Staatsanwaltschaft Duisburg prüfe, ob der Prüfbericht der Polizei Essen über das polizeiliche Einsatzkonzept bei der Loveparade freigegeben werde. Sollte er Fakten enthalten, die Zeugen beeinflussen könnten, müsse die Veröffentlichung möglicherweise in Teilen gestoppt werden.

Quelle:

http://nachrichten.rp-online.de/regional/loveparade-veranstalter-schweigt-1.105250

Wirklich neu ist diese Haltung von Lopavent nicht.
Rechtsanwalt Härting, der ja von Schaller vorgeschickt wurde,  hatte das schon zur letzten Sitzung des Innenausschusses des Landtages NW am 7. Oktober schriftlich mitgeteilt.

Wortprotokoll der Sitzung:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-39.pdf

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Diesen Sonntag, 07.11., 20:15 - 23:15 Uhr wird eine umfangreiche TV-Dokumentation über die Loveparade auf RTL2 ausgestrahlt.

 

Darin kommt auch unser Loveparade2010Doku-Blog ( http://loveparade2010doku.wordpress.com ) vor sowie unser Multiperspektiven-Video  ( http://bit.ly/cm1Y4d ). Auch Manfred (aka "pizzamanne" http://bit.ly/bE5EXV ) ist dabei und auch Prof. Müller vom Beck Blog

 

Infos und Trailer zur Sendung:

http://loveparade2010doku.wordpress.com/2010/11/04/tv-dokumentation-am-7...

 

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Danke für Ihren Hinweis, mit dem Sie mir nur knapp zuvor gekommen sind. Ich bin gespannt, wie dieser Sender, der sonst ja nicht den besten Ruf hat, diese dreistündige Doku umsetzt.

Tja, also erfahren wir dann doch nichts über die Ergebnisse der Essener Polizei. Gar nichts.

http://www.wdr.de/themen/panorama/loveparade_2010/aktuell/101104.jhtml

 

Wie ist die Meinung der hier im Thread Aktiven?

Kann ein Untersuchungsausschuss zusätzliche Erkenntnisse erbringen?

Ich persönlich neige dazu, einen solchen zu befürworten.

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Die Leserin schrieb:
Tja, also erfahren wir dann doch nichts über die Ergebnisse der Essener Polizei. Gar nichts.

htttp://www.wdr.de/themen/panorama/loveparade_2010/aktuell/101104.jhtml
Wie ist die Meinung der hier im Thread Aktiven?
Kann ein Untersuchungsausschuss zusätzliche Erkenntnisse erbringen?
Ich persönlich neige dazu, einen solchen zu befürworten.

Die Frage ist: wann?
Im Moment wären CDU, FDP und Linke, also die Oppositionsparteien in Düsseldorf ja dazu in der Lage einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, sehen aber davon ab.

Ein Untersuchungsauschuss des Landtags wird eine wichtige Rolle haben, allerdings nach den staatsanwaltschaftlichen Eremittlungen. Im Moment scheint die Staatsanwaltschaft -sofern Sie Einfluss ausüben kann- sehr restriktiv zu sein.
Und:
ich kann das verstehen.

Nehmen wir an ein Zeuge der Ereignisse soll eine authentische Aussage zum Geschehen leisten, schaut aber zuvor die mediale Inszenierung auf RTL 2 am kommenden Wochenende. Es ist doch fast unmöglich von den dort offensichtlich geplanten Doppelprojektionen, und Hubschrauberflügen nicht weitere "Fakten" in die eigene Aussage einfliessen zu lassen.

Gleichzeitig wird die Staatsanwaltschaft nur einen winzigen Teil der Verantwortung, nämlich den strafrechtlich relevanten aufdecken können. Gerade zur politischen Verantwortung bleibt jenseits des Strafrechtes genug aufzudecken und zu würdigen. Das sollte der Landtag sich nicht nehmen lassen, aber erst dann wenn er mit vollständigen Materialien und Aussagen arbeiten kann.

Es gibt in der Sitzung des Innenausschusses eine klare Aussage dazu des innenpolitischen Sprechers der SPD Fraktion Thomas Stotko, and die man sich (und ggf ihn) zu gegebener Zeit erinnern muss:
"Wenn am Ende der ermiitlungen irgendein Ergebnis da ist und wir alle der Meinung sind, dass die Antworten, die die Staatsanwltschaft und das Justizministerium gefunden haben, für die Betroffenen in diesem Land nicht aus reichend sind,dann lassen Sie uns gemeinsam in diesem Parlament die Sache aufklären. Ich habe damit keine Schwierigkeiten. Aber tun sie nicht so, als könnten wir heute Antworten geben und würden damit nicht den Untersuchungserfolg gefährden."

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Hallo loveparade2010doku,

danke für den Hinweis.

Ich selbst bin schon verschiedentlich auf Ankündigungen zu der Sendung gestoßen, war jedoch noch nicht über die hier genannten Mitwirkenden bzw. Bezüge informiert.

 

Könntet Ihr hier einen Link einsetzen, sobald die Sendung irgendwo im Internet abrufbar ist?

Vielen Dank!

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