Love Parade-Unglück - zwei Monate nach den tragischen Ereignissen - im Internet weitgehend aufgeklärt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.09.2010

Die im Titel dieses Beitrags aufgestellte Behauptung ist bewusst plakativ gewählt und mag auch anmaßend klingen. Ich denke aber, man kann sie in der Tendenz belegen.

Die von den verschiedenen beteiligten "Akteuren" unmittelbar nach den Ereignissen angekündigten Aufklärungsbemühungen zielten von Anfang an v.a. dahin, die Veranwortung auf jeweils die anderen Verantwortlichen abzuwälzen und die eigene Verantwortung zu leugnen oder in Frage zu stellen. Dieses Gebaren ist es, dass die verletzten Opfer und Angehörigen massiv befremdet und empört hat.

Dabei dürfte, wie ein lesenswerter Beitrag zu den rechtlichen Fehlern bei der Genehmigung der loveparade auf docunews richtig ausführt, bei einer gesetzmäßig durchgeführten Planung und Genehmigung einer solchen Veranstaltung die Verantwortlichkeit niemals unklar sein.

Recherchen im Internet (nur einige Beispiele: loveparade2010doku, lothar evers, Dr. Wittsiepe, bluemoonsun) haben schon zu Ergebnissen geführt, die weit detaillierter sind als in anderen Medien bekannt wurde. Die Gründe dafür sind nicht, dass das Internet im Allgemeinen besser geeignet wäre als andere Medien, aktuelle Ereignisse aufzuklären und zu bewerten. Internetforen und blogs haben vielmehr spezifische Schwächen, die einer objektiven Tatsachenermittlung regelmäßig eher abträglich sind: Fehlen einer Organisation, Anonymität der Beiträge, Sammelbecken von abstrusen Verschwörungstheoretikern, Auseinanderfallen von Engagement und Fähigkeiten bei den einzelnen Personen. Zudem zerfasert eine solche Internetrecherche tendenziell häufig zwischen verschiedenen teilweise ideologisch zerstrittenen Plattformen. All das lässt sich auch diesmal finden, aber bei den Recherchen zur Love Parade sind besondere Bedingungen zusammengekommen, die es ermöglichten, wesentlich weiter zu kommen als sonst. Weitere Links zu den wichtigsten dieser Recherchen finden Sie in meinem früheren Beitrag.

1. Die Betroffenen (womit ich hier alle Besucher und Interessierte meine, die potentiell in die Situation hätten kommen können) entstammen ganz überwiegend der Generation, die mit Internetforen, Twitter, Blogs, Videodatenbanken wesentlich mehr anfangen kann als mit Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen.
2. Es steht mit den auf youtube und anderen Plattformen hochgeladenen Filmen und Fotos sowie Augenzeugenberichten eine riesige Menge an Datenmaterial zur Verfügung, deren Sichtung und Sortierung (u.a. durch eine aufwändige Synchronisation vieler Besuchervideos) unter den Bedingungen des Internet wesentlich besser gelingen kann als innerhalb eines einzelnen Arbeitsauftrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Jeder kann diese Filme anschauen, verifizieren, auf Details hinweisen, Thesen aufstellen, belegen und verwerfen.
3. Die Tendenz einer Zerfaserung - ein spezifisches Problem der Internetrecherche - wurde etwas gebremst durch eine gewisse  Konzentration auf wenige Seiten und die Vernetzung dieser Seiten. Das Ziel der "Aufklärung" hat diese Seiten verbunden. Zudem haben einzelne Rechercheure mit ihren Seiten entscheidende Akzente gesetzt - auch der Einzeljournalismus ist keineswegs überflüssig in den Zeiten des Internet..
4. Das große, nachhaltige Interesse wird durch die ständige Verfügbarkeit aller Texte, Filme, Dokumente verstärkt. Nicht nur, wenn gerade ein Artikel in der Zeitung steht oder ein Filmbericht im TV gelaufen ist, sondern dauerhaft kann sich im Internet jeder informieren über die Fortschritte bei der Aufklärung und kann diese durch Einsicht in die Text- und Bildquellen unmittelbar nachvollziehen. Man kann "am Ball" bleiben, auch wenn das allg. öffentliche Interesse nachlässt bzw. von anderen Ereignissen überdeckt wird.
Ich bin sicher, ich habe noch nicht alle Aspekte aufgeführt.

Nun zur "Aufklärung" des Love Parade-Unglücks, soweit ich sie heute zusammenfassend beschreiben kann (updates sollen nicht ausgeschlossen sein):

Schon bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die (vorab angenommenen) Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde  maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen Richtungen für den Nachmittag geplant) wurde dieses unstimmige Konzept von den Veranstaltern geplant und von den zuständigen Behörden genehmigt.
Dass die Tunnel problematisch waren, war zwar jedem bewusst, aber man "plante" dieses Problem weg, indem man meinte, den Zustrom sicher steuern zu können. Für die Steuerung des Abstroms während der Veranstaltung (z.T. mehr als 50.000 Personen/Stunde wurden am Nachmittag erwartet) gab es kein Konzept. Und weder die zu einer Besuchersteuerung notwendige Anzahl von Ordnern, noch die dazu von den Experten vorab geforderten Lautsprecher waren am Veranstaltungstag vorhanden.

Das für die Veranstaltung geforderte Sicherheitskonzept enthielt eine Lücke gerade in dem (von allen) zuvor als sicherheitstechnisch problematisch angesehenen  Eingangsbereich (der auch unklar mal dem Veranstaltungsgelände mal dem Straßengelände zugewiesen wurde und keinerlei Fluchtwege aufwies). Ein Konzept dafür, was man tun könne, wenn es dort zu Stauungen kommt, war nicht vorhanden. Entgegen dieser Lücke, die aus den veröffentlichten Dokumenten (einschließlich der Entfluchtungsanalyse) erkennbar ist, wurde die Veranstaltung genehmigt.
Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf: Zur Personenstromsteuerung ungeeignete Bauzäune, Brezlbuden, Polizeifahrzeuge hinter weiteren Bauzäunen. Ein Gulli und ein Schlagloch mit Baumwurzel wurde - Gipfel der Rücksichtslosigkeit - mit einem Bauzaun abgedeckt (am besten hier zu sehen). Mit hoher Wahrscheinlichkeit gab im Gedränge ein Stolpern oder Verhaken in diesem Bauzaun den unmittelbaren Ausschlag für viele der Todesfälle.

Als es dennoch zu Stauungen (wie nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich zunächst  am oberen Rampenende) kam, fehlte das Konzept für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die die Veranstaltung gerade verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen für diesen Engbereich.

Man war nun auf ein adhoc-Konzept angewiesen und auf die Hilfe der Polizei. Die Polizei sperrte daraufhin an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe den Zu- und Abgang. Gleichzeitig wurden in den Tunneln Sperren errichtet, um den Zugang zur Rampe zu hindern. Beide Sperrpositionen waren höchst ungeeignet. Sie widersprachen den vorab gegebenen Empfehlungen (Stauungen im Tunnel unbedingt vermeiden) und hatten erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine bloße Verlagerung und Verschärfung der Gefährdung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte konzentrierte sich das Gedränge nunmehr im unteren Drittel der Rampe und an den Tunnelausgängen. Da die feststeckenden Besucher (die teilweise schon stundenlang auf den Zuwegen verbracht hatten) weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, suchten sie selbst Auswege aus dem Dilemma - Masten, v.a. Treppe, Container, mit der Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege noch verschärfte und es hier über Minuten zu Massenturbulenzen kam.
Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel nochmal verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Zu spät wurde eine Sperre am oberen Rampenende aktiviert, und die Abströmenden über die zweite Rampe (Korrektur: Abströmende zunächst blockiert, später über die Notausgänge) geschickt. Und auch als der Weg nach oben wieder relativ "frei" war, konnten das die im Gedränge feststeckenden nicht erkennen - niemand informierte sie.

Die genannten Umstände führten - zusammen - zur Katastrophe. Entgegen den vorherigen Ankündigungen (Sicherheit hat Vorrang) hat man diese in entscheidenden Punkten vernachlässigt. Bei allen drei "Akteuren" (Veranstalter, Stadt, Polizei) lassen sich meiner Meinung nach fahrlässige Handlungen und  Unterlassungen feststellen, die Tod und Verletzung zurechenbar mitverursachten und zu einer Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) führen könnten. Die genaue institutionelle "Zuständigkeit" für jede dieser Fahrlässigkeiten ist allerdings noch in der Diskussion, auf den entsprechenden Internetseiten und hier im Blog. Und die im Strafrecht notwendige individuelle Zurechnung ist m.E. Sache der Staatsanwaltschaft.

Hier im Beck-Blog wurden zwar kaum Tatsachen unmittelbar recherchiert, aber zum Teil intensiv mit juristischer Schlagseite diskutiert. Mein Beitrag zu dieser Aufklärung war vergleichsweise gering.  Die Kommentarsektion ist  aber mit anderen Aktivitäten im Netz verknüpft und dadurch profitiert die hiesige Diskussion von den Früchten dortiger Recherche. Das Echo und die weiteren Reaktionen haben mich außerordentlich überrascht: Der Beitrag ist einer der am häufigsten angeklickten und der mit Abstand am häufigsten kommentierte Beitrag hier im Blog. Die Kommentare waren häufig weiterführend und fundiert und infolgedessen habe ich den Ausgangsbeitrag alle paar Tage aktualisiert.  

Die Diskussion und Recherche im Internet ist natürlich nicht beendet. Es gibt noch viele Details, die nicht vollständig aufgeklärt sind, und es gibt sicherlich noch weitere Belege für die schon aufgeklärten Fakten.

Möglicherweise gibt es auch an meinen obigen Erwägungen zutreffende Kritik, die ich gerne aufgreifen werde.

(Letztes update dieses Beitrags - Link eingefügt - am 12.11.2010, 14.10 Uhr)

Update am 8.Juni 2011:

Links zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (bisher über 1000 Kommentare; über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

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#296 Lieber Herr Prof. Mueller,

durdh Ihre Thesen bescheinigen Sie der Polizei von vorneherein eine ganze Menge good will. Sie sagen, die Polizei hätte die ketten gebildet, um Schlimmeres zu vermeiden.

Ajuch ich glaube an das Gute im Menschen. Aber ich weiß auch, dass Polizisten im dienst mitunter gezwungen sind, Befehle auszufuehren, die der Logik widersprechen.

In Stuttgsart waren das z.B. die Wasserwerfer/Pfefferspray-Einsätze am Morgen, als dort jede Menge Schueler waren und nicht - wke vorgesehen - am Nachmittag, wenn "der Mob" sich weigert zu räumen.

In Duisburg ist der Sachverhalt, was die polizeilichen Blocksperren angeht, noch (lange) nicht geklärt. Denn diese sind so abstrus, so augenscheinlich unsinnig, dass man auch vermuten könnte, sie wurden errichtet, um eine no-go-situation zu erzeugen.

Sind Sie nun böse auf mich?

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Felix Licht schrieb:

In Duisburg ist der Sachverhalt, was die polizeilichen Blocksperren angeht, noch (lange) nicht geklärt. Denn diese sind so abstrus, so augenscheinlich unsinnig, dass man auch vermuten könnte, sie wurden errichtet, um eine no-go-situation zu erzeugen.

Lieber Licht,
Die Polizeisperren in der bekannten Form sind nur dann abstrus, wenn man weiss Das oben am Rampenkopf, also am "Engpass Floatstrecke" keine Pusher da sind, um den Pfropf aufzulösen und das auch nicht mit Lautsprecherdurchsagen via ELA - Anlage oder Floats versucht wird. Das weiss zu diesem Zeitpunkt aber nur Abschnittsleiter Karsten Walter und wahrscheinlich die Lopavent Hierarchie über ihm. Die Sperren stehen sicher nicht optimal. Aber dass es in der Situation Sinn macht, Druck vom Rampenkopf zu nehmen macht doch Sinn. Wo man das am besten, wann versucht, kann man doch nur entscheiden, wenn man weiss wo wie viele Polizisten stehen, und wohin man die wie schnell umlegen kann. Das wissen wir aber wegen der Sperre der Nachbereitung durch die Polizei Essen ebenso wenig, wie die Aufteilung der im Eingangsabschnitt des Lopa Geländes Karsten Walter unterstellten Ordner.

Dem Protokoll des Innenauschusses im Landtag NW lese ich und habe es gerade noch einmal anhand Lopavent Kamera 13 verifiziert, dass alle Polizeisperren also auch die in der Rampenmitte ab 16:24 aufgelöst werden. Ab da stehen sich wie überall im Eingangsbereich ungesteuerte und unbeeinflusste Besucher mit den Wünschen auf das Gelände zu kommen, bzw diese zu verlassen, gegenüber.

Die brauchen keine Polizeikette mehr um in ihrem Aktionsradius weitgehend behindert zu sein.

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Sehr geehter Herr Licht,

einige Ihrer weiteren Kommentare habe ich enfernt, da sie mit einer seriösen Diskussion nichts zu tun haben. Hier im Beck.-Blog bemühen wir uns darum, faktenbasierte Bewertungen auf juristischer Grundlage abzugeben. Das Internet ist groß genug für Spekulationen ohne Tatsachenbasis, die Sie gern an anderer Stelle verbreiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Ernst Müller 

Eine recht spannende empirische Befragung zur Loveparade und den Konsequenzen
des Instituts für Publizistik der Uni Mainz:

http://monakrewel.de/?p=186

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Lieber Evers,

dennoch, kann es denkbar sein, dass genau diese Polizisten vorherige vorhandene Pusher weggeschickt hatten, denn mit ihnen hätte sich eben kein Stau ergeben. Andersrum, wodurch wuerde sich der Polizisten Wissen erklären, dass Pusher dort waren? Das hätte doch das erste gewesen sein muessen, was die Polizisten geklärt hätten, denn schließlich kamen sie von oben und haben sich dann verteilt, hatten also einen genauen Ueberblick darueber, ob Pusher vor Ort waren. Und was hätten sie gemacht als sie gesehen haben, dass keine dort sind? Sie hätten keine Ketten gebildet. Haben sie aber!

Druck vom Rampenkopf zu nehmen macht aber nur Sinn, wenn man das konsequent betreibt. Es war aber so, dass man zusätzlich die Massen auflaufen ließ! Hier liegt die Unlogik, der offensichtliche Widerspruch der ganzen Aktion!

Was Dr. Walter in seinem Container angeht, nein, er hätte nicht sehen können, ob Pusher am Werk waren. Ich bezweifle auch, dass er die obige Kette sah.

Und genau Ihr letzter Satz ist, der belegt, was ich glaube.

P.S. Danke, dass Sie mich zitiert haben :-)

 

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Felix Licht schrieb:

Was Dr. Walter in seinem Container angeht, nein, er hätte nicht sehen können, ob Pusher am Werk waren. Ich bezweifle auch, dass er die obige Kette sah.

Verehrter Licht,
Herr Walter war der Boss aller Ordner im Einlassbereich, inclusive der Puscher, er hatte sie mit den Kameras des Lopavent Systems im Blick, und konnte ihnen per Bündelfunk Anweisungen geben.

Denkbar ist wirklich viel, bis alles, aber wollen wir uns hier nicht doch lieber an dass halten, wass wir uns -mühseelig genug- an Erkenntnissen zusammen puzzeln?

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Lothar Evers schrieb:

Denkbar ist wirklich viel, bis alles, aber wollen wir uns hier nicht doch lieber an dass halten, wass wir uns -mühseelig genug- an Erkenntnissen zusammen puzzeln?

 

Hallo Herr Licht,

da schließe ich mich Herrn Evers an.

Auf der ersten Seite dieses Threads habe ich am 7.10. ab Beitrag 46 einen längeren Aufsatz über den Menschenstau am Rampenkopf hier eingestellt. Es handelt sich dabei um eine Auswertung der Aufnahmen etlicher Stunden mehrerer Überwachungskameras.

Dabei ist der Text solchermaßen abgefasst, dass ich das, was sich im Bereich Rampenkopf und Eingang des Festivalgeländes in der gesamten entscheidenden Zeit tat, BESCHREIBE. Als Beleg für meine Aussagen gebe ich jeweils Kamera und Aufnahmeminute an.

In Kapitel 7 meines Aufsatzes (Beitrag 50) schildere ich, dass und warum Pusher absolut nichts hätten ausrichten können.

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass damit der Mythos von Pushern, die angeblich die Situation am Rampenkopf hätten verhindern oder die Menschenmenge dort hätten auflösen können, ein für allemal widerlegt ist.

Die Vorstellung, Pusher hätte dort irgend etwas Wesentliches ausrichten können, ist ebenso unrealistisch wie die Vorstellung, man hätte einfach mal eine Zeit lang die Rampe hochklappen können, um das Festivalgelände zu sperren.

Da ich alle Aussagen anhand von Kameraaufnahmen getroffen und mit diesen jeweils belegt habe, ist es durchaus irritierend, wenn jemand, der im Oktober bereits diese Diskussion hier verfolgte, nun einfach etwas anderes ohne jeden Beleg behauptet.

Sie müssten anhand dessen auch wissen, dass die Situation mit ihrer gesamten Entwicklung und ihrem Verlauf in allen Einzelheiten auf den Kameras zu beobachten war.

Durch wiederholte Behauptungen wird etwas nicht richtiger.

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Mir fällt jedoch bezüglich der Kameras noch etwas anderes ein - etwas sehr Erhebliches:

Hinsichtlich der Ereignisse haftet die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit besonders auf dem Crowd-Manager und dem Verbindungs-Polizisten, der neben ihm saß und weder Entscheidungsbefugnisse, noch ein (funktionierendes) Funkgerät hatte.

Dadurch, so heißt es immer wieder, habe es keine Möglichkeit gegeben, schnell genug auf die Ereignisse zu reagieren.

Die Kameraaufnahmen waren jedoch auch in der Einsatzzentrale im Hoist-Haus zu sehen. Die Übertragung einzelner Kameras fiel erst gegen 17 Uhr aus, also als es bereits Tote gab.

Schauen wir uns dazu mal diesen Spiegel-Artikel von Anfang August hier an. Damals waren die Aufnahmen noch nicht öffentlich gestellt. Deshalb konnte man in der Öffentlichkeit noch behaupten, man habe die Ereignisse aufgrund der Kameraaufnahmen nicht als gefährlich einstufen können.

(Schauen wir mal über die Anzahl der Kameras - damals war Kamera 17 verschollen - hinweg.)

Einige Stellen habe ich fett markiert.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,710141,00.html

Zitat Anfang:

Duisburg - Das Hoist-Haus, ein Hochhaus in der Duisburger Friedrich-Wilhelm-Straße. Keine 500 Meter vom Veranstaltungsgelände der Love Parade entfernt. Hier, im dritten Stock, befindet sich das Lagezentrum der fünf Sicherheitsfirmen, die für das Techno-Festival Ordner stellten. Hier haben die Verantwortlichen der Security-Unternehmen Blick auf die Bilder der 16 Überwachungskameras, die auf dem Areal installiert sind. Per Glasfaserkabel werden die Aufnahmen auf Flachbildschirme übertragen - in Farbe, mit Zoom, exzellente Qualität.

Auch ein Verbindungsbeamter der Polizei Duisburg ist anwesend. Seine Vorgesetzten sitzen 14 Stockwerke über ihm, mit Fensterblick auf den Alten Güterbahnhof, den Hauptbahnhof und die Menschenmengen, die sich zwischen diesen beiden Posten bewegen.

 

"16 Kameras - das ist für uns schon Luxus", sagt Jan-Ole Dietrich SPIEGEL ONLINE. Gemeinsam mit Robert Ahrlé leitet er die Kölner Sicherheitsfirma R.A.D., die 400 Mann im Einsatz hat. 150 weitere Mitarbeiter sind von der Stadt Duisburg für die Straßenkontrollen engagiert worden.

"Wir konnten alles einsehen, beobachteten auch einen starken Zulauf, aber aufgrund der Kameraperspektive kann man anhand der Stauung nicht erkennen, ob das Gelände nur voll ist oder ob es sich um Gedränge handelt", erklärt Dietrich. Zudem habe man das Augenmerk auf den Bereich gerichtet, in dem man Mitarbeiter eingesetzt habe. Im Fall von R.A.D. waren das die Sicherung der Bühne sowie des alten Bahnhofgebäudes, der VIP-Bereich und einige Paradewagen.

[...]

Was Kamera 13 nun filmt, dokumentiert die Katastrophe: Innerhalb der nächsten 30 Minuten nimmt die Masse gewaltig an Dichte zu. Auf der rechten Seite beginnen die ersten, die Lichtmasten hochzuklettern - eine Art Abkürzung, um die verstopfte Rampe zu umgehen und so auf die obere Ebene zu gelangen.

Im Lagezentrum im Hoist-Haus sieht man diese Entwicklung, bleibt aber zunächst gelassen. "Das ist völlig normal bei solchen Veranstaltungen", sagt R.A.D.-Chef Jan-Ole Dietrich, seit 15 Jahren bei der Love Parade mit Mitarbeitern im Einsatz. Viele an den Bildschirmen der Einsatzzentrale glauben, die Leute wollten gucken, sich inszenieren, Freunden zuwinken. Dass sie in Not handeln, registriert zunächst keiner. "Für uns war keine Paniksituation erkennbar", so Dietrich.

Zitat Ende

 

Alles, was ich in meinen Beiträgen auf Seite 1 dieses Threads (ab Beitrag 46) geschildert habe, die ganze fatale Entwicklung und den dringenden Handlungsbedarf, der bereits vor 15 Uhr herrschte, konnte man im Hoist-Haus beobachten. Dennoch redete man sich anschließend mit vollkommen verharmlosenden Aussagen heraus.

Es ist zynisch zu behaupten, das, was auf den Kameraaufnahmen sichtbar wird, sei völlig normal.

Dabei saßen die Entscheider der Polizei im selben Haus.

Und in diesem Haus befand sich auch der Krisen-Stab mit allen Zuständigen der Stadt Duisburg.

Damit waren von vornherein sämtliche Aussagen, mit denen vorgegeben wurde, man habe nichts gewusst oder zu Entscheidungen habe es aufgrund von Kommunikationsproblemen nicht kommen können, hinfällig.

Ich muss zugeben, dass ich mich von immer wieder in der Öffentlichkeit getroffenen Aussagen und dem Einsatztagebuch des Ordnungsamtes habe blenden lassen. In diesem Punkt wurden - wie in etlichen anderen - eine Menge Nebelkerzen geworfen, weswegen es auch so unschön ist, wenn Falschaussagen ständig wiederholt werden.

Wenn der Krisenstab von den Kamerabildern im eigenen Hause nichts mitbekommt, so kann es jedenfalls nicht daran gelegen haben, dass ihn niemand über die Situation vor Ort unterrichtete.

Man muss beinahe annehmen, dass sich im Hoist-Haus schlicht niemand um die Bilder scherte, die jedem unvoreingenommenen Betrachter der Aufnahmen der Sicherheitskameras deutlich zeigen, dass schon Stunden vor den Todesfällen Gefahr drohte und dringender Handlungsbedarf herrschte.

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Sehr geehrter Herr Evers,

im Gedanken an die Betonung der nicht vorhandenen Fluchtwege im Tunnel, möchte ich Ihnen widersprechen: es ist nicht egal, wo man die nachströmenden Personen aufhält. Wegen der fehlenden Fluchtwege und der fehlenden Möglichkeit für die Menge sich selbst-regulierend zu "entspannen", war der Tunnel bzw der Rampenfußpunkt ein denkbar ungünstiger Punkt die Menschen aufzuhalten.

Dabei ist dann natürlich die Frage, ob es faktisch eine andere Option gab.

Die Frage, ob alles besser abgelaufen wäre, wenn keinerlei Ketten gebildet worden wären, kann man nicht ohne weiteres beantworten. Einerseits hätte der Strom auf den Rampenkopf dauerhaft angehalten, wodurch es dort evtl zu einer noch größeren Ansammlung gekommen wäre, andererseits hätte oben vielleicht doch eine Möglichkeit estanden, dass die Menge selbst sich reguliert, sprich den Nachrückenden Platz gewährt worden wäre. Um einem Verantwortlichen bei der Polizei juristische eine Schuld zuzuprechen müsste man die Frage aber meiner Meinung nach - meinem Empfinden nach - eindeutig mit "ja, es wäre mit Sicherheit besser abgelaufen" beantworten können.

Eine gewisse Leichtfertigkeit kann man bei der Polizei meiner Meinung nach erkennen, aber nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt vor dem Unglück. Dazu gehört die Rampe - die kapazitätsbestimmende Engstelle der Zuwegung - als Parkplatz zu missbrauchen und der Plan und dessen Umsetzung die Polizeiwägen ohne erkennbaren triftigen Grund durch die Menge zu lenken. Die Entscheidung zur Sperre wurde aber mit Sicherheit nicht leichtfertig getroffen. Da herrschte sicherlich bereits großer Stress und alle Gedanken kreisten darum wie die Situation entschärft werrden könnte.

Die weitere Verengung der Rampe über die Verengung durch die parkenden Fahrzeuge und die Nicht-Nutzung der zweiten Rampe und den Verzicht darauf mit Hilfe der zweiten Rampe und der beiden Tunnel eine Richtungstrennung vorzunehmen, kann man nur als Riesendummheit bezeichnen. "Leichtfertigkeit" reicht hier nicht mehr als Beschreibung. Wie sehr die Polizei darin involviert war, lässt sich von außen natürlich nicht sagen.

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Flusspferd schrieb:
es ist nicht egal, wo man die nachströmenden Personen aufhält. (...)
Dabei ist dann natürlich die Frage, ob es faktisch eine andere Option gab.

Diese andere Option war ja Teil der gemeinsam zwischen Walter und der Polizei vereinbarten Strategie:
Schliessung der beiden Eingange an den Vereinzelungsanlagen. Warum dass den Lopavent Ordnern nicht gelingt und auch die Polizei da nicht eher einschreitet ist die grosse Unbekannte in unseren Analysen. Da macht man "fachgerecht" das Gelände zu. Warum Herr Schaller die Überwachungskameras auf den Eingang wegläst bzw kastriert, warum uns nicht früh seitens Polizei und Innenminster von den eigenen Polizeikameras über den Vereinzelungsanlagen berichtet haben, werden wir erst wissen, wenn Dis Staatsanwaltschaft diese freigibt, und damit möglicherweise Schaller / Lopavents Behauptung von der nicht aufzeichnenden Kamera 17 als Lüge entlarvt.

Es scheint ja zu diesem Bereich auch keine aussagefähigen youtube videos zu geben. Oder sammelt die nur niemand mit der Akribie, mit der man Rampenvideos ordnet?

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Mir war wirklich eine Zeit lang aus dem Blickfeld geraten, dass die Kameraaufnahmen auch im Hoist-Haus zu sehen waren.

Angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Situation auf der Rampe und dem Rampenkopf, wodurch dringender Handlungsbedarf schon vor 15 Uhr deutlich erkennbar war,

- macht das Ordnungsamt Notizen über ein paar zerbrochene Flaschen irgendwo auf den Zuwegungen.

- Die Security-Firmen schauen alle nur auf ihre eigenen Leute und behaupten hinterher, das, was da zu sehen war sei völlig normal gewesen.

- Und womit haben sich die Vorgesetzten der Polizei die Zeit vertrieben?

 

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Also, wenn es so war, dass lt. Lothar Evers die ketten nur dann abstrus sind, wenn keine Pusher da sind und also Die Leserin sagt, dass Pusher, die dort waren nicht ausrichten konnten, wo stehen dann wir?

Dann sind doch die Ketten, egal, ob mit oder ohne Pusher abstrus. Oder?

Zumal, wenn eine hinzukommt, die das, was zunächst oben bewirkt wurde unten zu nichte macht. Oder?

Wo sind wir also, was die tatsächliche Logik der ketten (und ich nenne sie, wobei ich einen anderen kommentator zitiere, trotzdem Blocksperren)?

Wir sind da an einem Punkt, der nicht uebergangen werden sollte.

Und "ungesteuerte, unbeeinflusste Besucher" standen, verehrter Licht, nicht nur dort im Eingangsbereich. Somit haben Sie Recht, dass es keiner zusätzlichen ketten bedarf.

Aber können wir nicht folgendes festhalten vielleicht: ohne Bulli, ohne Ketten hätte es keine Toten gegeben. Die Stimmung wurde dadurch und nur dadurch dermaßen angeheizt, dass es sogar diese Stuerzer, Springer (?) und Kletterer gab, weil sie vielleicht wirklich der Meinung waren nur so ihr Leben retten zu können.

P.S.Ich entschuldige mich fuer den irrtum mit Walter, Kameras, Pusher, Ordner!

Dem Flusspferd möchte ich sagen, dass keine Ketten keine Toten ergeben hätte, wenn die Situation an den einlassschleusen funktioniert hätte, aber dort sorgten wiederum Polizisten dafuer, dass es nicht funktionierte. ich gehe sogar so weit dies fuer einen Kausalzusammenhang zu halten.

Was Sie schreiben, Die Leserin, dass die Aufnahmen gleichwohl ins Lagezentrum (kommandozentrale und heereslager) genannt könnte deutlich machen, was Walter meinte (wer hatte die ketten angeordnet, da wir wissen, es gab zwei telefonkonferenzschaltungen)

nicht vergessen: walter war fuer die sicherheit da, rabe nicht. polizisten auch nicht. rabe war dafuer da, darauf zu achten, dass nicht zu viele in sein revier kommen. polizisten halfen ihm.

Ihre Ausfuerhung finde ich, liebe Die Leserin, grandios!

In allem wirken viel weniger Missgeschicke, Pannen und Zufälle als wir annehmen, da es '"Sinn" ergibt, wenn man es verknuepft.

Sie alle gehen davon aus, dass die Ketten zur Entschärfung gebildet wurden. Ich scheine der Einzige zu sein, der das Gegenteil vermutet. Somit kann man dann auch nicht mehr von "Leichtfertigkeit" und "Dummheit" sprechen, sondern von Kalkuel.

#9 Die Leserin

Genau das zeigt die Verschleierungstaktik, die auch schon am 24.7. gefahren wurde. Die leitenden Polizisten haben mit ihrem Herr und Gebieter verdammt viel Kaffee getrunken, stets zustimmend genickt, vielleicht auch mal versucht aufzumucken, aber ansonsten gierig darauf gewartet nackte Tit.... vor die Kamera zu kriegen.

 

 

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Felix Licht schrieb:

Aber können wir nicht folgendes festhalten vielleicht: ohne Bulli, ohne Ketten hätte es keine Toten gegeben. Die Stimmung wurde dadurch und nur dadurch dermaßen angeheizt, dass es sogar diese Stuerzer, Springer (?) und Kletterer gab, weil sie vielleicht wirklich der Meinung waren nur so ihr Leben retten zu können.

Nein, das können wir nicht, nach Oberhagemanns berechnungen, wie schnell der Bereich zwischen Floatstrecke und Tunnel sich füllt und dicht ist, schon gar nicht.

Für die Zeit, die wir beobachten gabe es kein Konzept, keine Verantwortung und keine Aktivitäten, anreisende und abreisende Besucher ohne Staus und damit Gefahr aus dem Gelände heraus und auf frei Teile des Geländes hinein zu bringen.

Wenn man dann:

  • die beiden Eingänge nicht zubekommt
  • über mehrere hundert Meter nicht einen einzigen Flucht / Rettunsweg mehr hat
  • in die sich so zusammenpressenden Massen nicht steuernd kommunizieren kann

wird es irgendwann so eng, dass die Menschen noch die unmöglichste winzige Treppe als Ausweg wahrnehmen.
Und auf dem Weg dorthin, kaum noch eine Chance haben, nicht auf Mitmenschen zu stehen/gehen.

Mir erscheint es zunehmend Glück, dass nicht auch an den früheren Bewegungen zu den Masten schon Leute stürzten bzw tot getrampelt wurden.

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Ich gehe allerdings nicht von Kalkül aus, was die Menschenstauungen anbelangt.

 

Zunächst hat man die Loveparade widerrechtlich genehmigt, weil man sie unbedingt durchführen wollte.

Dann hat man sie weiterlaufen lassen und starke, wirkungsvolle Maßnahmen nicht ergreifen wollen, weil man sie unbedingt weiter durchführen wollte.

 

Der Stopp sämtlicher weiterer Anreisender nach Duisburg wäre m.E. die einzige Möglichkeit gewesen, Schlimmes zu verhindern: Stopp aller Züge und Schließung der Zufahrtsstraßen.

Dies erfolgte jedoch erst, nachdem bereits mehrere Tote gemeldet worden waren.

 

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Dabei muss ich zugeben, dass ich verstehen kann, warum Sie für die Polizeiketten andere Erklärungen als eine fehlerhafte Entscheidung suchen.

Die von mir in dem Aufsatz auf Seite 1 dieses Threads beschriebenen Kameraaufnahmen zeigen sehr deutlich folgendes: Es musste klar sein, dass eine Polizeisperre allenfalls eine Entlastung des Rampenkopfes/Eingangsbereichs für wenige Minuten erzielen konnte bzw. dass die Situation wenige Minuten nach Auflösung der Polizeikette wieder in den ursprünglichen Zustand umkippen musste. Und genau das ist dann auch geschehen.

Angesichts dessen und der Vorhersehbarkeit drängt sich natürlich die Frage, was diese Kettensperrenaktion sollte, umso dringlicher auf.

Hinzu kommt noch die seltsam lange Zeit, in der diese Sperren aufrechterhalten wurden, und das weitere Aufrechterhalten der Rampensperre, nachdem bereits überaus deutlich geworden war, dass weder die Sperren in den Tunneln, noch die davor gehalten hatten.

Nun konnten die Polizisten vor Ort die Kameraaufnahmen nicht sehen. Aber die Polizeileitung konnte das.

 

Es wird einfach ungeheuer viel gelogen und verschleiert.

Da müssen wir dauernd die Geschichte des armen Crowd-Managers lesen, der einsam in einem abgeschiedenen Container saß und niemanden erreichen konnte, neben sich einen Polizisten, der keine Entscheidungsbefugnis hatte, und vergessen dabei womöglich, dass die Entscheider sich die Szenen auch selbst ansehen konnten.

Oder die ganzen Geschichten mit den nicht vorhandenen oder doch vorhandenen, nicht oder doch funktionierenden Funkgeräten. Natürlich ist ein Zusammenbrechen der Kommunikation für die Ergreifung von Maßnahmen vor Ort äußerst nachteilhaft. Aber niemand der Entscheider kann sagen, dass er keinerlei Information über die Situation vor Ort erhalten konnte, da die Funk- oder Handytechnik nicht funktionierte.

 

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Sollte die Funktechnik tatsächlich nicht funktioniert haben, so wäre das ein weiterer dringlicher Grund gewesen, angesichts der Kamerabilder jeglichen weiteren Zufluss von Ravern nachhaltig zu stoppen.

Als um ca. 15.30 Uhr Raver auf beiden Seiten von der völlig überfüllten Rampe, auf der fast vollständiger Stillstand herrschte, links und rechts die Böschungen stürmten, Bauzäune umwarfen und man kurz darauf via Kameraaufnahmen zerknüllte Bauzäune aus dichten Menschenmassen ragen sah, musste klar sein, dass der größte Ansturm der Partygäste erst noch bevorstand:

- In der Zeit zwischen 15 und 16 Uhr wurden 55.000 auf dem Festivalgelände eintreffende Raver erwartet,

- zwischen 16 und 17 Uhr ebenfalls 55.000,

- zwischen 17 und 18 Uhr 90.000

- und zwischen 18 und 19 Uhr wiederum 55.000.

Das sind in der Summe 255.000 neu eintreffende Raver (sehen wir jetzt mal ganz von denjenigen ab, die ebenfalls über die Rampe nach Hause wollten).

Bis 15 Uhr hatte man laut Zu- und Abstromplanung "nur" 180.000 Ankommende zu verkraften, wobei tatsächlich sogar deutlich weniger auf dem Gelände gewesen sein dürften.

Ob man die Zu- und Abstromplanung nun im Kopf hatte oder nicht, ob man sie für realistisch hielt oder nicht - klar musste jedem sein, dass der weitaus größte Ansturm auf das Gelände noch gar nicht eingesetzt hatte, als die Situation bereits solchermaßen eskalierte, dass mit größter Verletzungsgefahr für die Raver zu rechnen war.

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http://www.wdr.de/themen/panorama/loveparade_2010/aktuell/101122.jhtml

„Sicherheitsforscher wertete Überwachungskameras aus
Experte: Loveparade-Tragödie war absehbar

das Video zum Bericht
Analyse der Katastrophe
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2010/11/22/aktuelle-stunde-loveparade.xml

die Scene von 1:00 bis 1:20
entspricht Lopavent Kamera 4 von 15:07:20 bis 15:10:20

 

die ersten Crowd Turbulenzen treten durch das freipushen der Fahrspur für die Floats auf.

durch die Ordner und nicht durch die Polizei.

an dieser Stelle waren die Bauzäune durch Anordnung vom 23.7.  gegen Umfallen  verstärkt .

und es gab keine größeren Stolperfallen deswegen gingen diese Szenen noch nicht tötlich aus.

 

ansonsten noch ein Augenzeuge

Ich war bei der Feuerwehr in einem EA untergebracht der direkt vorort war. Ich war im ELW für diesen EA.

Das Problem einfach ist zurzeit das 2 Ereignisse zusammengeschmissen werden. Es gab neben dem Tunnelunfall auf dem Gelände ebenfalls
ein MANV.
Dort fehlten die NA eine halbe Stunde, bis wir von einem BHP 6Notärzte abgezwackt haben und dorthin gefahren haben.
Nach diesem Ereigniss auf dem Gelände wollten die Menschenmassen gehen, diese flüchteten zurück in den Tunnel und dort begann dieser riesen Tunnelunfall.

http://www.emergency-forum.de/index.php?page=Thread&postID=578583

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Dienstag, 27. Juli 2010, 14:15

mfffffgggg

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Also, nach 15 Uhr war kein Fliehen über die Rampe möglich. Und die Todesfälle haben sich doch auch nicht im Tunnel ereignet.

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Die Leserin schrieb:

Also, nach 15 Uhr war kein Fliehen über die Rampe möglich. Und die Todesfälle haben sich doch auch nicht im Tunnel ereignet.

dieser Kommentar ist vom 25.7.

ich glaube damals waren die Begriffe Tunnel und Rampe noch nicht so genau definiert

wie inzwischen aus juristischen Gründen.

wesentlich an dieser Aussage ist jedoch das es auf dem Gelände vorher bereits einen MANV

(Masssenanfall von Verletzten) gegeben hat.

(der bisher keine Beachtung findet)

ich habe  für den verstärkten Rückstrom zum Ausgang andere Gründe angenommen.

kurz vorher hat starker Wind  eine erhebliche Staubwolke im Bereich des Rampenkopfes aufgewirbelt und vielen wurde es dadurch zu ungemütlich.

die Feuerwehr hat daraufhin die Versorgungswege entlang der Autobahn mit Wasser besprengt um die Staubbelästigung etwas einzudämmen.

Kamera 13 um 15:59: letzte Szene als CM Walter mal wieder seine "Reserve"-Ordner sucht.

aber das hat mit der juristischen Thematik dieses Forums wenig zu tun.

 

mffffgggg

 

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Funktechnik

Bei Lopavent funktionierte sie. Es gab uebrigens, was kamerabilder angeht, noch einen weiteren Kameamann (Lothar Evers weiß das auch). Nach wie vor denke ich, dass dort ein von der Duisburg Marketing beauftrager Videofilmer stand. Es existiert eine Aufnahme, die das beweisen könnte. Es muesste allerdings vergrößert werden. Lieber Evers, können Sie das, dann maile ich es Ihnen? Dieser Mann hatte vielleicht auch ein funktionales Funkgerät, dass ihn mit den Oberen im Hochhaus verband.

julius

Weißt Du, was der Feuerwehrmann mit MANV meint? Wenn nicht, erkundige ich mich.

Lothar Evers

manchmal denke ich, Sie akzeptieren nur das als Wahrheit, was Sie meinen selbst herausgefunden zu haben, so auch die Kameras an den Schleusen.m Aber egal. Ich zitiere: "Schliessung der beiden Eingange an den Vereinzelungsanlagen. Warum dass den Lopavent Ordnern nicht gelingt und auch die Polizei da nicht eher einschreitet ist die grosse Unbekannte in unseren Analysen." Auch das wissen wir. Das haben zeugen der Kripo bereits mitgeteilt: ostshleuse: gegen 16.40 haben ALLE Polizisten die Ordner alleine gelassen, weil man nicht länger dicht halten konnte, was vorher auch den P. nicht gelang. westschleuse: zwischen 16.30 und 16.45 haben ALLE P. ALLE Ordner weggeschickt. Parallel dazu wurde der Bulli durchgelassen. Danach blieben die Schleusen offen!

Und genau daran kann man erkennen, dass es widrige Anweisungen gab, die nicht von Lopavent ausgegangen sein können, sondern nur von einer Institution: der Polizei und ihrem Chef Rabe.

Was die fehlenden Kamerabilder 17 angeht, so steht meiner M. auch hier nicht Lopavent dahinter, sondern wiederum die Stadt und die Polizei, die gemeinsames Ding machen. Auch hierfuer hatte ich die Gruende angegeben. Der eine entscheidende sind die "illegalen Zuwege" östlich vor Osttunnel hinter weit hinter Schleusen. Der andere die Stuermung des Tunnels wegen freien Schleusen. Nicht die Besucher haben aber die Schleusen "ueberrannt", sondern die Polizisten hatten sich aus dem 'Staub gemacht und diese nicht gesichert.

Und genau das alles sind die Gruende dafuer, warum es von beiden Eingängen keine youtube-Videos gibt. Das sind die vielen konfiszierten oder gelöschten. Aber zum Glueck gab es wachsame Anwohner, Herr Evers, mit denen ich gesprochen habe und die mir Aufnahmen zeigten.

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Felix Licht schrieb:

Es gab uebrigens, was kamerabilder angeht, noch einen weiteren Kameamann (Lothar Evers weiß das auch). Nach wie vor denke ich, dass dort ein von der Duisburg Marketing beauftrager Videofilmer stand. Es existiert eine Aufnahme, die das beweisen könnte. Es muesste allerdings vergrößert werden. Lieber Evers, können Sie das, dann maile ich es Ihnen?

Felix Licht schrieb:

Lothar Evers
manchmal denke ich, Sie akzeptieren nur das als Wahrheit, was Sie meinen selbst herausgefunden zu haben...

Da sitzen Sie einem Missverständnis auf: 
Eine Tatsache halte ich für verifiziert, wenn zwei unabhängige Informanten das bezeugen. Wenn ich mir die Behauptung zu eigen machen und möglicherweise durch Unterlassungsklage und Widerruf vertreten soll, ohne die Informanten zu offenbaren am besten per eidesstattlicher Versicherung.

Noch besser als Zeugen: Sachbeweise, also Photos, Filme Schriftstücke...

Und da hapert es bei Ihrer Darstellung bisher sehr:

Felix Licht schrieb:
Das haben zeugen der Kripo bereits mitgeteilt: ostshleuse: gegen 16.40 haben ALLE Polizisten die Ordner alleine gelassen, weil man nicht länger dicht halten konnte, was vorher auch den P. nicht gelang. westschleuse: zwischen 16.30 und 16.45 haben ALLE P. ALLE Ordner weggeschickt. Parallel dazu wurde der Bulli durchgelassen. Danach blieben die Schleusen offen!

Wer sind die Informanten? Offensichtlich Anwohner...
Wo standen die? Wieviele waren es? Am Osttunnel? Am Westtunnel?
Können wir deren Photos sehen?

Warum verlässt diese Information und deren Belegen nicht das Gespräch mit Ihnen und erreicht irgendeines der zur Veröffentlichung und Gegenrecherche bereiten Medien.?
Erfüllen sie das o.g. Kriterium "voneinander unabhängig"?

Auch die Zeitangabe "zwischen 16.30 und 16.45" ist ja alles andere als präzise.
Wie haben die Zeugen diese Zeitangabe verifiziert?
Was sahen Sie vorher, was hinterher?

Vor allem gab es nach Angabe dieser Informanten ja angeblich ein diametral unterschiedliches Verhalten der Polizei an Ost und Westtunnel.

Ost:
"Polizei lässt die Ordner alleine".
Hatten die da vorher gemeinsam den Eingang dicht gemacht?
Und jetzt wollte die Polizei nicht mehr? Wo gingen die Polizisten hin, nachdem sie die Ordner alleine liessen?

West:
"zwischen 16.30 und 16.45 haben ALLE P. ALLE Ordner weggeschickt"
Also genau umgekehrt: diesmal bleibt die Polizei alleine an der Vereinzelungsanlage zurück und die Ordner und die Ordner gehen.
Wohin?
Und was macht die Polizei?
Den reibungslosen Zufluss auf das Gelände regeln?

Ihnen verehrter Licht, mögen diese disparaten Eindrücke wie Erkenntnis erscheinen. 
Diese sträubt sich aber gegen Objektivierung, weil sie deren Widersprüche werder er-, geschweige denn Aufklären.

Wenn es der Wahrheitsfindung dient:
nächsten Montag und Freitag werde ich in Duisburg sein.
Schaue mir gerne Photos an und treffe auch Informanten...

Felix Licht schrieb:
 Was die fehlenden Kamerabilder 17 angeht, so steht meiner M. auch hier nicht Lopavent dahinter, sondern wiederum die Stadt und die Polizei, die gemeinsames Ding machen.

Leider wieder falsch!
Lopavent sagt: die Kamera 17 hat funktioniert. Während der Veranstaltung stand sie jedem der Wollte zur Verfügung...
Aber:
unsere Aufnahmekapazität war begrenzt. Daher haben wir die Bilder nicht aufgezeichnet....

Felix Licht schrieb:
die "illegalen Zuwege" östlich vor Osttunnel hinter weit hinter Schleusen. 

Darf ich da mal nachfragen: die Menschen, die diese Trampelpfade nutzen laufen anschliessend über die hunderte Meter breiten und an beiden Seiten eingezäunten Bahnanlagen? Das zeigt uns aber keine Überwachungskamera, und weder Lopavent, noch Polizei noch Bundespolizei versuchen die Zäune um diese Bahnanlagen wiedr zu zu bekommen und die Bahnstarecke wird auch nicht gesperrt?

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Felix Licht schrieb:
Nach wie vor denke ich, dass dort ein von der Duisburg Marketing beauftrager Videofilmer stand. Es existiert eine Aufnahme, die das beweisen könnte. Es muesste allerdings vergrößert werden. Lieber Evers, können Sie das, dann maile ich es Ihnen?

Eben verschluckt:
"ja mache ich gerne..."

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Lothar Evers

in Stichworten: Fotos von Ostschleusen (circa 400 Stck) liegen auch der Kripo vor. Informant ist nur einer, aber augenzeuge mit Fotobeweisen. Standort: Fenster, vis a vis der Ost-Schleusen. Informant West: Balkon, seitlich vis a vis der Schleusen, dessen Fotos ich nicht sah, der sie auch nicht weitergibt und dies verweigerte, den man erneut bitten muesste, evtl. fuer geld diese herzugeben (falls er sie noch hat), auch nur 1 person.

zeitangaben: von 16.30-16.45 keine ordner - westschleusen, ab circa 16.40 keine polizisten mehr an ostsch., danach keine mehr

Weitergabe dieser Infos geschah hier, Ihnen hatte ich ebenfalls gemailt, weiterhin Info an loveparade.doku-blog und Kripo. Niemand reagierte darauf.

Nö, Ihre disparaten Einwuerfe erscheinen mir nicht wie Erkenntnisse. Es zeigt mir, dass Sie nicht immer aufmerksam lesen oder exakt antworten. Was die Polizisten machten habe ich oben geschildert. Das wurde aber nur an den Westschl. deutlich. An den Ostsch. hatten sie sich verpi..., niemand hat sie je mehr gesehen.

Zuwege: kennen Sie den Ort vor dem Osttunnel? Die Trampelpfade befinden sich östlich fast unmittelbar VOR dem tunneleiingang (inmitten der Gebuesche). Man konnte nicht nur die Sch, sondern auch die Sperre umgehen. Auch das hatte ich Ihnen per Mail  mitgeteilt und hier und im lp-blog gepostet, auch an die kripo weitergegeben!

Ich werde Ihnen besagtes Foto mailen, bitte Sie aber darum, es mir vergrößert wiederum zuzumailen, damit ich als Informant verifizierbar bin. Aber da Sie ja zwei brauchen, könnten Sie damit ja zu der entsprechenden Person hingehen.

Investigativen Gruß

Felix Licht

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Na, man muss die Dokumente und Photos sehen und die Menschen befragen. 
Ich sehe seit Wochen, was sie da schreiben, es ist nur bisher nicht von einem einzigen nicht klandestinen Sachbeweis unterfüttert.
Mit Sperre meinen Sie: Polizeisperre im Tunnel und auf Rampe?
Und wie kommt man über die Gleise. Die sind doch mehrspurig dort und ausser via Tunnel nicht zu über bzw. unterqueren.

Also:
gerne persönlich (am besten mit den Informanten, (aber selbstverständlich ohne Geld) nächsten Montag oder Freitag in DU...

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ich habe die fotos gesehen und die menschen befragt, was glauben denn sie? wie sollte ich hier sachbeweise liefern, tun sie das? nein, mit sperre meinte ich die vorsperre vor dem tunnel. dort sind die leute durch, da bedurfte es keiner gleise. ich werde mich an die presse wenden.

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bleiben wir doch einmal näher am Thema diese Blogs (und verlagern die Diskussion über Verschwörungstheorien, nicht berücksichtigte Fotos und sonstige Beweismittel woanders hin).

Lösungsschema Fahrlässige Tötung für den Einsatzleiter der Polizei

I. Tatbestand

1. Erfolg

→ (+), Tod von 21 Menschen

2. Handlung

→ (+), Auflösung der Sperre an den Schleusen im Ost- und Westtunnel nach vorheriger Sperre auf der Rampe, ohne die westliche kleine Rampe als Auslass zu öffnen

3. Kausalität i.S.d. Äquivalenztheorie

→ (+), wäre die Sperren nicht geöffnet worden, wäre der tatbestandliche Erfolg nicht eingetreten

→ man könnte die Auffassung vertreten, dass bei weiter fortbestehender Schließung der Schleusen in den Tunnels auch in der dort gestauten Menge Todesfälle hätten auftreten können

→ eine solche Sichtweise berücksichtigt die Grundsätze der Äquivalenztheorie nicht ausreichend: danach ist es verboten, alternative Kausalverläufe hinzuzudenken; demnach wären Tote bei Beibehaltung der Sperren an den Schleusen ein alternativer, bloß hinzugedachter Kausalverlauf

4. Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

a) Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

→ (+), Öffnen der Schleusen entgegen dem beschlossenen Sicherheitskonzept und den Anweisungen des in dem Konzept als Verantwortlichen festgelegten Crowdmanagers ist objektiv sorgfaltswidrig

b) Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts

→ der eingetretene Erfolg und der wesentliche Kausalverlauf müssen objektiv aus Sicht eines beobachtenden Dritten (und nicht aus Sicht des Täters) vorhersehbar gewesen sein

→ das ist der Fall, wenn der eingetretene Erfolg und der Kausalverlauf nicht außerhalb der Lebenserfahrung liegen und man mit dem Erfolgseintritt rechnen musste

→ (+), massive Überfüllung war vorhersehbar; es war aus dem Sicherheits- und Veranstaltungskonzept erkennbar, dass die Rampe einen vollen Zustrom aus beiden Tunneln nicht aufnehmen kann

c) objektive Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts

→ objektive Vermeidbarkeit liegt vor, wenn jeder objektive Dritte den Erfolg hätte vermeiden können

→ (+), Einsatzleiter hätte sorgfaltsgemäß handeln können, indem er die Sperren aufrechterhält

d) Objektive Zurechnung

aa) Rechtlich relevante Gefahr

→ Sicherheits- und Veranstaltungskonzept diente mit seinen Schleusen und Zugangssteuerung durch Crowdmanager gerade dazu, eine Überfüllung der Rampe zu verhindern, also rechtlich relevante Gefahr (+)

bb) Realisierung im konkreten Erfolg

(1) Dritter verursacht den tatbestandlichen Erfolg eigenverantwortlich

→ (+): keine andere Entscheidung hat zu diesem Zeitpunkt zur Überfüllung der unteren Rampe und zu den Toten geführt

→ für eine Realisierung im konkreten Erfolg spricht : Jugend-Status des Täters als auch die Rolle des Vaters als Erziehungsberechtigter sprechen gegen eine völlige Eigenverantwortung

(2) Pflichtgemäßes Alternativverhalten

→ hat der Täter objektiv fahrlässig gehandelt, wäre aber der tatbestandsmäßige Erfolg auch bei fehlerfreiem Verhalten (sog. pflichtgemäßem Alternativverhalten) eingetreten, dann war der Erfolg unvermeidbar; es kommt dann nicht mehr auf die tatsächlich gegebene Pflichtverletzung an

→ mit welchem Grad an Wahrscheinlichkeit der Erfolg auch bei sorgfaltsgemäßem Handeln hätte eingetreten sein müssen, ist streitig (Rspr., Vermeidbarkeitslehre , Risikoerhöhungslehre)

→ Pflichtwidrigkeitszusammenhang jedenfalls (-), wenn der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre

→ dagegen spricht, dass vor Öffnung der Schleusen im Tunnel die untere Rampe nicht  überfüllt war und es keine Toten gab 

→ (+)

II. Rechtswidrigkeit

→ (+), es liegen keine Rechtfertigungsgründe vor

III. Schuld

1. Schuldfähigkeit (+)

2. Persönliche Vorwerfbarkeit der Handlung

a) Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

→ für die Schuld des Täters ist erforderlich, dass der Täter subjektiv nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage und fähig war, sorgfaltsgemäß zu handeln

→ (+), Einsatzleiter war in der Lage, sorgfaltsgemäß zu handeln, also die Schleusen geschlossen zu halten

b) Subjektive Vorhersehbarkeit

→ der Täter muss in der Lage gewesen sein, vorherzusehen, dass er den Erfolg verursachen würde

→ musste der Einsatzleiter mit einem solchen Ausgang der Situation rechnen?

→  (+), Überfüllung führt bei Großveranstaltungen regelmäßig zu Toten durch Erdrücken (div. Konzerte der letzten Jahre)

3. Zumutbarkeit

→ schließlich muss es dem Täter zumutbar gewesen sein, die Sorgfaltspflicht zu erfüllen; dabei kommt es auf eine objektive und nicht auf eine subjektive Sicht des Täters an

→ (+), es war dem Einsatzleiter zumutbar, das Sicherheitskonzept weiter zu befolgen

IV. Ergebnis

→ (+)

→ Fahrlässige Tötung

 

Korrekturen? Kommentare?

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"→ (+), Auflösung der Sperre an den Schleusen im Ost- und Westtunnel nach vorheriger Sperre auf der Rampe, ohne die westliche kleine Rampe als Auslass zu öffnen"

Die kleine Rampe wurde ab 16:02 Uhr im Zuge des Versetzens der Polizeikette im Westtunnel als Eingang freigegeben. Bis 15:50 Uhr war sie offensichtlich als Ausgang begehbar.

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Bei der dem Einsatz vorhergehenden Besprechung wie auch bei Dienstbeginn war der Einsatzleiter aufgrund allgemeiner Sorgfaltspflicht verpflichtet, sich einen Überblick über die Veranstaltung zu verschaffen. Die Fehler im Konzept mussten dabei auffallen: Dies sind die zu erwartenden stündlichen Durchflussmengen sowie die fehlenden Rettungswege. Allein dies verpflichtete zu einem sofortigem Abbruch der Veranstaltung nach SBauVO §38 (4), der hier (grob fahrlässig) unterlassen wurde. 

Bei Realisierung der Gefahren - Staudruck durch zu hohen Andrang bei einem fehlerhaft geplanten Einlass - war die Veranstaltung sofort gemäß SBauVO §38 (4) abzubrechen, was ebenfalls (grob fahrlässig) unterlassen wurde. 

Um einen anschaulichen Vergleich zu bringen: Polizeibeamte werden mit einem Gefahrguttransporter konfrontiert,der abgefahrene Reifen hat (=keine ELA), überladen ist (=Überfüllung), eine ausgeschlagene Lenkung hat (=untaugliches Sicherheitskonzept) und keine Ladungssicherung aufweist (=baurechtswidriger Zustand des Bodens). Der Fahrer weist dann auch noch eine ominöse Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes vor, er dürfe mit defekten Bremsen fahren (=keine ausreichenden Rettungswege). Das Fahrzeug hat eine steile Gefällstrecke vor sich (=weiterer Andrang bis zum Abend), der Fahrer kann das Fahrzeug jetzt schon nicht mehr lenken, verlässt dass Fahrzeug (=Hilferuf an die Polizei). Die Polizei übernimmt jetzt die tatsächliche Gewalt über diesen Gefahrguttransporter. Was ist vom Einsatzleiter der Polizei zu tun?

A) Das Fahrzeug ist sofort stillzulegen (= Abbruch der Veranstaltung), das Gefahrgut geeignet umzuladen (= Evakuierung), das beschädigte und bereits brennende Gefahrgut durch die Feuerwehr löschen zu lassen (= Behandlung der Verletzten).

oder

B) Die Polizei hat diese rollende Bombe quasi als Erfüllungsgehilfe des Fahrzeughalters (= Fa. Lopavent) sowie des Kunden (=Stadt Duisburg) zum Fahrtziel (=Durchführung der Veranstaltung) zu bringen. Als jetziger Fahrer des Gefahrguttransporters (=Leiter des Ordnungsdienstes nach SBauVO §43 (3) und (4)) nimmt der Einsatzleiter der Polizei einen schweren Unfall des bremslosen und steuerungsunfähigen Gefahrguttransporters mit ungesicherter Ladung billigend in Kauf (=Katastrophe bei der Loveparade).

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Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

Bei der dem Einsatz vorhergehenden Besprechung wie auch bei Dienstbeginn war der Einsatzleiter aufgrund allgemeiner Sorgfaltspflicht verpflichtet, sich einen Überblick über die Veranstaltung zu verschaffen. Die Fehler im Konzept mussten dabei auffallen: Dies sind die zu erwartenden stündlichen Durchflussmengen sowie die fehlenden Rettungswege. Allein dies verpflichtete zu einem sofortigem Abbruch der Veranstaltung nach SBauVO §38 (4), der hier (grob fahrlässig) unterlassen wurde. 

Bei Realisierung der Gefahren - Staudruck durch zu hohen Andrang bei einem fehlerhaft geplanten Einlass - war die Veranstaltung sofort gemäß SBauVO §38 (4) abzubrechen, was ebenfalls (grob fahrlässig) unterlassen wurde. 

Um einen anschaulichen Vergleich zu bringen: Polizeibeamte werden mit einem Gefahrguttransporter konfrontiert,der abgefahrene Reifen hat (=keine ELA), überladen ist (=Überfüllung), eine ausgeschlagene Lenkung hat (=untaugliches Sicherheitskonzept) und keine Ladungssicherung aufweist (=baurechtswidriger Zustand des Bodens). Der Fahrer weist dann auch noch eine ominöse Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes vor, er dürfe mit defekten Bremsen fahren (=keine ausreichenden Rettungswege). Das Fahrzeug hat eine steile Gefällstrecke vor sich (=weiterer Andrang bis zum Abend), der Fahrer kann das Fahrzeug jetzt schon nicht mehr lenken, verlässt dass Fahrzeug (=Hilferuf an die Polizei). Die Polizei übernimmt jetzt die tatsächliche Gewalt über diesen Gefahrguttransporter. Was ist vom Einsatzleiter der Polizei zu tun?

A) Das Fahrzeug ist sofort stillzulegen (= Abbruch der Veranstaltung), das Gefahrgut geeignet umzuladen (= Evakuierung), das beschädigte und bereits brennende Gefahrgut durch die Feuerwehr löschen zu lassen (= Behandlung der Verletzten).

oder

B) Die Polizei hat diese rollende Bombe quasi als Erfüllungsgehilfe des Fahrzeughalters (= Fa. Lopavent) sowie des Kunden (=Stadt Duisburg) zum Fahrtziel (=Durchführung der Veranstaltung) zu bringen. Als jetziger Fahrer des Gefahrguttransporters (=Leiter des Ordnungsdienstes nach SBauVO §43 (3) und (4)) nimmt der Einsatzleiter der Polizei einen schweren Unfall des bremslosen und steuerungsunfähigen Gefahrguttransporters mit ungesicherter Ladung billigend in Kauf (=Katastrophe bei der Loveparade).

Das gleiche gilt ja sicher für den Leiter der Versammlung, der ja möglicherweise "Meister für Versammlungstechnik" war ebenso.

Das Bauamt ist ihrer Meinung nach für den Veranstaltungstag raus?
Die bauen Ihren Mist bis zum Vortag?

Ab wann muss denn jeder Einsatzleiter der Polizei wissen, dass er es hier mit einem Gefahrguttransporter zu tun hat. Muss er alle Aspekte der SBauVO kontinuierlich beobachten? Oder kann er sich auf ein korrektes Handeln des Bauamtes erst mal verlassen.
Ab wieviel Uhr musste jeder durchblicken?

 

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Wie das Lawblog meldet - unter Berufung auf den NRW-Justizminister Kutschaty - wird jetzt nicht mehr gegen "unbekannt" ermittelt, sondern gegen namentlich bekannte Tatverdächtige. Freilich werden diese vorerst in der Öffentlichkeit nicht benannt. Es ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung, wenn Beschuldigte solange anonym bleiben können wie irgend möglich, denn frühe Berichterstattung führt nicht selten zur Vorverurteilung. Leider gibt es ja viele Fälle, in denen Beschuldigte relativ frühzeitig in Ermittlungsverfahren von den Behörden benannt werden, mit negativen Folgen. Ich schätze allerdings, dass Namen der oder des Beschuldigten nicht lange ein Geheimnis bleiben.

 

Danke für die Info, Prof! :) Von der Presse erfährt man solche Neuigkeiten ja nicht...

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Wie man sich nach früheren Postings von mir denken kann, begrüße ich diese Nachricht.

Ich fand es zunehmend seltsam, dass sich nach der Vernehmung von über tausend Zeugen und der Sichtung enormer Mengen an Material nicht einmal ein Anfangsverdacht gegen irgendwen finden lassen sollte.

Ein solcher muss ja nicht bedeuten, dass in keinerlei andere Richtung mehr ermittelt werden kann. Aber der eine oder andere konkrete Verdacht sollte sich inzwischen finden und gezielt weiterverfolgen lassen.

Dabei gingen wir davon aus, dass diesbezüglich womöglich jedwede Information zurückgehalten wird, um die Ermittlungen nicht durch in die Öffentlichkeit gedrungene Details zu erschweren.

Und in der Tat bin ich der Ansicht, dass es unserem Rechtsstaat gut zu Gesichte steht, wenn Anfangsverdachte nicht in die Öffentlichkeit posaunt werden.

Bin gespannt, wie es weitergeht.

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

was geschieht genau, wenn ein Anfangsverdacht konstatiert wird?

Was bedeutet das für die Ermittlungen?

Werden die Betroffenen über den Anfangsverdacht informiert?

Inwiefern haben Sie die Möglichkeit, darauf zu reagieren?

Wer wird noch darüber informiert? Die ermittelnde Polizei? Andere?

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"Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat bislang 1.336 Zeugen vernommen", im Durchschnitt 15 pro Tag - Faulheit kann man ihnen wirklich nicht vorwerfen... (auch wenn für die Netzkultur einer mehr natürlich brillant gewesen wäre *g*)


Anfangsverdacht und/oder Strafanzeige -> Aufnahme von Ermittlungen, z.B. Zeugenvernehmungen. Nicht die Polizei ermittelt, sondern die Staatsanwaltschaft ist "Herrin" des Verfahrens (die Polizei wird also in deren Auftrag tätig).

Wird jemand Bestimmtes der Tat verdächtigt, so hat er als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern und muss über dieses Recht vor einer Vernehmung belehrt werden.

http://www.justiz.nrw.de/BS/Staatsanwaltschaft/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Beschuldigter/index.php

Von einem Ermittlungsverfahren erfährt der Verdächtige normalerweise nichts bis zur Anklageerhebung oder Vernehmung als Beschuldigter (dies kann auch dann der Fall sein, wenn man von der Polizei einer Straftat verdächtigt wird und gesagt bekommt, dass man nur Angaben zur Person machen muss, aber nicht zur Sache - und die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird). Auch über die Einstellung des Verfahrens wird der Beschuldigte nicht immer unterrichtet.

http://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

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Zwei Angaben von Mein Name bedürfen m.E. noch der Ergänzung:

"Nicht die Polizei ermittelt, sondern die Staatsanwaltschaft ist "Herrin" des Verfahrens (die Polizei wird also in deren Auftrag tätig)."

Formal ist das korrekt, tatsächlich ist es in den meisten Alltagsfällen so, dass die Staatsanwaltschaft erst im Laufe polizeilicher Ermittlungen überhaupt erfährt, dass von der Polizei ermittelt wird. Im Fall LoPa kann man aber wohl davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich das Verfahren mehr als sonst "beherrscht" und die Polizei anleitet.

"Von einem Ermittlungsverfahren erfährt der Verdächtige normalerweise nichts bis zur Anklageerhebung oder Vernehmung als Beschuldigter."

Das ist so nicht ganz richtig, denn der Beschuldigte hat vor Anklageerhebung ein Recht auf Gehör, d.h. es wird ihm mindestens einmal im Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung die Gelegenheit gegeben sich zum Vorwurf zu äußern, meist im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung. Stellt die Polizei aber schnell und ohne Eingriffe etwa fest, dass  am Verdacht doch nichts dran ist, kann das Verfahren auch ohne Beschuldigtenanhörung eingestellt werden.

Im LoPa-Fall wird man aber sicherlich, wenn man nach umfangreichen Ermittlungen einen individuellen Verdacht hegt, den Beschuldigten relativ bald zur Vernehmung laden, und dieser Beschuldigte (bzw.  diese Beschuldigten) werden dann mit Sicherheit einen Rechtsanwalt mit ihrer Verteidigung beauftragen. Ob und wie sich der jew. Beschuldigte dann äußert, hängt wohl vom Ratschlag des Verteidigers ab. Möglich, und in komplexen Fällen üblich, ist eine schriftliche Äußerung, also eine so genannte "Schutzschrift" des Verteidigers, die auf eine Einstellung des Verfahrens dringt.

Entschließt sich die StA unter Berücksichtigung der ermittelten Beweislage und dieser evtl Schutzschrift bzw. Einlassungen des Besch. Anklage zu erheben, da sie eine Verurteilung für wahrscheinlich hält, muss das Gericht noch über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden - auch hierzu kann der Beschuldigte bzw. seine Verteidgung noch Stellung nehmen. Eine Eröffnung wird allerdings nur selten abgelehnt.

 

@Felix Licht

Sie schreiben:

"Sie alle gehen davon aus, dass die Ketten zur Entschärfung gebildet wurden. Ich scheine der Einzige zu sein, der das Gegenteil vermutet. Somit kann man dann auch nicht mehr von "Leichtfertigkeit" und "Dummheit" sprechen, sondern von Kalkuel."

 

Keine Sorge, da stehen Sie nicht alleine da. Für mich war schon in den ersten Tagen , nach Ansicht diverser Videos und Anhörung von Zeugenaussagen zum Verhalten der Polizei ganz offensichtlich, daß hier eine bewußte Strategie verfolgt wurde nach dem Motto: Seht Ihr, wir haben doch von Anfang an davor gewarnt, Ihr werdet schon sehen, wie Recht wir hatten...(Kalkuel)

Ich bin kein Jurist und kann das nicht untermauern, hoffe aber, daß auch die Staatsanwaltschaft da ein wenig hinterfragt.

Hier lese ich eigentlich nur noch mit.

 

LG

 

Thomas

 

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Hallo Thomas,

beruhigend zu wissen. Fuer mich war das auch bereits in den ersten Tagen vollkommen logisch. Mit Kalkuel meine ich allerdings Teil des Planes, der nicht spontan entwickelt wurde. Dazu sieht es zu sehr nach Strategie aus. Dass in gewisser "Krieg gespielt" wurde, untermauern auch einige der Begriffe, die von Polizisten genutzt wurden, so z.B. "Heereslager" und "Kommandozentrale" fuer das so harmlos klingende Heereslager.

Gruß

Felix Licht

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sorry, es muss heißen: ... fuer das so harmlos klingende Lagezentrum!

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Sehr geehrter Herr Licht,

ich lese Ihre Äußerungen so, dass Sie bei der Bildung der Polizeiketten eine Schädigungsabsicht nicht ausschließen wollen. Das geht mir zu sehr in Richtung Verschwörungstheorie - eine bewusste Schädigungsabsicht würde ich ausschließen (ohne den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorgreifen zu wollen).

Allerdings gehe ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung davon aus, dass die Ausbildung und Unterweisung von Polizeibeamten für den Einsatz bei Veranstaltungen in wesentlichen Punkten falsch und gefährlich sinnwidrig ist. Das Verhalten von Polizeibeamten ist so häufig und grundlegend konträr zu den VStättVO bzw. SBauVO, dass ich persönlich eine singuläre Schädigungsabsicht ausschließe und von einer generell falschen Herangehensweise von Polizeikräften an Veranstaltungen ausgehe. Diese resultiert für mich erklärbar aus praktischen Erfahrungen mit Hooligans und Demonstranten bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Erfordernisse von Evakuierungen und Publikumssteuerung. Zudem stelle ich regelmäßig eine fast völlige Unkenntnis der VStättVO bzw. SBauVO fest, was natürlich auch ein Nichtbeachten der diesen Personen unbekannten Vorschriften erklärt.

 

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Lieber Meister, danke für Deinen interessanten Beitrag auf Lothars Blog... leider wurde mein Kommentar dort noch immer nicht freigeschaltet, daher sage ich es Dir hier ;o)

In dieser Niederschrift vom 2.3.10 heißt es

"Die VStättVO ist nicht auf Großveranstaltungen wie die Loveparade ausgerichtet und könnte daher auch nicht eins zu eins umgesetzt werden (Die Auflagen würden ansonsten absolut unerfüllbar sein!) Eine praktikable Umsetzung könnte z.B. die Einteilung des Veranstaltungsgeländes in Blöcke sein, um danach die Anforderungen an Rettungswege auszurichten.

Anzuwenden ist allerdings die Zahl der zugelassenen BesucherInnen - diese liegt bei 2 Personen je qm."

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/11/anlage-20-niedersc...

Was meinst Du dazu?

 

Im Brandschutzkonzept heißt es dann auf Seite 3:

"ca. 110.500qm = 221.000 Personen

plus Sicherheitszuschlag von ca. 12% = 29.000

Gesamtzahl = 250.000 Personen"

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/11/anlage-33-brandsch...

 

Sicherheitszuschlag? Was soll das sein???

 

 

 

 

 

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Daphne schrieb:

Lieber Meister, danke für Deinen interessanten Beitrag auf Lothars Blog... leider wurde mein Kommentar dort noch immer nicht freigeschaltet, daher sage ich es Dir hier ;o)

Sorry, da scheint die Benachrichtigungsfunktion zu streiken!

sorry!
jetzt freigeschaltet!

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Liebe Daphne,

die VStättVO wie auch die SBauVO sind geltendes Recht, übrigens ziemlich aktuell. Diese gesetzlichen Mindest-Sicherheitsvorschriften können und müssen eingehalten werden. Wer diese nicht einhalten kann, beherrscht seinen Beruf nicht. Wer sie nicht einhalten will, gehört verurteilt.

Dieses Brandschutzkonzept ist - auch aus vielen anderen Gründen - brandgefährlich. Da die Pläne für diese Veranstaltung auf einem CAD-Programm gezeichnet wurden, war die exakte Ermittlung der Publikumsfläche technisch kein Problem. Es mussten nur alle nicht anzurechnenden Flächen abgezogen werden: Szenenfläche, notwendige Gänge und Flure, Aufstellflächen für Feuerwehr und Polizei, technische Bereiche, sanitäre Einrichtungen, unzugängliche und abgesperrte Bereiche,... Genau diese Einzeichnungen vermisse ich auf den angeblich letzten Planständen - daher glaube ich die 110.500 m² nicht. Danach kann mit maximal 2 Personen/ m² die maximal zulässige Besucheranzahl ermitteln. Ein Sicherheitszuschlag muss von der Maximalanzahl natürlich abgezogen werden. 221.000 + 12% ist eindeutig illegal (=ein Unsicherheitszuschlag), der Gesetzgeber hat hier zu Recht keine Ausnahmen vorgesehen. Die in den Dokumenten erkennbare Art der Planung halte ich als Nichtjurist für eine "Verabredung von Straftaten" durch die an diesen Absprachen beteiligten Personen.

Nur ein Beispiel: im Brandschutzkonzept wird mehrfach angegeben, von Bestimmungen des Baurechts NRW könnte abgewichen werden, da es sich nur um eine temporäre Nutzung an einem Tag handele. Haben Menschen auf einer Eintagesveranstaltung ein geringeres Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Besucher von mehrtägigen Veranstaltungen?

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Herr M.f.V.

Auch ich gehe nicht von einer polizeilichen Schädigungsabsicht aus. Ich sehe das so wie sie. Blocksperren sind aber nicht nur ein Fehler, sie sind auch effektiv. Einer der großen Fehler von Polizisten ist, dass sie die Besucher genauso behandelt haben wie in ihren Augen unerwuenschte Demonstranten oder Hooligans, als eben (sie) störende Organe. Samstag, schönes Wetter, wir muessen uns hier nerven lassen. Ich habe ein RP-Video gesehen, zu sehen ein Polizist, lässig sitzend auf dem Zaun am Polizeipräsidium, sagt zu einem "Besucher": Wir sagen ja immer, die sind hinter den Zäunen. Wenn man als Stadt und als Veranstalter diese Zaunsituation den Polizisten und Ordnern vorgibt, dann kann sich auf deren Seit gar nicht das psychologische Gefuehl des Schuetzens entwickeln, dnn wird es automatisch zu einem Abschirmen, Abwehren, Eindämmen, in Gewahrsam nehmen, Kontrollieren etc.pp. So wurden die Besucher zu Feinden erklärt, wie Außerirdische, die gefährlich werden könnten.

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Danke Lothar! :o)

 

"- daher glaube ich die 110.500 m² nicht"

Genau. Interessant ist ja auch Seite 2 der Gesprächsniederschrift, wo noch von 90.000 qm die Rede war:

"Bei weiteren Gesprächen der lopavent GmbH mit dem Ordnungsamt am 25.02.2010 wurde dann erstmals die Zahl von 90.000 qm einschließlich der Zuwegungen als für Besucher zugängliche Veranstaltungsfläche genannt (In Dortmund standen ca. 170.000 qm zur Verfügung und die BesucherInnen hatten jederzeit die Möglichkeit in die Seitenstraßen auszuweichen) In diesem Gespräch war dann auch mitgeteilt worden, dass die gesamte Fläche mit massiven Zäunen eingegrenzt werden soll."

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/11/anlage-20-niedersc...

Hatte Schaller nicht irgendwo behauptet, die Fläche in Dortmund sei kleiner gewesen?

 

"Ein Sicherheitszuschlag muss von der Maximalanzahl natürlich abgezogen werden. 221.000 + 12% ist eindeutig illegal (=ein Unsicherheitszuschlag), der Gesetzgeber hat hier zu Recht keine Ausnahmen vorgesehen. Die in den Dokumenten erkennbare Art der Planung halte ich als Nichtjurist für eine "Verabredung von Straftaten" durch die an diesen Absprachen beteiligten Personen."

Genau das hatte ich mir auch gedacht! Danke, Meister.

 

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Daphne schrieb:
"- daher glaube ich die 110.500 m² nicht"

Genau. Interessant ist ja auch Seite 2 der Gesprächsniederschrift, wo noch von 90.000 qm die Rede war:

"Bei weiteren Gesprächen der lopavent GmbH mit dem Ordnungsamt am 25.02.2010 wurde dann erstmals die Zahl von 90.000 qm einschließlich der Zuwegungen als für Besucher zugängliche Veranstaltungsfläche genannt (In Dortmund standen ca. 170.000 qm zur Verfügung und die BesucherInnen hatten jederzeit die Möglichkeit in die Seitenstraßen auszuweichen) In diesem Gespräch war dann auch mitgeteilt worden, dass die gesamte Fläche mit massiven Zäunen eingegrenzt werden soll."

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/11/anlage-20-niedersc...

Hatte Schaller nicht irgendwo behauptet, die Fläche in Dortmund sei kleiner gewesen?

 

"Ein Sicherheitszuschlag muss von der Maximalanzahl natürlich abgezogen werden. 221.000 + 12% ist eindeutig illegal (=ein Unsicherheitszuschlag), der Gesetzgeber hat hier zu Recht keine Ausnahmen vorgesehen. Die in den Dokumenten erkennbare Art der Planung halte ich als Nichtjurist für eine "Verabredung von Straftaten" durch die an diesen Absprachen beteiligten Personen."

Genau das hatte ich mir auch gedacht! Danke, Meister.

Kennt nicht jemand einen Architekt oder ähnliches, der sich mal die Mühe machen würde, das nach zu rechnen?

Den grossen Plan kann ich zur Verfügung stellen.

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Ich weiß nicht, ob dies für die jetzt wieder aufkommende Diskussion hinreichend genau ist, aber auf xtranews  wurde schon einmal darüber diskutiert und mit einem CAD-Programm diese Fläche vermessen (dort auch weitere links).

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich weiß nicht, ob dies für die jetzt wieder aufkommende Diskussion hinreichend genau ist, aber auf xtranews  wurde schon einmal darüber diskutiert und mit einem CAD-Programm diese Fläche vermessen (dort auch weitere links).

Merci!!
Hier ein link zum Artikel.
http://www.xtranews.de/2010/09/01/loveparade-wer-ermittelte-wann-wie-die-veranstaltungsflaeche-mit-110-500qm/

Es wäre natürlich toll, man könnte die Berechnungen des CAD Programmes genauer ansehen. 
Vielleicht kann jemand Kontakt herstellen bzw. aufnehmen.

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Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 230 vom 26. Oktober 2010 des Abgeordneten Horst Engel, FDP:

 

Wusste das Innenministerium NRW im Vorfeld von schweren Planungsfehlern bei der Loveparade in Duisburg?

Zitat:

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Das Innenministerium NRW hat dem Innenausschuss unmittelbar vor seiner Sitzung am 7. Oktober 2010 eine PowerPoint-Präsentation zur Einsatzkonzeption bei der Loveparade 2010 vorgelegt, die die Polizei Duisburg am 16. Juli 2010 im Innenministerium NRW vorgestellt hat! Daraus ergibt sich, dass in der Zeit von 13 bis 14 Uhr mit einem durchschnittlichen stündlichen Besucheraufkommen von 77.000, von 15 bis 16 Uhr mit 94.000 Besuchern, von 16 bis 17 Uhr mit 114.000 Besuchern und von 17 bis 18 Uhr ebenfalls mit 114.000 Besuchern gerechnet werden musste, die das Gelände durch die beiden Tunnel und die Rampe betreten bzw. verlassen mussten. Damit war m. E. der Infarkt auf den Zu- und Abwegen vorberechnet und vorprogrammiert! Denn die Rampe und die Tunnel hatten ohne Absperrungen / Verengungen und Flaschenhalssituation im Optimalfall nach Aussagen des Innenministeriums nur eine stündliche Maximalkapazität von 60.000 Besuchern (ankommende und verlassende Besucher zusammen). Und laut der vorgelegten PowerPoint-Präsentation war dies neben dem Polizeipräsidium Duisburg auch dem Innenministerium NRW bereits mehr als eine Woche vor dem Veranstaltungstag am 24. Juli 2010 bekannt!

Mehr: http://files1.derwesten.de/pdf/Anfrage.pdf

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Aus dem von der Leserin verlinkten Dokument nun die Antwort der Landesregierung (kurzer relevanter Ausschnitt).

"Die Zahl von 60.000 Besuchern pro Stunde bezieht sich auf das Leistungsvermögen der beiden vom Veranstalter betriebenen Vereinzelungsanlagen. Mit dem Durchfluss von jeweils 30.000 Besuchern pro Stunde wurde durch den Veranstalter die maximale Leistungsfähigkeit jeder Vereinzelungsanlage angegeben.
Die Polizei Duisburg hat im Vorfeld der Loveparade in Duisburg Sicherheitsbedenken für den in Duisburg nicht zu ihrem Verantwortungsbereich gehörenden Tunnel und Rampenbereich vorgetragen.
Insbesondere wurden folgende Aspekte angesprochen:
 grundsätzliche Eignung des Geländes auf Grund der Lage zwischen Bahntrasse und BAB sowie der Beschaffenheit der Veranstaltungsfläche und den Gefahren durch die dort befindlichen Gebäude
 Zulauf/Abfluss durch den Tunnel Karl-Lehr-Straße als einzige Zuwegung
 Festlegung von Fluchtwegen und Ausweisung von Fluchträumen
 Zulauf/Ablauf und den Gefahren des Bahngeländes

Die Bedenken wurden durch die zuständige Genehmigungsbehörde, also die Stadt Duis-burg, und den Veranstalter entgegen genommen. Beide haben entsprechende Änderungen der von ihnen erarbeiteten und zu verantwortenden Sicherheitskonzeption angekündigt und zugesagt. Unter anderem wurde durch die Stadt Duisburg ein Gutachten durch Prof. Dr. Schreckenberg in Auftrag gegeben, in dem auch die Bedenken der Polizei Duisburg geprüft wurden.
Die von der Stadt Duisburg beauftragte Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek führt auf Seite 3 Nr. 2 ihres Schreibens vom 03.08.2010 dazu Folgendes aus:
„Anregungen, insbesondere der Polizei, wurden geprüft und, soweit von Sachver-ständigen für sinnvoll erachtet, umgesetzt.“
Vor dem Hintergrund des Ablaufes der Gesamtvorbereitung, den Zusicherungen und Maß-nahmen der Stadt Duisburg und des Veranstalters (unter anderem Begutachtung durch Prof. Dr. Schreckenberg) ging die Polizei Duisburg davon aus, dass ihren Sicherheitsbeden-ken durch die Genehmigungsbehörde umfassend Rechnung getragen wurde."

Aha. Man hat sich also darauf verlassen, dass die - selbstverständlich ohne Pflicht und Gewähr geäußerten - polizeilichen Bedenken von Stadt und Veranstalter schon berücksichtigt werden. Immerhin wurde ja auch Prof. Schreckenberg einbezogen. Die übliche und mittlerweile langweilige Taktik: WIR waren es nicht, die anderen beiden waren es.

Henning Ernst Müller schrieb:
Aha. Man hat sich also darauf verlassen, dass die - selbstverständlich ohne Pflicht und Gewähr geäußerten - polizeilichen Bedenken von Stadt und Veranstalter schon berücksichtigt werden. Immerhin wurde ja auch Prof. Schreckenberg einbezogen. Die übliche und mittlerweile langweilige Taktik: WIR waren es nicht, die anderen beiden waren es.

Diese Haltung kennen wir ja mittlerweile alle. 
Spannend wird es wirklich, wenn der Bericht der Polizei Essen frei gegeben wird. Bisher sind darüber nicht einmal die Obleute des Innenausschusses informiert worden. Was die entsprechend sauer macht. 
Ewig kann man sich bei der Staatsanwaltschaft jetzt auch nicht mehr Zeit lassen, finde ich.
Man hindert sonst den Innenausschuss daran seine Kontrollfunktion auzuüben aber evtl auch den Innenminister aus dem ihm zugänglichen Bericht Konsequenzen zu ziehen.

Gestzt der Fall, wir bekommen hier tatsächlich eine leidlich objektive Untersuchung in die Hand.

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Henning Ernst Müller schrieb:

Aha. Man hat sich also darauf verlassen, dass die - selbstverständlich ohne Pflicht und Gewähr geäußerten - polizeilichen Bedenken von Stadt und Veranstalter schon berücksichtigt werden. Immerhin wurde ja auch Prof. Schreckenberg einbezogen. Die übliche und mittlerweile langweilige Taktik: WIR waren es nicht, die anderen beiden waren es.

 

Hier auch noch ein weiteres Zitat aus dem Papier:

 

Frage: 1. Trifft es zu, dass die Hausspitze des Innenministeriums NRW Kenntnis der dem Landtag seitens des Innenministeriums vorgelegten PowerPoint-Präsentationen der Polizei Duisburg vom 16. Juli 2010 mit detaillierten Angaben zu den erwarte-ten Besucherströmen vor dem Veranstaltungstag der Loveparade am 24. Juli 2010 hatte?

Antwort: Nein. Die Vorstellung der polizeilichen Einsatzkonzeption des Polizeipräsidiums Duisburg erfolgte am 16.07.2010 im Innenministerium (seit dem 29.07.2010: Ministerium für Inneres und Kommunales) - wie auch sonst üblich - auf Referatsebene.

 

Die Antwort zeigt doch deutlich, dass das Ministerium in Kenntnis der geplanten Besucherströme gesetzt wurde, oder?

 

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