Streit um 3 Buchstaben: "Pod"

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 24.09.2010

Jeder kennt das Produkt und jeder den Begriff Pod wie in iPod. Aber was ist das eigentlich, ein Pod?

Ein Blick in Leo ergibt zahlreiche Übersetzungsmöglichkeiten: Von "Bohrfutter" über "Düsenaggregat" bis hin zu "Hülse", "Schale" oder "Schote".Man sieht schon, die deutschen Begriffe taugen wenig als Produktnamen, Pod ist da schon viel besser.

In jedem Fall ist dank Apple "Pod" ein populärer Begriff und viele Unternehmen würden ihn gerne für ihre Produkte verwenden. So auch ein kleines Startup, das jetzt laut Wired.com mit Apple in eine Markenrechtsauseinandersetzung geraten ist. Riskant ist übrigens wohl nun auch die Verwendung des Begriffs "book", nachdem laut Wired.com Facebook einen Markenverletzungsverfahren gegen Teachbook führt.

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5 Kommentare

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Ich würde dazu ergänzen POD = "Payable on Death" - ein Akronym, das US-Bankkunden sehr vertraut ist ... :-)

Im Ernst: POD steht wohl für Personal Online Device.

Grüsse aus Washington

Axel Spies

 

Lieber Herr Spies:

Payable on Death klingt ja sehr sinister ... Personal Online Device kannte ich noch nicht ..., habe aber auch keinen iPod...

Vielen Dank und beste Grüsse aus München über den grossen Teich.

Michael Karger

Der Name des iPod wurde Vinnie Chieco aus der technischen Bedeutung von Pod im Sinne einer kleineren, von ihrem Mutterobjekt zwar abgesetzen, aber dennoch angedockten/andockbaren Einheit abgeleitet (z.B. eine Gondel zur Aufnahme des Antriebs, ein Tochterboot etc.). Im Produktspektrum von Apple sollte der Mac gewissermaßen das "Mutterschiff" darstellen, mit dem der iPod regelmäßig verbunden wird, welcher dann wiederm die Inhalte des iMac transportabel macht.

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ja, es ging um Urheberrechtsverletzung:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,621814,00.html

http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/urheberrecht/urteile/090616-lg-koeln-33-o-37408-facebook-vs-studivz.html

"Hinweis d. Red. vom 10.09.2009Das Urteil ist rechtskräftig. Facebook verzichtet auf die Berufung beim Oberlandesgericht Köln, nachdem sich die Parteien darauf verständigt haben, ihre jeweiligen Forderungen in den USA bzw. in Deutschland zurückzuziehen. Beide Unternehmen sollen ihre Netzwerke unverändert weiter betreiben dürfen. Facebook erhält im Rahmen der Einigung von StudiVZ eine Zahlung in nicht genannter Höhe."

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