Geschäftsführer: alles richtig gemacht, dennoch Job verloren

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 28.09.2010

Geschäftsführer haften bei Verschulden persönlich. Unter Compliance-Gesichtspunkten sind sie verpflichtet, Unregelmäßigkeiten im Unternehmen aufzudecken und abzustellen. Ansonsten droht ihnen die Schadenshaftung. In vielen Unternehmen bestehen mittlerweile auch entsprechende interne Regelwerke, die dies vorsehen. In der Praxis verhält es sich aber nicht selten so, dass dem Geschäftsführer, der einen Verstoß meldet (etwa an die Konzernzentrale), sich also pflichtgemäß verhält, trotzdem gekündigt wird. Der Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer und genießt damit keinen Kündigungsschutz. Einen Kündigungsgrund bedarf es nicht. Dem Geschäftsführer kann somit gekündigt werden, weil er sich an die Compliance-Regeln gehalten hat. So sieht das auch der BGH (Az.: II ZR 158/01): „Diese Kündigung trägt ihre Rechtfertigung in sich; sie ist von dem  Geschäftsführer hinzunehmen, auf welchen Erwägungen sie auch beruhen mag.“

Absichern kann sich der Geschäftsführung nur durch vertragliche Vereinbarung. Theoretisch möglich ist die Vereinbarung der Geltung der Arbeitnehmerkündigungsschutzregelungen für den Geschäftsführer in seinem Dienstvertrag. Mehr verbreitet ist die Vereinbarung einer festen Laufzeit mit der Folge, dass während der Laufzeit nur eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich ist. Eine gewisse Absicherung bedeutet auch die Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen.

Manchmal wird eine Beförderung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer sogar dazu verwendet, den Kündigungsschutz zu beseitigen, um so einen nur schwer kündbaren Arbeitnehmer doch noch kündigen zu können. Mitarbeiter, die aus dem Unternehmen in die Geschäftsführerstellung berufen werden, sollten versuchen, eine vertragliche Regelung zu vereinbaren, mit der sie nach Ende der Geschäftsführertätigkeit ihren bisherigen Job im Unternehmen wieder ausüben können.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen